Wann sind Kinder für Eltern im Pflegefall unterhaltspflichtig?
Wann sind Kinder für Eltern im Pflegefall unterhaltspflichtig?
- Lt. Gesetz ja nur wenn das Kind mehr als 100.000€ brutto verdient.
- Was ist wenn das Elternteil Haus, Vermögen vor der Pflege schon lange an die Kinder vermacht hat, kann dies zurück gefordert werden?
- Wann müssen Kinder wirklich einspringen für die Pflege?
1 Antwort
Die Schenkungen müssen mehr als 10 Jahre her sein um nicht Anrechenbar zu sein. Und anders wie beim Erb und Schenkungsrecht gibt es die 10% abschmelzung pro Schenkungsjahr nicht. D.h. Das Amt kann tatsächlich die gesamte Summe zurückfordern, wenn die 10 Jahr noch nicht um sind.
Ist die Schenkung zwar solange her, aber die Eltern haben ein Wohnrecht/Niesbrauchsrecht auf die Schenkung so kann diese Angerechnet werden, d.h. man muss entweder eine für das Niesbrauchsrecht angemmessene Kaltmiete zahlen oder aber das Niesbrauchsrecht in einer Summe auszahlen, heist Kaltmiete mal Lebenserwartung.
Das gilt beim errechnen des Pflichtteils fürs Erbe oder wenn man das Erbe aus groben Undank zurückfordert.
Das gilt leider nicht, wenn das Amt das Geld zurück fordert, die können tatsächlich die ganze Summe fordern egal ob 1 Jahr oder 9,5 Jahre her.
Darf ich ergänzen? mit jedem Schenkungsjahr hat man 10% freianteil bei der Schenkung d.h. ist sie 3 Jahre her, dann können 70% der Summe zurückgefordert werden.