Unterhalt einfordern durch Jugendamt?
Gleich vorweg, es geht hier um eine gute Freundin und nicht um mich...
Meine Freundin spricht nicht gut deutsch und hat von der deutschen Bürokratie keine Ahnung, ich habe ihr versprochen Informationen einzuholen und mich um ihren Fall zu kümmern.
Sie hat einen Sohn mit einem Mann, beide waren nie verheiratet. Der Mann ist Millionär, hat mehrere Sportwagen und ein Geflecht aus diversen Firmen. Er zahlt "freiwillig", d.h. ohne dass es etwas schwarz auf weiss gibt Unterhalt in Höhe von 450€. Wir schätzen seinen monatlichen Verdienst auf mindestens 20.000€ und demnach müsste er laut Düsseldorfer Tabelle deutlich mehr zahlen.
Meine Freundin war nun kürzlich auf dem Jugendamt, weil sie gerne ein Dokument hätte durch das eine offizielle Forderung besteht, so dass sie nicht mehr von dem Wohlwollen ihres Ex abhängig ist, denn theoretisch könnte er die vermeintlich ohnehin zu niedrige Zahlung ja auch jederzeit einstellen.
Auf dem Jugendamt sagte man ihr scheinbar, man würde da nicht aktiv werden da der Mann ja bezahle, und man hätte wichtigeres zu tun mit Fällen wo eine Zahlung gänzlich verweigert wird.
Nun ist es nicht ausgeschlossen, dass sich meine Freundin durch ihre Schüchternheit hat vorschnell abwimmeln lassen, zudem ist es wahrscheinlich dass sie durch ihre Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache den Sachbearbeiter schlicht falsch verstanden hat.
Ich würde mich nun gerne von ihr mit einer Vollmacht ausstatten lassen und die Sache in ihrem Sinne klären - ist das möglich oder muss sie zwingend auch anwesend sein beim Termin?
Zudem, was mache ich/wir wenn wir wieder abgewimmelt werden? Haben wir nicht das Recht, dass der Ex seine Einkünfte offenlegen muss auch wenn er bereits freiwillig Unterhalt zahlt, eben weil wir vermuten dass er mehr zahlen müsste? Oder brauchen wir in dem Fall handfeste Beweise?
Wie sollen wir am besten vorgehen? Es ist ja offensichtlich, dass er mehr zahlen muss ubd auch kann...
6 Antworten
SIE soll den Kindsvater schriftlich und nachweislich auffordern ihr seine Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate inkl. letztem Steuerbescheid vorzulegen bzw. wenn er selbstständig ist, die Unterlagen er letzten 3 Jahre!
Frist setzen bis wann er die Unterlagen vorzulegen hat.
Und dann geht sie zum Amtsgericht, holt sich einen Beratungsschein und damit geht sie zu einem Anwalt (der den Schein annimmt). der wird anhand der Unterlagen ihr den genauen Betrag errechnen, der ihrem Kind zusteht und den Unterhaltspflichtigen auffordern die entsprechende Summe zu zahlen.
Legt er die einkommensunterlagen nicht vor, dann geht sie nach Ablauf der Frist zum Anwalt und lässt von dem das Aufforderungsschreiben aufsetzen. Der Anwalt wird dann, bei weiterer Weigerung Auskunftsklage erheben.
Ein Beratungsschein für den Anwalt kostet um die 30 EUR. Der Anwalt klärt mit ihr dann auch die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe.
Die Aussage des Jugendamtes ist übrigens falsch und eine Frechheit! Denn sie hat sogar Anspruch auf einen Unterhaltstitel für das Kind! Und dafür benötigt man eben auch die Einkommensunterlagen.
denn theoretisch könnte er die vermeintlich ohnehin zu niedrige Zahlung ja auch jederzeit einstellen.
Und deshalb wollt ihr zur Sicherheit Geld (Unterhaltsvorschuss/ Klageübernahme) vom Jugendamt oder wie muss man das verstehen?
Wir schätzen seinen monatlichen Verdienst auf mindestens 20.000€ und demnach müsste er laut Düsseldorfer Tabelle deutlich mehr zahlen.
Für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs sind NICHT der Staat/ nicht das Jugendamt zuständig - sondern die Kindesmutter! Über einen Anwalt hat sie die Möglichkeit auf die korrekte Höhe des Kindesunterhalts zu klagen. Das unterliegt IHRER Verantwortung.
Wir wollen einfach en ihr zustehenden Unterhalt schwarz auf weiss haben. Meinen Informationen zufolge muss er auch auf Verlangen vom Jugendamt seine Einkünfte offenlegen. Das Jugendamt fordert ihn danach auf, Summe X zu zahlen. Tut er dies nicht, wäre natürlich ein Anwalt nötig.
