Was droht einem wenn man einen Joint verliert?

3 Antworten

Deine Frage zeigt, dass Du noch immer unter subtilen Ängsten von Entdeckung, Verfolgung und Bestrafung leidest, die vor der Teil-Entkriminalisierung (01. 04. 2024) unter Cannabiskonsumenten gang und gäbe war.

So ein Verfahren - sofern überhaupt eines eingeleitet werden würde wegen eines 'Joints auf einem Stuhl' - würde ohnehin wegen Mangel an öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung eingestellt werden. Cannabis ist bis zu bestimmten Grenzen kein BtM (Betäubungsmittel) mehr.

Zu Tag 1:
Es ist egal, wie groß die Knospen sind; sie sollten vor dem Konsum langsam und schonend getrocknet - und nach der Trocknung zur geschmacklichen Abrundung auch nachbehandelt worden sein.

Cannabis ist anerkanntes Mittel gegen ADS, ADHS, PTBS und viele andere Erkrankungen. Wer Cannabis also nach bestimmten Grundsätzen einsetzt, kann seinen zuvor unstrukturierten Alltag künftig sehr viel besser gestalten.

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 - (Rauchen, Cannabis, Zigaretten)

Userxyzffds344 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 18:46

Von was für Grenzen redest du?

aXXLJ  27.06.2025, 13:41
@Userxyzffds344

Ich rede von 'Besitzmengengrenzen'.
Wenn Du das KCanG kennst und verstehst, weißt Du, was ich meine.

Userxyzffds344 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 13:43
@aXXLJ

Kurzzeitgedächtnis... Folterfolgen

Ich muss das immer wieder lesen wenn mein Gedächtnis ma nich will...

aXXLJ  27.06.2025, 13:45
@Userxyzffds344

Ja, eigene Grenzen kennen, fällt auch unter #Cannabis-Kenntnisse'

Userxyzffds344 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 13:48
@aXXLJ

Das zu glauben ist dumm.

Beantwortest du mir meine Frage oder nicht?

aXXLJ  27.06.2025, 13:56
@Userxyzffds344

Deine Frage ist mit dem ersten Satz meiner Antwort auf Deine Frage hinreichend beantwortet.

Userxyzffds344 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 14:00
@aXXLJ

Ach stimmt, dafür hatte ich dir ja das Danke gegeben ^^

Nichts, da der Konsum nicht strafbar ist.


Userxyzffds344 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 14:52

Aber durch die unachtsamkeit ist ein anderer in den Besitz gekommen, und konsumiert vielleicht MEIN Weed.

Da es immer noch Teillegalisiert ist droht dir zumindest wenn du Volljährig bist (nahliegend durch die Fahrt mit dem Auto), gar nichts