Verjährungsfrist Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
Ich hab ein Firmenwagen wo ich geblitzt wurde mit 35 kmh zu schnell. Ich hab erst ein Verhörungsbogen bekommen den ich nicht ausgefüllt habe dann kam ein Brief nach Hause das ich zur Polizei gehen müsste und ne Aussage machen müsste.
Mein Anwalt hatte mich geraten nicht zu gehen, jetzt was ich mich frage es gibt ja die drei Monate Regelung. Zählt die jetzt auch?? Da ich seit 3 Monate nix bekommen habe.
Vielen Dank für die Antwort und Fahrt Vorsichtig
2 Antworten
Wenn ich nicht falsch liege,dann beginnt die Verjährungsfrist mit der letzten Kontaktaufnahme von deren Seite. Wenn du den Anhörungsbogen vor mehr als drei Monaten bekommen hast, solltest du aus der nummer raus sein.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung