Selbstbestimmungsgesetz?

3 Antworten

Identität wird am Gefühl festgemacht statt an Klischees und Zuschreibungen. Was ich bin und geworden bin hat mit meiner Geschichte zu tun und die lässt sich nicht an Messwerten festmachen. Das ist doch in Ordnung und betrifft nicht nur das Geschlecht.

Wer ihn in der Folge “misgendert”, wer also sein Geburtsgeschlecht oder seine Identität benennt, ist mit einer Strafe bis zu 10.000 Euro bedroht. Das heißt, Privatpersonen zahlen eine Strafe als Konsequenz für das Aussprechen einer objektiven Tatsache, weil diese einer rein subjektiven Eigenwahrnehmung widerspricht.

Ich finde das ist das letzte. Das ist einfach nur bescheuert. Von mir aus kann jeder mit jedem und sein was er möchte. Aber wenn ein Mann vor mir steht und ich 10.000 zahlen soll weil ich Herr statt Frau gesagt habe fehlt mir jedwedes Geständnis. Bin mal gespannt wann Mario Bart Tausende Anzeigen und Strafen für sein T Shirt: " Ich Gender nicht, ich habe einen Schulabschluß" bekommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

JanaL161  26.12.2024, 23:52

Das ist schlicht falsch.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Ein generelles Verbot des "Misgenderns" oder "Deadnamings" gibt es im SBGG nicht. Ein wiederholtes oder besonders intensives Verhalten ("Mobbing") kann bereits von bestehenden Strafvorschriften erfasst sein. So kann im Einzelfall der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) sowie in Einzelfällen der Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch) oder der Nachstellung (§ 238 Strafgesetzbuch) erfüllt sein.
Ruzzzzzzzz  27.12.2024, 02:21

Ja, Beleidigung ist tatsächlich strafbar

moreblack  27.12.2024, 11:38

Woran willst du denn hinreichend festmachen, dass ein Mann vor dir steht? Tiefe Stimme? Bart? Das haben auch manche Frauen. Was machst du bei Intersexuellen?...

Antwort: Wir können es nicht wissen, daher gilt schlichtweg nur das, was bei anderen Menschen auch gilt: Man redet sie so an, wie sie selbst angesprochen werden möchten.

Wenn jemand mit vollständigem Vornamen Waldemar Andreas heißt, dieser aber nur mit Andreas angesprochen werden will, nennst du ihn dann doch auch nicht Waldemar mit der Begründung "aber in deinem Pass steht Waldemar, daher darf ich das sagen". Letztendlich ist es eine Sache des Respekts und der Höflichkeit.

Wulfgardodin  27.12.2024, 12:22
@moreblack

Das sagt ja keiner. Und auf Namen war das erst recht so bezogen. By the way, wo ich arbeite wird nur mit Nachnamen angereist. Geldern ist da Gott sei Dank außer bei förmlichen Dingen kein Thema oder Notwendigkeit.

DieFremdePerson  26.12.2024, 23:50

Ehrlich? Wo steht das oha das ist krank

Kugelflitz  27.12.2024, 00:06
@DieFremdePerson

Es geht um wiederholtes, absichtliches Misgendering um einer Person zu schaden. Versehentlich jemanden mit den falschen Pronomen anzusprechen ist kein Verbrechen und kann passieren, egal ob trans oder cis.

vanOoijen  27.12.2024, 00:52
@Kugelflitz

Und wie bei jeder Straftat muss das zudem bewiesen werden.

Wie das nach dreimal falsch ansprechen passieren soll weiß ich nicht, wenn ich das nicht schriftlich mache oder es sonstwie aufgezeichnet wird.

In Dubio pro Reo.

Kann ich nicht wirklich sagen da ich das alte nicht kenne.

Wenn da aber wirklich Sachen drinne waren die nicht mehr zeitgemäß sind und diskriminierend, dann wirds schon in Ordnung sein.