Verstoßen die Maßnahmen der Politik gegen sogenannte Elterntaxis gegen das Grundgesetz?

FelixSH  25.05.2024, 14:02

Von welchen Maßnahmen redest du? Quelle bitte.

Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 14:42

DerWesten.de. 19.02.2024. "Schule in NRW. Drastische Maßnahmen gegen Elterntaxis-jetzt herrscht Gewissheit"

7 Antworten

Nein.

Nicht „die Politik“ ergreift irgendwelche Maßnahmen. Das ist das ordentlich gewählte Parlament von NRW.

Nein.

Das GG sieht einen besonderen Schutz für das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht vor, keine Carte-blanch, um alle anderen und deren Schutz egoistisch zu übergehen.

Nein.

Bitte die Quelle richtig lesen: „Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Straßen in Schulnähe zeitweise für Fahrzeuge sperren, um gefährliche Situationen durch sogenannte Elterntaxis oder einen starken Durchgangsverkehr zu verhindern.“ „Durch den Erlass des Landesverkehrsministeriums wird die rechtssichere Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen geschaffen.“

Also alles zum Schutz und zum Wohle der Kinder.

Nein.

Im Besonderen darf dies nur zur Gefahrenabwehr getan werden. Eine ÖPNV-Förderung darf hiermit nicht bezweckt werden. Das Gesetz vereinfacht die Beweislast, jetzt müssen nicht erst X Kinder vor der Schule umkommen, damit eine sogenannte zeitweiser Schulstraßen eingerichtet werden kann.

Nein.

Der reißerische Titel und Deine Einlassung hierzu sind auf der Seite der Ursache des von „Rücksichtlosigkeit geprägten Straßenverkehr“ zu suchen. „Elterntaxis“ die durch Mengen von Schülerinnen und Schüler pflügen sind Teil des Problems nicht der Lösung.

Hm. Bei genaueren Hinsehen stellt sich die Frage also gar nicht.


Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 16:53

Wer macht denn Politik in NRW und schafft Gesetze. Der Landtag, das ist wohl logisch. Eine Förderung des ÖPNV soll nicht bezweckt werden. Klar. Dann müsste der marode ÖPNV ja erstmal auf auf Vordermann gebracht werden. Und dafür will das Land kein Geld ausgeben, also eher eine Schutzklausel für das Land. Zeitweise Sperrung. Klar. Nämlich genau zu den Zeiten, zu denen die Kinder gebracht werden müssten. Damit Eltern und Kinder gezwungen sind, Alternativen zu suchen. Um Gefahren abzuwehren. Aber es gibt gar keine belastbaren Zahlen zu Unfällen die durch Elterntaxis verursacht werden. Es ist und bleibt eine Hexenjagd gegen die "Eltern-SUV's", die keine reale Grundlage hat und gegen das verfassungsrechtlich gesicherte elterliche Sorgerecht verstößt.

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MacMadB  25.05.2024, 19:40
@Rennegent

Das sogenannte „Sorgerecht“ wird im Familienrecht ausformuliert und umfasst:

Die elterliche Sorge ist ein dem Interesse des minderjährigen Kindes dienendes gesetzliches Schutzverhältnis. Sie stellt ein durch Pflichten gebundenes, gegenüber jedermann wirkendes („absolutes“) Recht dar. Im Vordergrund steht hierbei die elterliche Verantwortung und damit der Pflichtcharakter.(Wikipedia)

Im Grundgesetz wird viel grundlegender festgelegt:

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (Gesetze im Internet)

Das Sorgerecht, besser: die elterliche Versorgung des Kindes mit Nahrung, Kleidung, Wohnraum und Bildung, ist zwar eine klare, elterliche Pflicht, aber gar nicht so „grundgesetzlich“.

Im GG steht dafür, dass über Die Erziehung und persönlichen Umgang die Eltern entscheiden, was nicht ohne große Not geändert werden darf.

Soweit zur Klarstellung.

Und Klarheit vermisse ich in dem vorigen Kommentar. Daher nur soweit: „Aber es gibt gar keine belastbaren Zahlen zu Unfällen die durch Elterntaxis verursacht werden.“ – Richtig! Jedoch kommt es zu Unfällen, egal durch wen, die durch Schulstraßen jetzt einfacher verhindert werden können, s. o. den genannten Artikel: „Durch den Erlass des Landesverkehrsministeriums wird die rechtssichere Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen geschaffen.“

Ins Grundrecht der Eltern wird nicht eingegriffen und da eine „Hexenjagd“ zu fabulieren ist arg weit hergeholt. Damit genug der Klarstellungen.

