Schnellkurs in Bulgarien Führerschein in 2 Wochen gültig in Deutschland und ganz EU?

7 Antworten

Wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt nachweisbar (!) in Bulgarien hattest, dann kannst Du ihn in Deutschland umschreiben lassen, sofern es hier keinen Führerscheinentzug gab oder es andere Gründe gegen die Ausstellung eines Führerscheins gab. Ansonsten gilt er nur in Bulgarien.

Der Lebensmittelpunkt bemisst sich an der Anzahl der Tage, die Du ausschließlich in Bulgarien gelebt hast. Dabei musst Du mehr als die Hälfte eines Jahres in Bulgarien verbracht haben.

Dabei musst Du nachweisen, dass Du in Bulgarien mit Hauptwohnsitz gemeldet warst. Eine Hotelrechnung oder ähnliches reicht da also nicht aus.

19Michael69  25.09.2017, 13:12

dann kannst Du ihn in Deutschland umschreiben lassen

Führerscheine aus EU-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden.

Sie sind weiterhin bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer gültig.

Gruß Michael

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diePest  25.09.2017, 14:30
@19Michael69

Aber man kann sie eben umschreiben, Michael .. grad wo die Führerscheine ja befristet sind vielleicht auch ratsam. 

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Wenn man feststellt, dass du deinen Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Fahrprüfung nicht in Bulgarien hattest, damit ist ein Hauptwohnsitz und gegebenenfalls ein Arbeitsplatz über mehrere Monate gemeint, dann wird dir der FS bei einer Verkehrskontrolle entzogen.

Dafür musst du aber erste eine solche Kontrolle haben. Ich hatte meine letzte Verkehrskontrolle 2001, also auch schonwieder eine Zeit lang her ;)

Eigentlich hätte sich Bulgarien mit Deutschland in Verbindung setzen müssen und dir hätte garkein FS ausgestellt werden dürfen.

sumi79  25.09.2017, 11:28

"dann wird dir der FS bei einer Verkehrskontrolle entzogen.

Dafür musst du aber erste eine solche Kontrolle haben. Ich hatte meine letzte Verkehrskontrolle 2001"

Wenn man so denkt, dann kann man theoretisch auch komplett ohne Führerschein fahren. Die Strafe ist die selbe. ;) 

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Jack98765  25.09.2017, 11:33
@sumi79

Klar könnte man, aber es geht darum, dass garkein FS ausgestellt werden hätte dürfen. Den Staaten im Osten ist das Geld der Kunden aber lieber als EU-Vorschriften und selber wird der Fragesteller ja nun sicher nicht zur Polizei gehen und sagen, dass er in Bulgarien den FS gemacht hat.

Es besteht lediglich eine Gefahr bei einer Verkehrskontrolle und die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, wobei es hier auf GF auch Leute gibt, die besoffen und bekifft kontrolliert wurden und 2 Wochen später erneut. Ist halt wie Roulette ;)

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Hallo Lars,

aus meiner Sicht werden diese Fragen immer falschherum gestellt, denn grundsätzlich ist ein (zu Recht erworbener) EU-Führerschein in den anderen Mitgliedsstaaten gültig.

Die richtige Frage ist, ob du ihn in Bulgarien überhaupt hättest machen dürfen.

Wenn du nur diese zwei Wochen in Bulgarien warst und deinen "ordentlichen Wohnsitz" in Deutschland hast, dann hättest du ihn dort nicht machen dürfen und dementsprechend ist er hier in Deutschland auch nicht gültig bzw. berechtigt nicht zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr.

Ist 1968 dein Geburtsjahr? Wenn ja, dann würden sich mir auch gleich noch ein paar andere Fragen stellen ;-)

Viele Grüße

Michael

Hallo Lars1968,

im Endeffekt haben meine Vorredner die Frage schon beantwortet.

Unter welchen Bedingungen der bulgarische Führerschein hier in Deutschland anzuerkennen ist im Paragraphen 28 der Fahrerlaubnisverordnung angeführt. Siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__28.html

Auf Deinen kostengünstigen Schnellkurz bezogen ist der bulgarische Führerschein hier in Deutschland aufgrund des 4 Absatzes Nr. 2 hier NICHT gültig, denn dort ist festgelegt:

4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

  1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
  2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,

Im Klartext: Warst Du zum Zeitpunkt der Erteilung des bulgarischen Fahrerlaubnis hier gemeldet, ist diese hier in Deutschland nicht gültig.

Fährst Du trotzdem hier in Deutschland begehst Du eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Es droht also eine empfindliche Geld.- oder Freiheitsstrafe.

Schöne Grüße
TheGrow

In Deutschland NICHT gültig.

Du hattest keine 185 Tage deinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Bulgarien