Umfrage : kanntet ihr jemanden, der im Gefängnis war?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

ja, 2 - 3 Jahre 40%
ja, weniger als 1 Jahr 25%
ja, 3 - 5 Jahre 15%
ja, 6 - 10 Jahre 10%
ja, lebenslänglich 10%
ja, ca. 15 Jahre 0%
ja, aber Massregelvollzug ( z.B. Psychatrie ) 0%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ja, weniger als 1 Jahr

Ja, ich kenne jemanden, der mal in Haft saß. Ich habe zu Ihm immer noch Kontakt.

ja, 2 - 3 Jahre

Ja, zwei: der eine war Kollege und saß in der ex-DDR in Bautzen wegen versuchter Republikflucht.

Der andere saß in JVA-Untersuchungshaft, weil er einen Mitazubi die Treppe runtergetreten hatte. Dieser war wohl schwer verletzt. (Ich hatte ihn kennengelernt, er ging offen damit um).

Beide sind heute rechtschaffende Bürger.

ja, lebenslänglich

ja, zwischen 1982 und 2008 saß der in Haft..."Kanntet" ist natürlich Auslegungssache

ja, 6 - 10 Jahre

Ja, ich kenne eine Person, die im Gefängnis war. Wahrscheinlich kenne ich sogar mehrere Personen, die im Gefängnis waren.

Von Experte DianaValesko bestätigt
ja, 2 - 3 Jahre

Also ich kenn die Person zwar nicht persönlich, aber es ist der Vater einer Freundin von mir. Er sitzt jetzt glaube seit fast zwei oder drei Jahren im Gefängnis, weil er die Flüchtlinge aus Syrien heimlich geholfen und unterstützt hat sie hierher nach Deutschland zu bringen. Irgendwann aber wusste es die Polizei und jetzt sitzt er leider im Knast. Einfach traurig sowas

Noeru  12.03.2024, 20:55

"leider"? Bei Schleusungskriminalität?

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Stolze777  12.03.2024, 20:56
@Noeru

Seit wann ist eine Hilfe und eine Unterstützung eine Kriminalität ey?

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Noeru  12.03.2024, 20:58
@Stolze777

Brauchst Du dafür echt Nachhilfe?

Schleusungskriminalität umfasst nach der Definition der Projektgruppe „Schleusungskriminalität“ der Arbeitsgemeinschaft Kriminalpolizei (AG Kripo) beim Bundeskriminalamt alle mit der unerlaubten Einreise und Einschleusung von Ausländern nach Deutschland im Zusammenhang stehenden Delikte,[1] wie Urkundendelikte, Urkundendelikte durch das Überlassen von Identitätspapieren und der unerlaubte Aufenthalt von Ausländern. Außerdem fallen darunter das Erschleichen von Aufenthaltstiteln, Menschenhandel im Zusammenhang mit dem Einschleusen von Ausländern durch Fluchthelfer oder Schleuser sowie Formen der illegalen Beschäftigung von irregulären Migranten.
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