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Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 20:53
@MacMadB

Danke, du musst nichts klarstellen, ich bin Jurist. Die Klagen gegen die Maßnahmen, die auf der Grundlage dieses verfehlten Gesetzes getroffen werden, werden sicher kommen und dann wird man sehen, wie Verwaltungs- und Verfassungsgerichte entscheiden.

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Das Problem ist halt dass viele dieser Eltern ohne mit der Wimper zu zucken die Gefährdung anderer Kinder in Kauf nehmen. Ihr eigenes Luxusblag sitzt ja zu diesem Zeitpunkt noch im elterlichen Straßenpanzer (aka SUV).


Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 15:50

Diese Luxusblagen werden irgendwann für deine Rente aufkommen. Oder für dein Bürgergeld, je nachdem. Ich nehme an, du bist kinderlos sonst würdest du dich nicht so unterirdisch äußern.

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RobertLiebling  25.05.2024, 15:54
@Rennegent

Mit zwei Kindern gilt man in deiner Welt wahrscheinlich noch als kinderlos, also ja.

Meine Kinder sind vom ersten Tag an zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Grundschule gekommen. Die größte Gefahr ging tatsächlich von den Elterntaxis aus.

Ach so, an deiner Lesekompetenz darfst du noch etwas arbeiten.

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Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 16:17
@RobertLiebling

Traurig, dass jemand, der selbst Kinder hat von "Blagen" spricht. Du hast dich dafür entschieden, es so zu machen. Das finde ich gut und das ist auch völlig okay. Was ich kritisiere ist, dass man den Eltern heutzutage vorschreiben will, wie sie es machen. Wenn du ins Theater willst, sagt dir niemand, nimm den Bus oder das Rad, die Straße zum Parkhaus machen wir dicht wegen der vielen Fußgänger. Aber bei Eltern nimmt man sich das heraus. Weil das Kind keine Einnahmen bringt. Weil es sowieso zur Schule muss. Die Rechte der Eltern werden beschnitten nur weil man es für zweckmäßig hält. Das reicht aber nicht für einen Grundrechtseingriff . Du kannst mir gerne mal Zahlen für durch Elterntaxis verursachte Unfälle mit Personenschäden liefern, dann können wir gerne weiterdiskutieren. Es ist eine Hexenjagd ohne jede sachliche Grundlage, meine Meinung. Über Eltern mit SUV herzuziehen ist woke und die Politik macht gerne mit, weil es Meinung bringt.

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Hallo Rennegent,

Regelungen zum Verkehr greifen nicht in die Erziehung ein, damit fällt der von dir zitierte Artikel in dieser Angelegenheit nicht ins Gewicht.


Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 18:02

Normalerweise nicht, da hast du Recht. Aber dieses wird ganz offen damit begründet, dass gegen die Elterntaxis vorgegangen werden soll. Man will den Eltern die Möglichkeit nehmen, sie bis zum Schultor zu fahren. Ob man das toll findet oder nicht ist eine andere Frage. Aber es ist de facto ein Eingriff in die elterliche Sorge.

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DerGrafDuckula  25.05.2024, 18:25
@Rennegent
Aber es ist de facto ein Eingriff in die elterliche Sorge.

Sehe ich absolut nicht gegeben

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GutenTag2003  26.05.2024, 00:04
@Rennegent
Aber es ist de facto ein Eingriff in die elterliche Sorge.

Ist es das?

Früher wurden wir auch nicht mit SUV's ... oder andere Autos zur Schule gefahren und die elterliche Sorge wurde deswegen nie in Frage gestellt.

Ist Bequemlichkeit im Grundgesetz vorgesehen?

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 00:12
@GutenTag2003

Ich übersetze dir mal Art. 6 Abs. 2 GG "Wie mein Kind zur Schule kommt, entscheiden meine Frau und ich und niemand anderes." Das dürfte als Erläuterung genügen.

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GutenTag2003  26.05.2024, 00:13
@Rennegent
"Wie mein Kind zur Schule kommt, entscheiden meine Frau und ich und niemand anderes."

Das ist kein Text aus dem GG

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 00:29
@GutenTag2003

Nein sondern die Übersetzung für dich, da du es nicht zu verstehen scheinst. "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern". Darunter fällt so gut wie alles, auch der Schulweg. Die Eltern entscheiden es, niemand sonst.

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GutenTag2003  26.05.2024, 00:33
@Rennegent
Nein sondern die Übersetzung für dich

Du meinst Du bastelst Dir Dein eigenes Grundgesetz ... und das hätte auch für mich zu gelten?

