Unterhalt einfordern durch Jugendamt?

6 Antworten

SIE soll den Kindsvater schriftlich und nachweislich auffordern ihr seine Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate inkl. letztem Steuerbescheid vorzulegen bzw. wenn er selbstständig ist, die Unterlagen er letzten 3 Jahre!

Frist setzen bis wann er die Unterlagen vorzulegen hat.

Und dann geht sie zum Amtsgericht, holt sich einen Beratungsschein und damit geht sie zu einem Anwalt (der den Schein annimmt). der wird anhand der Unterlagen ihr den genauen Betrag errechnen, der ihrem Kind zusteht und den Unterhaltspflichtigen auffordern die entsprechende Summe zu zahlen.

Legt er die einkommensunterlagen nicht vor, dann geht sie nach Ablauf der Frist zum Anwalt und lässt von dem das Aufforderungsschreiben aufsetzen. Der Anwalt wird dann, bei weiterer Weigerung Auskunftsklage erheben.

Ein Beratungsschein für den Anwalt kostet um die 30 EUR. Der Anwalt klärt mit ihr dann auch die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe.

Die Aussage des Jugendamtes ist übrigens falsch und eine Frechheit! Denn sie hat sogar Anspruch auf einen Unterhaltstitel für das Kind! Und dafür benötigt man eben auch die Einkommensunterlagen.

Moe770 
Fragesteller
 21.04.2024, 19:38

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, hat uns sehr weitergeholfen!

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Kessie1  21.04.2024, 19:45
@Moe770

Übrigens hat sie Anspruch alle 2 Jahre sich die Einkommensunterlagen vorlegen zu lassen. Und wenn das Kind unter 3 ist, dann hat sie natürlich auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

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denn theoretisch könnte er die vermeintlich ohnehin zu niedrige Zahlung ja auch jederzeit einstellen.

Und deshalb wollt ihr zur Sicherheit Geld (Unterhaltsvorschuss/ Klageübernahme) vom Jugendamt oder wie muss man das verstehen?

Wir schätzen seinen monatlichen Verdienst auf mindestens 20.000€ und demnach müsste er laut Düsseldorfer Tabelle deutlich mehr zahlen.

Für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs sind NICHT der Staat/ nicht das Jugendamt zuständig - sondern die Kindesmutter! Über einen Anwalt hat sie die Möglichkeit auf die korrekte Höhe des Kindesunterhalts zu klagen. Das unterliegt IHRER Verantwortung.

Moe770 
Fragesteller
 21.04.2024, 16:56

Wir wollen einfach en ihr zustehenden Unterhalt schwarz auf weiss haben. Meinen Informationen zufolge muss er auch auf Verlangen vom Jugendamt seine Einkünfte offenlegen. Das Jugendamt fordert ihn danach auf, Summe X zu zahlen. Tut er dies nicht, wäre natürlich ein Anwalt nötig.

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LouPing  21.04.2024, 17:00
@Moe770

Der Vater ist bekannt und die Kindesmutter erwachsen . Warum soll sich das Jugendamt um die Angelegenheit kümmern?

Die Kindesmutter muss selber klagen. Der Steuerzahler ist hier raus - das ist Privatsache, dafür gibt es Anwälte für Familienrecht.

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Moe770 
Fragesteller
 21.04.2024, 17:27
@LouPing

Wie wären denn die weiteren Schritte? RA damit beauftragen den Kindsvater aufzufordern seine Einkünfte offenzulegen, und auf Grundlage dieser Einkünfte dann wiederum den Unterhalt einzufordern? Muss der Kindsvater überhaupt seine Einkünfte offenlegen?

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LouPing  21.04.2024, 17:29
@Moe770

Nicht die Mutter - sondern das gemeinsame Kind hat Anspruch auf gesetzlichen Unterhalt und dem muss der leibliche Vater nachkommen.

Selbstverständlich kann der Anwalt - um den exakten Unterhaltsanspruch zu berechnen - den Vater des Kindes dazu auffordern seine Einkünfte offenzulegen. Sollte sich der Vater des Kindes weigern geht die Sache vor Gericht.

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Moe770 
Fragesteller
 21.04.2024, 17:37
@LouPing

Super vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen!

Kann man grob abschätzen, ob die Anwaltskosten überschaubar sind? Im besten Fall wären es nur 2-3 Briefe für 1000€, kommt das hin?

