Verfallen Pflichtstunden?
Guten Morgen,
ich war vor 2 Jahren dabei gewesen meinen Führerschein zu machen, leider musste ich ihn unterbrechen wegen eines längeres Krankenhaus Besuches.
verfallen die geleisteten Pflichtstunden, oder darf ich die vor 2 Jahren nehmen und spare mir 800€?
Zudem bekam ich eine Bescheinigung, dass ich in Lage war-/-bin einen Schaltwagen zu fahren. Hat das ebenso ein Verfallsdatum?
Mir ist klar, dass Theoriestunden entfallen. Ich würde mich auch über die Nennung einer externe Stelle freuen die meine Frage beantworten kann.
1 Antwort
Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen. Da musst du dich beeilen wenn die 2 Jahre noch nicht erreicht sind. Ansonsten alles neu. Geld ist futsch.
Paragraph 16 FeV kannst du das nachlesen. Da du alles schon weisst, stelle nicht solche Fragen oder drücke dich eindeutig aus und frage nicht um den heißen Brei.
Ich will deine kognitiven Fähigkeiten nicht anzweifeln, aber ließ dir doch mal bitte den Text nochmals durch
Für spezielle Menschen mit einem niedrigen iq hatte ich sogar explizit die Theoriestunden ausgeschlossen
Du hast eine Anzahl Pflichtstunden zu leisten. Hast darüber hinaus noch welche gehabt, gelten alke nicht mehr, falls länger 2 Jahre eh. Ich spreche hier von der Theorie. Ob Praxis oder Theorie geht aus deiner Frage nicht hervor. Bevor du iq verwendest, lerne erst mal das richtig zu schreiben.
Bist du so Vakuumiert im Kopf, oder tust du nur so?! Ich schließe die Theoriestunden wörtlich aus.
Was soll den sonst noch übrig bleiben? Wenn ich Theoriestunden ausschließe?! Streng mal deine Erbse an
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Du bist jung, unerfahren, mit dem D Zug durch die Kinderstube gefahren. Noch nie von deinen Erzeugern an den Löffeln gezogen worden und den Lehrern grundsätzlich über den Mund gefahren. Unbelehrbar und resistent. So mein Gernegross, deine Frage spricht von Pflichtstunden und unterscheidet nicht in Theorie und Praxis. Entnehmen kann man das allenfalls im Nachsatz. Ziemlich spät. Praxisstunden verfallen nicht. Die praktische Prüfung darf nicht später ein Jahr bach der theoretischen Prüfung stattfinden. Im Umkehrschluss heisst das dass wie bei dir 2 Jahre danach das Jahr überschritten ist und du nicht mehr zur praktischen Prüfung zugelassen wirst. Sind also noch keine 2 Jahre in der Theorie vergangen, wird eine neue theroretische Prüfung fällig um die Frist zur praktischen Prüfung einzuhalten. 2 Jahre wird man nicht krank geschrieben. Vor Ablauf von 1,5 Jahren müsstest du dich um EU kümmern. Aber da du ja mit deiner Schlauheit im Bundestag sitzen könntest, weisst du das schon. Übrigens gebe ich nicht jeder gelesenen Antwort eine Bewertung. Du bist da auch nur mickrig vertreten.
Hilfreich ist ein Kriterium. Über 5000 Danke übersieht du einfach da du nicht fähig bist eine Übersicht richtig zu interpretieren.
Glückwunsch zu 100% an der Frage vorbei geschossen