Die Eltern entscheiden es, niemand sonst.

Das stellt Eltern nicht über alle und alles.

Dann könntest Eltern sich auch gegen z.B. Schulpflicht stellen. Schon mal darüber nachgedacht?

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 00:54
@GutenTag2003

Sieh mal. Gesetzestexte sind für den juristischen Laien oftmals schwer zu fassen. Daher erkennt nicht unbedingt jeder gleich, was mit Art. 6 GG gemeint ist. Somit habe ich mich als Jurist bemüht es zu übersetzen. Es bedeutet, dass es das verfassungsgemäß geschützte Recht der Eltern ist, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen . Was so gut wie alles beinhaltet, u.a. auch wie diese zur Schule kommen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit dass die Eltern das entscheiden oder nicht? Jetzt will mir der Staat aber in diese Entscheidung reinfunken, das nennt man Grundrechtseingriff. Das darf er aber nur, wenn der Eingriff geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist um ein mindestens gleichrangiges Grundrecht zu schützen. Es gibt aber keinerlei konkrete Erkenntnisse dazu, wieviele Unfälle diese angeblich so gefährlichen Eltetntaxis denn verursachen. Deshalb bezweifele icj sowohl die Notwendigkeit wie auch die Verhältnismäßigkeit, mir in mein elterliches Sorgerecht reinzufunken. Vielleicht wird mein Gedankengang jetzt etwas klarer.

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 01:18
@GutenTag2003

Das mit der Schulpflicht ist wirklich eine hochkomplexe Frage. Die sog. Homeschooling Bewegung kämpft seit langem gegen die deutsche Schulpflicht. Bisher ohne Erfolg. Art. 7 Gg kollidiert hier mit Art. 6 Abs. 2 GG. Ich finde es absolut richtig, dass das Verfassungsgericht bisher stets dem staatlichen Schulauftrag den Vorrang gegenüber den Elternrechten nach Art. 6 Abs. 2 GG eingeräumt hat. Dies ist aber eine sehr schwierige Abwägung. Die Schulpflicht ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn die Qualität der Schulausbildung in dem Tempo weiter abnimmt wie es momentan ist, kann es irgendwann möglicherweise nicht mehr zumutbar sein, die Eltern auf die staatliche Schule zu verweisen

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 01:24
@DerGrafDuckula

Du bist etwas kurz angebunden, Graf. Mehr als 6 Worte pro Kommentar fallen dir schwer oder? 🤣😂👍

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GutenTag2003  26.05.2024, 09:46
@Rennegent
Gesetzestexte sind für den juristischen Laien oftmals schwer zu fassen. 

Ganz offensichtlich nicht nur für juristischer Laien. 😂😂😂

Nochmal:

Das stellt Eltern nicht über alle und alles.

... auch dann nicht wenn sie sich als das Non plus Ultra betrachten. Zumal die kritisierte Entscheidung ebenfalls eine für "Eltern " und ihrer elterlichen Sorge ist.

Eltern (... die sich das einbilden) haben vor (anderen) Eltern, wenn es um Kinder geht, keinen Vorrang.

Das z.B. kannst Du - ohne Übersetzung - aus dem GG auch als juristischer Laie entnehmen. Für Juristen scheint das wohl schwerer zu verstehen sein.

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 12:32
@GutenTag2003

Du triffst eine Rechtsgüterabwägung in dieser widerspreche ich dir auch nicht. Das reicht aber nicht für einen staatlichen Eingriff in Grundrechte. Sonst müsste man in Deutschland den kompletten Individualkraftverkehr verbieten. Denn jedes Jahr gibt es tausende Verkehrstote und Hunderttausende Verletzte. Aber niemand zieht das ernsthaft in Erwägung. Du brauchst nicht mal einen vernünftigen Grund und darfst sinnlos mit deinem Sportwagen oder Motorrad durch die Landschaft cruisen solange du dich an die Verkehrsregel hältst. Ein staatlicher Eingriff setzt Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit voraus. Und die letzten beiden Punkte ziehe ich in Zweifel solange es keine belastbaren Zahlen dazu gibt, wieviele Personenschäden überhaupt durch die angeblich so gefährlichen Elterntaxis verursacht werden. Eine rein theoretische Gefahr genügt jedenfalls nicht. Die besteht bei jeder xbeliebigen Fahrt mit deinem Auto.

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GutenTag2003  26.05.2024, 12:52
@Rennegent
 Denn jedes Jahr gibt es tausende Verkehrstote und Hunderttausende Verletzte. 

Um das zu verringern gibt es

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Fußgängerüberwege / Zebratreifen
  • Brücken
  • Überholverbote
  • Ampeln
  • usw.

Um Deinen Freiheitsgedanken zu frönen, dürfte das alles gegen das GG verstoßen, da es z.B. meine Freiheit einschränkt.

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 13:45
@GutenTag2003

Weshalb denn? Ich darf doch dort fahren. Das sind verhältnismäßige Eingriffe Aber wenn die Straße gesperrt ist, kann ich es nicht mehr.

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GutenTag2003  26.05.2024, 13:52
@Rennegent
 Das sind verhältnismäßige Eingriffe

Warum? Ich fahre doch vor- und umsichtig. Kein Grund meine Freiheiten zu beschneiden.

Weshalb denn? Ich darf doch dort fahren. 

Nun, Du scheinst es mit der '"elterlichen Freiheit" und der Freiheit allgemein im Straßenverkehr doch sehr unterschiedlich, Vorrang für Eltern, zu werten.

Mit dem GG hat das recht wenig zu tun.

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 17:27
@GutenTag2003

Ich verstehe dich nicht. Wir sind beim Thema der staatlichen Eingriffe in den Straßenverkehr. Das hat erst mal nichts mit Eltern zu tun. Jede Ampel ist zwar ein Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Aber dieser Eingriff ist natürlich dann gerechtfertigt, wenn er zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Staat kann natürlich andererseits nicht einfach grundlos Ampeln auf Straßen installieren ohne dass irgendeine Gefahrenlage besteht. Aus diesen Gründen habe ich auch überhaupt nichts gegen Ampeln, 30 er Zonen, Spielstraßen, Stoppschilder und alles was du aufgezählt hast. Dies ist nötig und wehrt Gefahren ab. Ich habe es hinzunehmen auch wenn es mich behindert. Der schwerste Eingriff ist es aber, eine Straße für bestimmte Verkehrsteilnehmer, z.B. Elterntaxis, ganz zu sperren. Natürlich kann auch das im Extremfall verhältnismäßig sein. Vorher muss aber geklärt sein, dass die Gefahrenlage dies wirklich fordert und dass es keine milderen Mittel, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen und alles sonst, was du aufgezählt hast, gibt um das zu lösen. Und dafür gibt es meiner Meinung keine ausreichenden Erkenntnisse. Vielleicht habe ich mich jetztbklar genug ausgedrückt.

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GutenTag2003  26.05.2024, 17:49
@Rennegent
Der schwerste Eingriff ist es aber, eine Straße für bestimmte Verkehrsteilnehmer, z.B. Elterntaxis, ganz zu sperren.

Hartes Geschütz "der schwerste Eingriff" zumal es dabei in erster Linie um die Kinder geht. Das was Eltern z.B. Dich aufregt, sind Deine Empfindsamkeiten, nicht der Schutz der Kinder.

Aus diesen Gründen habe ich auch überhaupt nichts gegen Ampeln, 30 er Zonen

... wohl aber gegen Halte-/Parkverbote im Bereich der Schulen. Da ist jeder Schritt zu viel um außerhalb dieser Zonen zu halten.

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 19:31
@GutenTag2003

Schwachsinn, ich habe überhaupt nichts gegen Park oder Halteverbotszonen. Man hält an der Ampel, das Kind steigt aus, das wars. Und selbstverständlich ist eine komplette Sperrung, also ein Befahrungsverbot im Straßenverkehr die Ultima Ratio. Oder gibt es was drastischeres als "hier fährt niemand rein"?

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GutenTag2003  26.05.2024, 19:35
@Rennegent
Schwachsinn, ich habe überhaupt nichts gegen Park oder Halteverbotszonen. 

Nimm das mal nicht so persönlich, die von Dir kritisierte Einschränkung gilt ja auch nicht nur für Dich.

Man hält an der Ampel, das Kind steigt aus, das wars.

... dann muss da noch verabschiedet, noch ein Kuss mitgegeben, noch das Abholen besprochen usw., usw., usw. .. und

behindert - mit elterlichem Vorrecht - den Verkehr usw.

Oder gibt es was drastischeres als "hier fährt niemand rein"?

