Was haltet ihr von Mord-Verurteilungen für Raser?

14 Antworten

Für jedes Handeln muss man damit rechnen, dass es auch Konsequenzen gibt.

Gehe ich bei Rot über die Ampel könnte ich überfahren werden.

Oder der Autofahrer muss ausweichen und rammt ein andere Auto und könnte sich sowie andere verletzen.

Der Raser, der mit über 120 km/h fuhr, müsste damit rechnen in einer 30er oder 50er Zone, dass es auch Fußgänger gibt.

Er müsste damit rechnen, einen zu verletzen, andere in Gefahr zu begeben durch seine Geschwindigkeit.

Er ist mit Vorsatz gerast und somit ist die Strafe für Mord rechtens.

Da Totschlag nur mit höchstens 10 Jahren bestraft wird, ist man mit Mord besser bedient um auch eine Abschreckung zu erwirken.

Und ich spreche nicht von Raser, die mal 10 km/h zu schnell sind... Ich spreche von den richtigen Raser.

Passiert bei den anderen was, sollte Fahrlässiger Totschlag gelten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aufklärung von Straftatsbeständen, Abwehr von Gefahren
w733559 
Fragesteller
 22.04.2024, 19:55

Genau so ist es: "ist man mit Mord besser bedient um auch eine Abschreckung zu erwirken."

Hat also mit eigentlichem Mord nix zu tun, man dachte sich nur, man hält sich jetzt mal nicht mehr ans Gesetz und schreckt ab.

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Guten Abend!

Ist nach den Umständen des Einzelfalls davon auszugehen, dass ein Raser zumindest bedingt vorsätzlich (=schwächste Form des Vorsatzes) den Tod anderer Menschen in Kauf genommen hat und zudem eines der im § 211 Abs. 2 StGB gruppierten Mordmerkmale verwirklicht ist, liegt ein Mord vor. Der Täter setzt sich über das Menschenleben anderer in erheblichen Maße hinweg, indem mit überholter Geschwindigkeit an Orten, wo Menschenmassen zu erwarten sind, gefahren wird. Eine solche Tat als Mord zu qualifizieren, ist durchaus legitim.

Besteht eine solche Absicht nicht und hat der Täter darauf vertraut, dass nichts passiert und dennoch jemanden unbeabsichtigt überfahren, fehlt es am Vorsatz für den Mord nach § 211 StGB. Stattdessen kommt eine Strafbarkeit nach folgenden Delikten in Betracht:

  • Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 StGB

Dem Täter würde nach § 315d Abs. 5 StGB als speziellere Vorschrift gegenüber der fahrlässigen Tötung, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren drohen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Es kommt darauf an, wie das „versehentlich“ ist. Wenn ein Kind plötzlich auf die Strasse rennt und es zu viel Bremsweg braucht um anzuhalten ist rs meiner Meinung nach nicht wirklich fair, die Person wegen mord zu verurteilen. Wenn die Person aber viel zu schnell fährt ist eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung meiner Meinung nach gerecht

w733559 
Fragesteller
 22.04.2024, 16:57

Fahrlässige Tötung schon, ja

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ReineNeugier806  22.04.2024, 17:30
@w733559

Nein. Wer selber auf das Gaspedal tritt und deshalb zu schnell fährt, nimmt den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf.

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grandy52  22.04.2024, 16:58
wegen fahrlässiger Tötung

Das dürfte ja vermutlich nicht mal der FS anzweifeln, aber darum geht es ja nicht.

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Hallo,

fürs versehentliche Überfahren von Leuten für Mord ins Gefängnis kommt.

Da verdrehst Du aber schon einiges!

Versehentlich, also ein unbeabsichtigter Unfall, wird selbst bei einem Tod des Unfallopfers, nicht wegen Mord bestraft. Mord ist beabsichtigt!

Wenn man mit stark überhöhter Geschwindigkeit fährt ist das nicht "versehentlich" sondern Absicht!

Grüße aus Leipzig

Bei den entsprechenden Fälle war es kein 'Versehen', sondern es wurde 'bewusst in Kauf genommen'! Sie haben sich quasi ein Rennen auf ner normalen Straße 'geleistet', Ampeln, Zebrastreifen, Fußgänger missachtet.

Ob man das als 'Mord' wertet ist natl. diskutabel! Aber ein 'Versehen' war es sicher nicht!

ReineNeugier806  22.04.2024, 17:28

Entweder Versehen: dann Totschlag

Oder kein Versehen: dann Mord

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Spikeman197  22.04.2024, 17:42
@ReineNeugier806

Mich interessiert da eher, was dabei heraus kommt! Ich finde es richtig, so jemanden 'sehr hart' zu bestrafen, über Fahrverbot, Geldstrafe und Vorstrafe hinaus! So jemand ist 'gemeingefährlich'!

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ReineNeugier806  22.04.2024, 18:35
@Oponn

Weil du das gerne hättest? Das wäre kein Argument, das man ernst nehmen.

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ReineNeugier806  22.04.2024, 18:38
@Oponn

Das behauptest du. Belege scheinst du keine zu haben, sonst hättest du sie gebracht.

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Oponn  22.04.2024, 18:43
@ReineNeugier806

Naja, eigentlich müsstest du mal belegen, aber sei es drum.

211 & 212 StGB

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