Übernimmt Jobcenter offene Rechnungen?
Hallo zusammen,
Ich bin bald Bürgergeld Empfänger und meine Gastherme war davor defekt habe es reparieren lassen. Jetzt ist noch Rechnung offen und habe kein Geld grad. Wie ist das übernimmt Jobcenter die Rechnung? Und können die dann vom Bürgergeld gehalt abziehen oder sogar zurück zahlen anfordern oder ist das nicht der Fall?
Mietgegenstand oder Eigentum.
Eigentum
8 Antworten
Übernimmt Jobcenter offene Rechnungen?
Für "Rechnungen" vor dem Bürgergeldbezug: Grundsätzlich Nein
Du kannst u.U. Privatinsolvenz beantragen.
Gaskosten werden grundsätzlich erstattet.
Betreffs der Rechnung müßte man eruiren, ob nicht eventuell der Vermieter diese zahlen muß.
Das Jobcenter würde in diesem Fall vermutlich nur ein Darlehen gewöhren, sofern der Vermieter nicht zahlen muß.
Bürgergeld gehalt
:)
Ich glaube , es geht um die Gastherme, die defekt war und nicht um die Gasrechnung.
Da das vor deiner Zeit des Bürgergeldbezugs war, bleibst du entweder drauf sitzen oder kannst versuchen, vom Jobcenter einen Kredit zu bekommen. Ob er dir gewährt wird, ist Ermessenssache. Du musst ihn auf jeden Fall zurückzahlen, d.h. es ist auch möglich, dass dir monatlich etwas vom Bürgergeld abgezogen wird, bis der Kredit getilgt ist.
Kommt auch auf die Höhe der Rechnung an.
Einen angemessenen Betrag würde das JC bezahlen.
Du solltest Online im Jobcenter vorher einen Antrag stellen.
Dafür benötigst du den Mietvertrag und die Heizkostenabrechnung.
Im Bürgergeld sind Heizkosten mitinbegriffen, darum müsste das "Jobcenter" die Rechnung für die Gastherme der Wohnung bezahlen. Die Kosten dürfen natürlich nicht zu hoch sein.
Müssen die auch nicht sein um seinen Anspruch auf Heizung zu erfüllen, wenn Er Eigentümer seiner Wohnung und nicht Mieter ist, weil dem Eigentümer der Bürgergeldempfänger ist muss die Heizung trotzdem gezahlt werden weil Er einen Anspruch auf eine Heizung in der Wohnung hat, Er kann nicht einfach zum Vermieter gehen wenn Er als Eigentümer keinen hat.
"naja da die person gar kein bürgergeld bekommt kriegt sie gar nichts, sie will es nur beantragen.", ich meine in dem Fall dass Er bald Bürgergeldempfänger sein wird.
naja da die person gar kein bürgergeld bekommt kriegt sie gar nichts, sie will es nur beantragen.
Aber auch bei Eigentum kosten der Unterkunft und die werden komplett übernommen, ist nichts neues.
Es gibt gar keinen Vermieter.