Dafür ist der "Zutritt" per Pedes nicht verboten, möglicherweise sogar gewollt. 😉

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Rennegent 
Fragesteller
 26.05.2024, 20:20
@GutenTag2003

Was du so alles hineininterpretierst und unterstellst, ist schon interessant. Ich behindere niemanden und wenn die Ampel rot ist, muss niemand auch nur eine Zehntelsekunde warten. Das ist alles von Voreingenommenheit und Unsachlichkeit geprägt, was du von dir gibst. Somit verabschiede ich mich jetzt aus dieser Diskussion machs gut.

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GutenTag2003  26.05.2024, 20:23
@Rennegent
 Ich behindere niemanden

Wenn es um grundlegende Dinge geht, ziehst Du Dich auf Dich als Einzelperson zurück.

Das ist alles von Voreingenommenheit und Unsachlichkeit geprägt, was du von dir gibst. 

Eher von Dir, weil Du Dein Verhalten für alle Eltern generalisierst.

Wie kommst Du darauf dass, nur weil Du Dich sagen wir mal Regelkonform im Straßenverkehr verhältst, dass dies alle Eltern tun?

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Was ist mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Kinder die nicht von Papa mit dem SUV Panzer in die Schule gefahren werden? Diese Eltern denken nur an sich die Maßnahmen gegen Elterntaxis sind komplett gerechtfertigt. Wenn die Eltern das unvedingt nicht sein lassen können müssen die halt bisschen weiter weg von der Schule parke und dann zu Fuß ihr Kind zur Schule bringen


Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 17:31

Genau, sperren eir doch gleich alle Straßen in Deutschland für den Individualautoverkehr.Du triffst zu jeder Tageszeit auf Radfahrer und Fußgänger. Kinder und Erwachsene. Die hast du dann alle vor den Autofahrern geschützt. Es gibt keine belastbaren Zahlen dazu, wieviele Unfälle durch "Elterntaxis" verursacht werden. Man kann nicht einfach Grundrechte einschränken aufgrund völlig diffuser Gefahrenlagen. Zum Bundesligaspiel mit 80.000 Zuschauern kann jeder mit dem Auto aber zur Schule nur ÖPNV und Fahrad. Dieses Gesetz ist reine Stimmungsmache und völlig überzogen.

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Legion73  26.05.2024, 00:27
@Rennegent

Die Allgemeine Handlungsfreiheit ist ein auffanggrundrecht und kann durch jedes formelle Gesetz eingeschränkt werden. Und von Autos steht da schon mal gar nichts drin. Wenn du dich darauf veruhen willst musst du auch allen autos erlauben auf dem Gehweg zu fahren weil das sonst meine Freiheit enschränkt.

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Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen erhöhen den von "Rücksichtlosigkeit geprägten Straßenverkehr". Insbeondere zu Beginn und zu Ende des Unterrichts ist in der direkten Schulumgebung die Verkehrssituation dann meist mehr als kritisch.

P.S.: Würden alle Eltern einer Schule mit 1000 Schülern ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, dann würde das Anhalten und Aussteigen dieser Schüler bei einem 48 m langem Haltestreifen (an dem etwa 8 Autos gleichzeitig halten können) mehr als 2 Stunden dauern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 14:04

Das beantwortet nicht die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, den Eltern die Entscheidung, wie sie ihre Kinder zur Schule bringen, abzuschneiden. Bei Großevents wie Fußballspielen oder Konzerten werden in der Regel auch keine Straßen oder Parkplätze gesperrt und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein weit schwächeres Recht als das der elterlichen Sorge. Nicht alles was zweckmäßig ist, ist auch verhältnismäßig.

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Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 14:18
@Littlethought

Ich wohne 100 Meter Luftlinie von einem Fußballclub entfernt. Da können bei Spielen durchaus mal 1000 plus Zuschauer sein. Plus Mannschaften. Hier wurde noch nie eine Straße gesperrt.

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Littlethought  25.05.2024, 14:25
@Rennegent

Mag sein. Aber das heißt nicht dass es an anderer Stelle auch nicht gemacht wird. Bei besonders uneinsichtigen Elten kann die Schule durchaus auch die Polizei um "Überzeugungsarbeit" bitten. Zu Beginn der Ferien stehen dann manchmal Beamte an der Straße im Schulbereich um zu verhinderen, dass Eltern die Gehwege zuparken oder durch das Halten in 2. Reihe die Straße blockieren.

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Rennegent 
Fragesteller
 25.05.2024, 14:31
@Littlethought

Selbstverständlich müssen Verkehrsverstöße geahndet werden. Darum geht es nicht. Die Politik will aber gezielt Straßen sperren um Eltern zu erziehen und das ist nicht verfassungskonform.

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