Wann darf ich den Schlüsseldienst rufen bzw wer zahlt?


02.04.2024, 10:00

Ich frage, wer zahlen muss, weil sie mir ja plötzlich den Zugang zur Wohnung verweigern würde. Ich kenne mich ja nicht aus

linkerJesus  02.04.2024, 13:23

Du wohnst also aktuell nicht mehr dort?

LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 13:24

Ich wohne noch dort, bin aber auf Lehrgang

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst die Herausgabe deiner Persönlichen Sachen einfordern.

Wenn du den Schlüsseldienst bestellst, mußt du den auch bezahlen.

LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 10:02

Wie fordere ich denn die Herausgabe?

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Vennesla  02.04.2024, 10:06
@LOLOLO1234561

Du kannst als erstes deine Mutter schriftlich auffordern die deine Persönlichen Sachen bis zu einem bestimmten Termin herauszugeben, macht sie das nicht, kannst du die Polizei zu Hilfe.

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Vennesla  02.04.2024, 10:11
@Willy1729

Bei manchen ist das Verhältnis so zerrüttet das die kein Wort mehr miteinander sprechen.

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LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 10:11
@Willy1729

Sie verweigert zum jetzigen Zeitpunkt jegliche Kommunikation. Finde es schwierig, weil ich nicht diejenige bin, die Unrecht getan hat, sondern eben sie. Ich möchte einfach nur schnell meine Sachen holen, damit ich sie nicht mehr sehen muss. Geht das mit der Forderung zur Herausgabe denn schnell?

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LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 10:13
@Vennesla

Zumal sie die Polizei/Jugendamt/etc oft bezüglich mir angelogen hat und man mir garnicht bis wenig glauben würde. Sie ist psychisch schwer krank, der Charakter ist auch naja

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Vennesla  02.04.2024, 10:16
@LOLOLO1234561

Du kannst das Jugendamt um Hilfe bitten, selbst wenn du Volljährig bist und unter 27 Jahre.

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LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 10:18
@Vennesla

Habe das Jugendamt sehr oft kontaktiert, ich bekomme keine Hilfe, weil meine Mutter eben sehr viele Lügen verbreitet hat. Selbst als ich damals wegen ihr die Polizei gerufen hatte, hat man weggesehen. Die Polizei hat mir sogar die Schuld gegeben, dass meine Mutter damals gewalttätig geworden war und die Anzeige brachte nichts. Derzeit bin ich zum Glück nicht in ihrer Nähe. Aber ich muss eben meine Sachen noch holen

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LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 10:24
@Vennesla

Ich habe kein Geld dafür, gibt es staatliche Unterstützung für so etwas?

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Vennesla  02.04.2024, 10:28
@LOLOLO1234561

Du kannst Beratungshilfe beantragen, diese kannst du beim Amtsgericht deines Wohnortes beantragen. Du mußt deine finanziellen Verhältnisse nachweisen um den beantragen zu können.

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1hannah1  02.04.2024, 16:55
@LOLOLO1234561

dann versuchs mal mit arbeit. die frage ist ob das was bei deiner mutter in der wohnung steht noch irgendwas von dir ist oder ob es dinge waren, die dir nur zur nutzung gegeben wurde. dann gehört dir dort garnix mehr.

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LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 17:00
@1hannah1

1. Arbeite ich 2. Sind diese Dinge von mit bezahlt worden, es sind also meine.

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Kann ich den Schlüsseldienst rufen bzw muss ich oder sie für die Kosten aufkommen?

Wenn du da gemeldet bist wird dir der Schlüsseldienst sicher die Türe öffnen. Zahlen tut aber der, der den Schlüsseldienst beauftragt - also in dem Fall du. Ob du dann privat versuchst das Geld von deiner Mutter zurück zu bekommen, das ist dann deine Sache.

Ich frage, wer zahlen muss, weil sie mir ja plötzlich den Zugang zur Wohnung verweigern würde. Ich kenne mich ja nicht aus

dann müsstest du vor Gericht gehen und dein Recht einklagen. Schnell mal an deine Sachen zu kommen geht aber so nicht

Kann ich den Schlüsseldienst rufen...

Ja.

...bzw muss ich oder sie für die Kosten aufkommen?

Du.

Du hast den Schlüsseldienst zu bezahlen.

Du kannst ihr die Rechnung für den Schlüsseldienst womöglich in Rechnung stellen. Kommt aber auf diverse Einzelheiten an (weitert sie sich tatsächlich, dir Zugang zu verschaffen zu deinem Wohnsitz? Wurde ihr die Möglichkeit gegeben einen anderen termin vorzuschlagen? etc.)

LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 10:15

Sie würde mir den Zugang verweigern ja, obwohl sie eben damals einverstanden war mit dem Datum. Sie weiss auch, dass ich nur an dem Tag kann. Bin weiter dort gemeldet. Steht auf dem Ausweis wie gesagt.

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Destranix  02.04.2024, 10:15
@LOLOLO1234561

Im Zweifelsfalle solltest du einen Anwalt oder sonstige Rechtsberatung um Rat fragen.

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1hannah1  02.04.2024, 17:10
@LOLOLO1234561

es ist auch ihr recht dir den zutritt zu verweigern, immerhin wird sie dich nicht ohne grund rausgeworfen haben

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LOLOLO1234561 
Fragesteller
 02.04.2024, 17:34
@1hannah1

Sie hatte nie Grund mich rauszuwefen. Sie war gewalttätig. Sie, nicht ich, hat mich psychisch stark belastet. Vom Jugendamt kam nie Hilfe. Nicht einmal von der Polizei. Ich will nicht mehr bei ihr wohnen. Ich will nur meine Sachen wieder.

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