Steuererklärung Nebengewerbe?

4 Antworten

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Wann muss die gemacht werden ?

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht) bis zum 31.07. des Folgejahres. Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Muss man die auch machen wenn man unter dem Jährlichen Freibetrag ist ?

Ja. Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Reicht es wenn man das mit so einer App wie taxfix macht

Nein. Taxfix geht nicht für Gewerbetreibende.

oder muss ein Steuerberater her

Nein der ist keine Pflicht.

oder kann man das auch selber machen ?

Ja. Kostenlos über elster.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Safirblau 
Fragesteller
 22.05.2024, 18:04

Also muss man wenn man im Juni 2024 ein Nebengewerbe eröffnet und angemeldet hat, bis Juli 2025 die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung vom Jahr 2024 (Januar 2024 - bis Dezember 2024) an das Finanzamt schicken, richtig ?

Und dann jedes Jahr so weiter.

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Mungukun  22.05.2024, 18:08
@Safirblau
Also muss man wenn man im Juni 2024 ein Nebengewerbe eröffnet und angemeldet hat, bis Juli 2025 die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung vom Jahr 2024 (Januar 2024 - bis Dezember 2024) an das Finanzamt schicken, richtig ?

Korrekt.

Und dann jedes Jahr so weiter.

Ja auch richtig.

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Wann muss die gemacht werden ?

Ohne Steuerberater grundsätzlich bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres. Für die Steuerjahre 2022, 2023 und 2024 gilt jedoch eine verlängerte Frist. Für das Steuerjahr 2023 ist das der 31. August 2024.

Muss man die auch machen wenn man unter dem Jährlichen Freibetrag ist ?

Ja. Auch wenn dein Gewerbe Verluste erwirtschaftet, musst du das dem Finanzamt erklären. Wenn du dem Finanzamt nicht erklärst, wie hoch dein Gewerbertrag ist, muss das Finanzamt den Ertrag schätzen.

Reicht es wenn man das mit so einer App wie taxfix macht

Taxfix kann meines Wissens nach keine Anlage G für den Gewerbebetrieb, ist für Gewerbetreibende insofern ungeeignet.

WISO und Smartsteuer können das aber zum Beispiel.

oder muss ein Steuerberater her oder kann man das auch selber machen ?

Allein anhand deiner Fragestellung würde ich zu einem Steuerberater raten. Grundsätzlich kann man das aber auch selbst machen, wenn man gewillt ist, sich da ein paar Tage lang einzulesen.


Safirblau 
Fragesteller
 22.05.2024, 17:46

also nur einmal im Jahr, egal wann man das Nebengewerbe gestartet hat ?

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Epiktetos  22.05.2024, 17:47
@Safirblau

Die Einkommensteuererklärung muss einmal im Jahr abgegeben werden. Wenn du dein Gewerbe dieses Jahr angemeldet hast, müsstest du die Einkommensteuererklärung das erste Mal nächstes Jahr abgeben.

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Mungukun  22.05.2024, 17:52
@Safirblau

Vergiss aber nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der muss - neben den Steuererklärungen - einmalig innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden elektronisch übermittelt werden.

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Es gibt kein "Nebengewerbe". Du meinst anscheinend die Einkünfte, die Du nebenbei hast.

Sämtliche Einkünfte, ob aus einem Arbeitsverhältnis, oder gewerblicher Tätigkeit, Zinsgewinnen usw. sind in der Steuerwerklärung anzugeben. Der Steuerberater oder ein Programm wie Taxfix, Elster usw. addiert alle Einkünfte auf und ermittelt damit das steuerpflichtige Einkommen.


Safirblau 
Fragesteller
 22.05.2024, 17:53

ich meine wenn man hauptberuflich arbeitet und nebenher vielleicht selbstgemachte Sachen verkauft oder Designs auf etsy so was halt. Dafür muss man ja ein Gewerbe bei der Stadt anmelden.

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Nelson100  22.05.2024, 17:55
@Safirblau

Ja, so habe ich Deine Frage auch verstanden. Und es ist richtig, was Du schreibst: eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich.

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Wenn du eine gewerblichen Einnahmen auch mit der App machen kannst, dann sollte das reichen.

Das machst du ein mal im Jahr. Das Finanzamt braucht alle Einnahmen und Ausgaben von dir. Danach wird dann berechnet ob die was bekommen oder nicht.