Pool mit Heißwasser füllen?

3 Antworten

Dann würde es auf jeden Fall zu Nachfragen und Erklärungen vom Jobcenter kommen, wenn der Verbrauch von Wasser und Gas zum Heizen der Wohnung oder erwärmen von Wasser über das übliche Maß hinaus gehen würde.

Wenn keine plausiblen Gründe genannt und am besten auch nachweisbar wären, könnte es sicher Probleme bei der BK - Nachzahlung geben.

Nein, bei übertriebenen Verbrauch wird das Jobcenter die Mehrkosten natürlich nicht zahlen. Warum sollten sie auch?

Für die Strom oder Gasrechnung würde das Jobcenter nicht aufkommen.

Der Bürgergeldempfänger müsste dann wohl oder übel seinen Lamborghini verkaufen, um die Rechnung zu begleichen.