Stimmt das was er gesagt?
ein vater hat keinen kontakt zu seinen kindern aber der bruder also von dem vater meinte solang die kinder nicht verheiratet sind bist bu für die zuständig auch wenn sie erwachsene junge menschen sind. Würdet ihr dem bruder zustimmen?
6 Stimmen
4 Antworten
Sofern es sich diesbezüglich nicht um ein traditionell geprägtes Land handelt, ist diese Aussage falsch.
Hier in Deutschland ist das nicht der Fall. Ab der Volljährigkeit ist jeder Mensch für sich selber verantwortlich. Da muss kein "Kind" mehr umsorgt oder durchgefüttert werden. Wenn, dann geschieht das freiwillig und nicht weil es eine gesetzliche Pflicht ist.
Das kommt oft bei muslimisch geprägten Menschen vor! Wir hier kennen das so nicht!
Ich finde jedoch, dass jeder Erwachsene für sich selbst verantwortlich ist und sein sollte!
Wenn sie erwachsen sind, sind sie für sich selbst verantwortlich. Irgendwann muss es ja anfangen.
Würdet ihr dem bruder zustimmen?
Ja und Nein
- solange die Kinder noch Anspruch auf Unterhalt z.B. während der Ausbildung haben, JA
- sind die Kinder erwachsen und selbständig, spielt es keine Rolle ob sie verheiratet sind oder nicht.
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Die rechtliche Zuständigkeit endet grundsätzlich mit der Volljährigkeit.