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Ich verstehe dein / euer Anliegen. Aber das Jugendamt ist nicht euer Dienstleister - den Unterhalt muss deine Freundin selbst beim Kindsvater (KV) einfordern, notfalls auf dem Rechtsweg. Das Jugendamt (JA) wird nur zwingend aktiv, wenn aufgrund der Nichtzahlung das Kindeswohl gefährdet ist.

Ich würde mich nun gerne von ihr mit einer Vollmacht ausstatten lassen und die Sache in ihrem Sinne klären

Das ist möglich, allerdings würde ich hier eine notarielle Vollmacht empfehlen, nur dann ist sicher, dass die Vollmacht auch von deutschen Behörden anerkannt wird.

Kurz: Ihr solltet euch von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, ansonsten habt ihr hier keine großen Chancen - schon weil die Gegenseite sich mit Sicherheit anwaltlich beraten lässt.

Ist die Vaterschaft selbst überhaupt amtlich? Sonst wird das auch noch einen ziemlichen Marathon geben.

Moe770 
Fragesteller
 21.04.2024, 17:01

Das Jugendamt (JA) wird nur zwingend aktiv, wenn aufgrund der Nichtzahlung das Kindeswohl gefährdet ist.

Er zahlt zwar, aber ganz offensichtlich deutlich weniger als er müsste. Ist dadurch nicht die Kindeswohlgefährdung gegeben? Hat man ohne Anwalt (den kann sie sich nicht leisten) gar keine Chance? Muss das Jugendamt nicht etwas tun um ihr zu helfen?

Die Vaterschaft hat er übrigens offiziell anerkannt.

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LouPing  21.04.2024, 17:02
@Moe770

erst mal muss das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung feststellen, also muss die Mutter sich deswegen dort melden. Dann wird erst einmal die Lage überprüft und es kommen auch Fragen warum die Mutter bezüglich Unterhaltsforderung nicht aktiv wird.

Es ist nicht die Aufgabe des Jugendamtes eure privaten Probleme zu lösen. Das Jugendamt ist kein Dienstleistungsunternehmen.

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Answer1234567  21.04.2024, 17:44
@Moe770
Ist dadurch nicht die Kindeswohlgefährdung gegeben?

Nur wenn durch die fehlende Unterhaltszahlung die Finanzierung des Kindes gefährdet ist und dadurch eine (konkrete) für das Wohl des Kindes besteht. Das ist aus dem bisherigen Sachverhalt nicht eindeutig zu erkennen.

Reden könnte ihr mit dem JA trotzdem, schon weil dieses auch eine gewisse Beratungsaufgabe hat, aber tätig werden muss hier die Kindesmutter primär selbst.

Wie gesagt: Das JA ist nicht euer persönliches Inkassounternehmen.

Mein Rat: Wenn die Kindesmutter und das Kind selbst mittellos sind, geht zum Amtsgericht und holt euch einen Beratungshilfeschein. Damit könnt ihr dann zu einem Anwalt eurer Wahl gehen und eine erste fundierte Einschätzung einholen.

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was geht dich das an? sie bekommt 450 euro und kindergeld. sie ist ebenfalls für den unterhalt zuständig und verpflichtet. soll sie arbeiten gehen, dann reicht das völlig oder bekommt hier jemand den hals nicht voll?

Moe770 
Fragesteller
 21.04.2024, 19:49

Was soll diese provokante Antwort? Sie geht arbeiten. Und wenn ihr Ex ein monatliches Einkommen im mittleren 5-stelligen Bereich hat dann ist er auch verpflichtet mehr als die von im gezahlten 450€ zu überweisen, ob dir das jetzt gefällt oder nicht - es ist ihr gutes Recht das einzufordern.

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1hannah1  21.04.2024, 19:51
@Moe770

nö. sie haben sich geeinigt und gut ist. das ist der betrag den er zahlt. was hängst du dich in dinge rein die dich garnix angehen.

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Mit Hilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht ( soweit die Mutter auch selbst bedürftig ist ) via Beratungshilfeschein den Kindsvater zur Offenlegung seiner Einkünfte auffordern und für sich selbst - soweit das Kind jünger als 3 Jahre ist zusätzlich Betreuungsunterhalt einfordern.

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf