Was droht einem wenn man einen Joint verliert?
Mal angenommen man fährt zu einem Termin 2 Dörfer weiter und hat einen Joint dabei.
Als man ihn auf dem Rückweg rauchen möchte, ist er weg.
Von dem Termin wo man war bekommt man eine Anzeige, weil der Joint auf dem Stuhl im Büro lag.
Was sind die Strafrechtlichen Konsequenzen?
Tag 1:
Ich breche 2 Knospen unterschiedlicher Sorten, kaum größer als Stecknadelköpfe und rauche sie.
Meine Grundstimmung hebt sich leicht, meine Teilnahmslosigkeit wechselt zu Aktivitätsdrang. Mein Kopf ist klar, ich fühle Entspannung und dabei Muskeln und Sehnen die bewegt und gestreckt werden wollen. Aufgaben die ich teils seit 2 Jahren vor mir herschiebe werden mit Freude erledigt. Es hilft mir mich zu konzentrieren, Gedanken im Kopf sind strukturiert.
3 Antworten
Deine Frage zeigt, dass Du noch immer unter subtilen Ängsten von Entdeckung, Verfolgung und Bestrafung leidest, die vor der Teil-Entkriminalisierung (01. 04. 2024) unter Cannabiskonsumenten gang und gäbe war.
So ein Verfahren - sofern überhaupt eines eingeleitet werden würde wegen eines 'Joints auf einem Stuhl' - würde ohnehin wegen Mangel an öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung eingestellt werden. Cannabis ist bis zu bestimmten Grenzen kein BtM (Betäubungsmittel) mehr.
Zu Tag 1:
Es ist egal, wie groß die Knospen sind; sie sollten vor dem Konsum langsam und schonend getrocknet - und nach der Trocknung zur geschmacklichen Abrundung auch nachbehandelt worden sein.
Cannabis ist anerkanntes Mittel gegen ADS, ADHS, PTBS und viele andere Erkrankungen. Wer Cannabis also nach bestimmten Grundsätzen einsetzt, kann seinen zuvor unstrukturierten Alltag künftig sehr viel besser gestalten.
Buchempfehlung:

Ich rede von 'Besitzmengengrenzen'.
Wenn Du das KCanG kennst und verstehst, weißt Du, was ich meine.
Kurzzeitgedächtnis... Folterfolgen
Ich muss das immer wieder lesen wenn mein Gedächtnis ma nich will...
Ja, eigene Grenzen kennen, fällt auch unter #Cannabis-Kenntnisse'
Deine Frage ist mit dem ersten Satz meiner Antwort auf Deine Frage hinreichend beantwortet.
Ach stimmt, dafür hatte ich dir ja das Danke gegeben ^^
Nichts, da der Konsum nicht strafbar ist.
Aber durch die unachtsamkeit ist ein anderer in den Besitz gekommen, und konsumiert vielleicht MEIN Weed.
Da es immer noch Teillegalisiert ist droht dir zumindest wenn du Volljährig bist (nahliegend durch die Fahrt mit dem Auto), gar nichts
Von was für Grenzen redest du?