4 Antworten

Ein bisschen unnötig finde ich es.

Was du für unnötig hältst, interessiert hier nicht. Das hat alles seinen Grund. Natürlich musst du spätestens wenn du einen Führerschein hast wissen, dass du einen derart beschilderten Weg mit Kraftfahrzeugen nicht befahren darfst.

Du "findest" also mal wieder was?

Ich habe dir die Adresse bri der Regierung genannt, wo du drin persönliches Empfinden hinschicken kannst?

Was soll also deine Frage?

Ausser dass du damit zeigst dass Fahrradfahrer auch Verkehrstrilnehmer sind die Bußgelder, Geldstrafen und Punke bekommen und mit ihrem Verhalten auf dem Rad sogar den Führerschein fur ALLE anderen Fahrzeuge verlieren können..

Verkehrsteilnehmer sind alle Teilnehmer des Fahrbahnverkehrs, d.h. alle sich auf der Fahrbahn befindlichen, bewegenden oder bewegen wollenden Teilnehmer (siehe VwV-StVO zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren); damit nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Radfahrer, Fußgänger, Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, Pferdegespanne, Reiter etc., sofern sie sich nicht auf Sonderwegen oder dem Bürgersteig bewegen

Und das hast du nicht gewusst?

Das Schild hat natürlich auch für PKW eine Relevanz.

Was hat dieses Fahrradzeichen im Führerschein für PKWs zu suchen, wenn es nur für Fahrräder und nicht für PKWs gilt?

Das Schild heißt auch, dass ein PKW dort nicht fahren darf.

Sollte man wohl wissen, wenn man einen PKW fährt, oder?

Ein bisschen unnötig finde ich es.

Nein, du kapierst es nicht. Und weil du das nicht zugeben willst, sagst du lieber dass es blöd sei.