Sollten Fußballvereine für das Verhalten der Fans bestraft werden können?
Eine aktuelle Thematik. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Sache gerade eben erst ein Grundsatzurteil gefällt: Fußballvereine dürfen mit Geldstrafen belegt werden, wenn sich ihre Fans daneben benehmen. Damit ist bspw. das Abbrennen von Pyrotechnik gemeint. Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena, der für drei Vorfälle im Jahr 2018 nun 25.000€ Strafe zahlen muss, geht es nach dem DFB. Der Verein hat einen möglichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Das Problem, welches dahinter steckt, ist die Begründung des jetzigen Urteils.
"Die Geldstrafe solle den Verein "dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern."
Soll heißen: Die 25.000€ werden nicht als Sanktion für das Fehlverhalten Weniger gewertet, sondern haben den Sinn, derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Es ist also keine Strafe.
Fanverbände und der Verein reagieren mit großem Unverständnis. So sei diese Sanktion insbesondere für kleinere Clubs vor allem eine finanzielle, eine wirtschaftliche Strafe. Außerdem werde damit der Verein bestraft und nicht die Fans - ein Widerspruch zum Grundsatz der Justiz, wonach nur bestraft werden dürfe, der auch etwas verbrochen hat. Außerdem werden straffällig gewordene Fans bereits strafrechtlich verfolgt und mit Stadionverboten und/oder Vereinsausschlüssen belegt.
Was haltet ihr von den Geldstrafen für Vereine wegen Fehlverhaltens der Fans? Sind sie nötig, sollte man sie abschaffen, durch etwas anderes ersetzen?
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-dfb-geldstrafen-101.html
28 Stimmen
15 Antworten
Hallo, LeProblemo.⚽️
Es ist meiner Meinung nach nicht richtig, dass man die Vereine bestraft.
Um nicht die juristische Seite lange und breit zu erläutern, wäre mein Vorschlag:
Mehr Ordnungshüter auf allen Tribünen, die bei Ausschreitungen direkt eingreifen mit sofortigem Verweis, das Stadion unverzüglich zu verlassen.
Natürlich nicht, ohne vorher die Personalien aufzunehmen, zwecks empfindlicher Geldbuße.
Die Vereine können nichts dazu, wenn solche rüpelhafte Fans im Stadion auftauchen.
Schon beim Einlass ins Stadion könnte man mit verschärften Kontrollen so manches verhindern.
Mit sportlichen Grüßen, Renate. ⚽️
Schon beim Einlass ins Stadion könnte man mit verschärften Kontrollen so manches verhindern.
Das entspricht nicht der Realität. Fäuste kann man sowiso nicht verbieten, sie sind angewachsen und Pyro kann man mit vertretbaren Aufwand nicht finden. Eine Sicherheitskontrolle wie am Flughafen ist illusorisch bei den Menschenmassen und man wir die Leute auch bestimmt nicht dazu bekommen 5 Stunden vor Spielbeginn am Stadion zu sein damit man eine genaue Kontrolle durchführen kann.
Das kommt auf die Art des Fehlverhaltens an.
Wenn Fans Beleidigungen brüllen oder sowas, sehe ich keinen Grund warum man den Verein dafür belangen können sollte.
Wenn Fans aber Banner mit irgendwelchen Beleidigungen, Verhetzungen etc. mit ins Stadion bringen oder Feuerwerkskörper abbrennen, sieht es anders aus, weil das sind Dinge, die die Kontrollen am Eingang zum Stadion eigentlich rausfischen müssten.
Wenn es dann Geldstrafen gibt, sind dass die Strafen für schlampige Kontrollen und die halte ich für gerechtfertigt.
Die 25.000€ werden nicht als Sanktion für das Fehlverhalten Weniger gewertet, sondern haben den Sinn, derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Und das ist sinnvoll. Diese "Strafe" ist keine Strafe aufgrund eines Gesetzesverstoßes sondern vergleichbar einer Vertragsstrafe. Der Fußballverein hat sich gegenüber dem DFB verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sicherzustellen. Verstößt er gegen diese Pflicht, ist der DFB berechtigt, eine solche Strafe zu verhängen.
