Wann verfallen Theoriestunden beim Führerschein?

2 Antworten

Abschluss der Ausbildung in der Fahrschule darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Siehe FeV §16 Abs.3 letzten zwei Sätze:

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Liegt die Bestätigung nicht vor oder ergibt sich aus der Bestätigung nicht, dass der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html


ab Bewilligung hast für die Theoretische 1 Jahr Zeit

ab Bestehen für die Praktische ein weiteres Jahr


Waserflasche246 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 17:09

Was bedeutet ab Bewilligung für die Theoretische?