Hallo , kennt jemand das Unternehmen -- Eu Führerschein Agentur?
Ich möchte einen Führerschein im Eu-Ausland machen ... ist dieser in Deutschland gültig ??
4 Antworten
Ich möchte einen Führerschein im Eu-Ausland machen ... ist dieser in Deutschland gültig ??
Das kann dir so niemand beantworten, da du keine Angaben dazu machst, ob einer der in §29 FeV genannten Auschlussgründe vorliegt:
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen eines Staates, der nicht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten,
2a. die ausweislich des EU- oder EWR-Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,
3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder
5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.
In den Fällen des Satzes 1 kann die Behörde einen feststellenden Verwaltungsakt über die fehlende Berechtigung erlassen. Satz 1 Nummer 3 und 4 ist auf eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nur anzuwenden, wenn die dort genannten Maßnahmen im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 des Straßenverkehrsgesetzes getilgt sind.
Vielleicht mal ein interessantes Urteil für dich.
Leitsatz:
In den Fällen, in denen die Fahrerlaubnis von der Verwaltungsbehörde bestandskräftig ver-sagt worden ist, berechtigt eine nachträglich von den Behörden der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis den Angeklagten nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; der entsprechende Führerschein kann eingezogen werden.
Tenor
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts K. vom 25.01.2006 aufgehoben.
Der Angeklagte wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Die am 05.04.2005 von den Behörden der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis wird für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entzogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf eines Jahres keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Kurze Antwort: Nein.
Lange Antwort: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-wohnsitzprinzip/
Und nein, ein SCheinwohnsitz reicht nicht, das wird überprüft.
Ohne festen Wohnsitz in dem EU-Land, in welchem Du die Fahrerlaubnis erwerben willst, wird das nichts.
Da wir den Grund der Frage nur erahnen können:
Wenn man dir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen hat, gilt das auch für alle Fahrerlaubisse aus anderen Ländern, Du darfst in Deutschland kein KFZ führen für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, auch nicht mit einer ausländischen Fahrerlaubnis. Ein Fahrerlaubnisentzug ist immer personenbezogen, und unabhängig vom Herkunftsland.