Will der Verein das nicht, muss er eben aus dem DFB austreten.
Alex
der DFB bzw. die DFL ist monopolist, also kaum möglich.
Es steht jedem Verein frei, beim DFB Mitglied zu werden oder auch nicht. Zudem können die Vereine, denen die Regelung nicht passt, versuchen beim nächsten DFB Bundestag eine Änderung der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung (DFB-RuVO) durchzusetzen.
Wie DerSchopenhauer hier schon schrieb: Es obliegt also den Vereinen, die Vorschriften zu ändern, sofern man dazu Mehrheiten bekommt...
jain. Das Stichwort monopolist ist entscheidend, und unter genau diesen Regeln sollte man den DFB Prüfen. Ein Monopolist darf eben gerade nicht schalten und walten wie er gerade will, er muss sich gewissen kartellrechtlichen regeln unterwerfen. Der DFB fällt mit seinem Produkt DFL Bundesliga IMHO unter diese Kategorie.
Die Klage vor einem ordentlichen Gericht war also genau richtig, auch wenn ich das Urteil für fragwürdig halte. Den kartellrechtlichen Weg sollte man dennoch noch versuchen.
muss er eben aus dem DFB austreten.
respektive versuchen, die Rechtsordnung zu ändern
respektive versuchen, die Rechtsordnung zu ändern
Ja, das wäre die andere Möglichkeit.
Und darauf dürfte die Klage abzielen.
Diese ist aber bereits höchstrichterlich abgehandelt durch den Urteilsspruch des BGH.
Irrtum. Es gibt auch noch das Bundesverfassungsgericht. Und das ist die nächste (und letzte) Instanz.
Es gibt auch noch das Bundesverfassungsgericht.
Aber das beschäftigt sich nicht mit Verträgen, die zwei Vertragsparteien miteinander abgeschlossen haben.
Das BVerfG kann aber durchaus urteilen, ob ein Vertrag überhaupt in Ordnung ist oder vielleicht doch nichtig. Und hier wird die Frage eben spannend: Darf eine Strafe zur Prävention gegen ein Kollektiv gerichtet werden?
Das BVerfG kann aber durchaus urteilen, ob ein Vertrag überhaupt in Ordnung ist oder vielleicht doch nichtig.
Nein, kann es nicht.
Und weshalb sollte dann der Gang vor ebenjenes Gericht im Raum stehen, wenn es doch angeblich nichts in dieser Richtung tun könne?
Und weshalb sollte dann der Gang vor ebenjenes Gericht im Raum stehen
Das wird nicht passieren.
Das BVerfg ist keine übergeordneter Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit!
Es ist ein Verfassungsorgan, dass sich ausschließlich mit der Frage beschäftigt, ob durch Handlungen der Legislative, Exekutive oder Judikative die Grundrechte einer klagenden Partei verletzt wurden.
Welches Grundrecht vom FC Carl Zeiss Jena siehst du hier verletzt?
Welches Grundrecht vom FC Carl Zeiss Jena siehst du hier verletzt?
Das "Grundrecht" auf lasche Zugangskontrollen?
Das Zahlen die Vereine doch aus der Portokasse.
Aber ich wäre dafür, dass die Vereine auch das ganze drumrum bezahlen sollten. Es kann nicht sein, dass Fussballspiele den Steuerzahler ständig Hunderttausende kosten.
Die Vereine sollten auch für alle Vandalismusschäden die an- oder abreisende Fans verursachen wenn sie durch die Städte ziehen haftbar gemacht werden und auch das nötige Polizeiaufgebot bezahlen müssen. Es kostet nämlich so richtig viel Geld wenn ein paar Hundertschaften anrücken müssen, nur weil mal wieder irgendwo jemand Fußball spielt. Ich habe noch NIE eingesehen warum das der Steuerzahler bezahlen muss.
Das Zahlen die Vereine doch aus der Portokasse.
Naja ein Bundesligist schon aber ein Verein der Regionalliga ehr nicht...
Zumindest sollten die Vereine beteiligt werden an den Strafen und die Haupttäter ordentlich bestraft werden.
der DFB bzw. die DFL ist monopolist, also kaum möglich.