Tür und Tor geöffnet für Fake-News?

3 Antworten

Reichelts Satz war eine falsche Tatsachenbehauptung. Also eine Lüge.

Der häufig mit Drogen und sexuellen Übergriffen in Verbindung gebrachte Netzaktivist berief sich auf die Meinungsfreiheit. Im zugehörigen Artikel war erklärt worden, dass die Taliban kein Geld aus Deutschland erhält, sehr wohl aber die im Land verbliebenen Hilfsorganisationen.

Tatsächlich dürfte kaum eine Person aus Reichelts Leserschaft diesen Artikel lesen, für viele in Reichelts Leserschaft wäre er außerdem zu lang. Das Argument, der verlinkte Artikel kläre über die Polemik der reißerischen Überschrift auf, hat nichts mit der Realität des Netzes und der Fanbase von Reichelt zu tun. Die Richter haben m. E. fälschlich aus ihrem eigenen Umgang mit Texten auf die Praxis eines spezifischen Publikums geschlossen.

Zudem schadet das Urteil, es ermöglicht praktisch jede falsche Behauptung im Netz zu rechtfertigen.

Fun Fact: Reichelt streitet selbst mit dem NDR. Das hatte ihm eine falsche eidesstattliche Erklärung vorgeworfen. Das endgültige Urteil darüber steht noch aus.

Der Staat müsse grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik aushalten, führte das Verfassungsgericht aus. Zwar dürften auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden. Allerdings dürften sie nicht gegen öffentliche, auch scharfe, Kritik abgeschirmt werden, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit besonders gewährleistet werden solle.

Da muss ich den Richtern nun auch schon recht geben. Unabhängig davon was ich von Reichelt halte.

Die Entscheidung war per se richtig in meinen Augen und sie öffnet auch nicht die Tür zu Fake News

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt
tinalisatina 
Fragesteller
 17.04.2024, 09:02

Nun, Reichelt (und andere) dürfen ihre (faktisch falsche) Meinung mit Tatsachen vermischen. Was ist daran keine Fake News?

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anTTraXX  17.04.2024, 09:05
@tinalisatina

Naja hier geht es aber erstmal um das verfassungsmäßige Recht diesen Blödsinn zu verzapfen, ob dies Zivil-/Straftrechtlich verfolgt wird ist ein ganz anderer Schuh

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tinalisatina 
Fragesteller
 17.04.2024, 09:07
@anTTraXX

Wenn es das verfassungsmäßige Recht gibt, Meinung und Tatsache zu verbinden, dann dürfte da kein Ansatz sein für eine weitere strafrechtliche Verfolgung.

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anTTraXX  17.04.2024, 09:13
@tinalisatina

Naja wo steht denn im GG das du nicht Lügen sollst?
Wo steht denn das du Meinung und Tatsachen nicht verbinden sollst?

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tinalisatina 
Fragesteller
 17.04.2024, 09:33
@anTTraXX

Diese beiden Dinge müssen (und können) natürlich nicht im GG stehen. Es geht hier um die Meinungsfreiheit - und wie weit sie gehen darf.

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Tatsachen und Meinungen vermischen ist eine Sache.

Das Recht zu Lügen haben die dadurch immer noch nicht bekommen. Darüber werden die Pfeifen noch stolpern.

tinalisatina 
Fragesteller
 17.04.2024, 09:04

Nun, Reichelt (und andere) dürfen ihre (faktisch falsche) Meinung mit Tatsachen vermischen. Dadurch entsteht eine falsche Tatsache, also eine Lüge.

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SirAndiusNr2  17.04.2024, 09:07
@tinalisatina

Nein, da gibt es noch Unterschiede. Z.b. wie mit dem Schlupfvideo.

Was da hinein interpretiert wurde und was daraus gemacht wurde, war schon gelogen.

So viel Freiheit haben sie also nicht dazu gewonnen.

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