Wie wären denn die weiteren Schritte? RA damit beauftragen den Kindsvater aufzufordern seine Einkünfte offenzulegen, und auf Grundlage dieser Einkünfte dann wiederum den Unterhalt einzufordern? Muss der Kindsvater überhaupt seine Einkünfte offenlegen?
Nicht die Mutter - sondern das gemeinsame Kind hat Anspruch auf gesetzlichen Unterhalt und dem muss der leibliche Vater nachkommen.
Selbstverständlich kann der Anwalt - um den exakten Unterhaltsanspruch zu berechnen - den Vater des Kindes dazu auffordern seine Einkünfte offenzulegen. Sollte sich der Vater des Kindes weigern geht die Sache vor Gericht.
Ich verstehe dein / euer Anliegen. Aber das Jugendamt ist nicht euer Dienstleister - den Unterhalt muss deine Freundin selbst beim Kindsvater (KV) einfordern, notfalls auf dem Rechtsweg. Das Jugendamt (JA) wird nur zwingend aktiv, wenn aufgrund der Nichtzahlung das Kindeswohl gefährdet ist.
Ich würde mich nun gerne von ihr mit einer Vollmacht ausstatten lassen und die Sache in ihrem Sinne klären
Das ist möglich, allerdings würde ich hier eine notarielle Vollmacht empfehlen, nur dann ist sicher, dass die Vollmacht auch von deutschen Behörden anerkannt wird.
Kurz: Ihr solltet euch von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, ansonsten habt ihr hier keine großen Chancen - schon weil die Gegenseite sich mit Sicherheit anwaltlich beraten lässt.
Ist die Vaterschaft selbst überhaupt amtlich? Sonst wird das auch noch einen ziemlichen Marathon geben.
Das Jugendamt (JA) wird nur zwingend aktiv, wenn aufgrund der Nichtzahlung das Kindeswohl gefährdet ist.
Er zahlt zwar, aber ganz offensichtlich deutlich weniger als er müsste. Ist dadurch nicht die Kindeswohlgefährdung gegeben? Hat man ohne Anwalt (den kann sie sich nicht leisten) gar keine Chance? Muss das Jugendamt nicht etwas tun um ihr zu helfen?
Die Vaterschaft hat er übrigens offiziell anerkannt.
erst mal muss das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung feststellen, also muss die Mutter sich deswegen dort melden. Dann wird erst einmal die Lage überprüft und es kommen auch Fragen warum die Mutter bezüglich Unterhaltsforderung nicht aktiv wird.
Es ist nicht die Aufgabe des Jugendamtes eure privaten Probleme zu lösen. Das Jugendamt ist kein Dienstleistungsunternehmen.
Ist dadurch nicht die Kindeswohlgefährdung gegeben?
Nur wenn durch die fehlende Unterhaltszahlung die Finanzierung des Kindes gefährdet ist und dadurch eine (konkrete) für das Wohl des Kindes besteht. Das ist aus dem bisherigen Sachverhalt nicht eindeutig zu erkennen.
Reden könnte ihr mit dem JA trotzdem, schon weil dieses auch eine gewisse Beratungsaufgabe hat, aber tätig werden muss hier die Kindesmutter primär selbst.
Wie gesagt: Das JA ist nicht euer persönliches Inkassounternehmen.
Mein Rat: Wenn die Kindesmutter und das Kind selbst mittellos sind, geht zum Amtsgericht und holt euch einen Beratungshilfeschein. Damit könnt ihr dann zu einem Anwalt eurer Wahl gehen und eine erste fundierte Einschätzung einholen.
was geht dich das an? sie bekommt 450 euro und kindergeld. sie ist ebenfalls für den unterhalt zuständig und verpflichtet. soll sie arbeiten gehen, dann reicht das völlig oder bekommt hier jemand den hals nicht voll?
Was soll diese provokante Antwort? Sie geht arbeiten. Und wenn ihr Ex ein monatliches Einkommen im mittleren 5-stelligen Bereich hat dann ist er auch verpflichtet mehr als die von im gezahlten 450€ zu überweisen, ob dir das jetzt gefällt oder nicht - es ist ihr gutes Recht das einzufordern.
Mit Hilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht ( soweit die Mutter auch selbst bedürftig ist ) via Beratungshilfeschein den Kindsvater zur Offenlegung seiner Einkünfte auffordern und für sich selbst - soweit das Kind jünger als 3 Jahre ist zusätzlich Betreuungsunterhalt einfordern.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, hat uns sehr weitergeholfen!