Roller tuning anzeige? Mpu?
Also hab einen roller der ging am prüfstand 80 kmh (hab am Führerschein) jetzt warte ich seit 1 monat drauf dass sich jemand meldet weil es in der polizei hieß dass es einen Gerichtstermin gibt ist auch nicht weiter schlimm das ist alles nur eine geldsache. Ich mache auch schon seit ca 3 monaten a1 Führerschein und wäre jetzt bereit für die theorieprüfung mein prüfauftrag ist aber im landratsamt noch nicht durch gegangen. Jetzt hat mein fahrlehrer mal mit dem Amt telefoniert warum das so lange dauert und die meinten dass sie mich jetzt nicht zu lassen könne weil etwas vorgefallen ist. Der fahrlehrer hat dann erzählt dass er schon öfter solche fälle hatte und die haben nach dem ersten Verstoß immer gleich ein mpu bekommen. (Das amt wo ich wohne soll sehr geldgeil sein und gibt gefühtl jedem mpu) Und jetzt wollte ich mal fragen ob das überhaupt zulässig ist da ich überall gelesen habe dass sie immer erst nach den zweiten verstoß mpu bekommen haben. Ist die Wahrscheinlichkeit groß dass ich das auch machen muss?
4 Antworten
ist auch nicht weiter schlimm das ist alles nur eine geldsache.
Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe. Du verbringst deine Sommerferien beispielsweise in einem Altenheim, wo du deine Sozialstunden ableisten wirst.
Das amt wo ich wohne soll sehr geldgeil sein und gibt gefühtl jedem mpu
Die Fahrerlaubnisbehörde arbeitet nicht gewinnorientiert, sie verdient nichts an einer MPU-Anordnung.
ob das überhaupt zulässig ist da ich überall gelesen habe dass sie immer erst nach den zweiten verstoß mpu bekommen haben
Dann lies nicht "überall", sondern in der entsprechenden gesetzlichen Regelung.
§11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
Eine MPU ist auch dafür da, die CHARAKTERLICHE Eignung festzustellen.
Und wenn du deinen Roller auf fast das doppelte des erlaubten tunest, bestehen an deiner charakterlichen Eignung erhebliche zweifel
was anderes als ich schrieb kann man dem geschildertem Sachverhalt nicht entnehmen!
Du sitzt natürlich seit 40 Jahren in der Führerscheinstelle, un bist natürlich vollkommen unvoreingenommen, und missbraucht auch deine macht nicht
was wirklich in der Praxis passiert kann man natürlich nicht voraussagen. Irgendjemand kann immer irgendwie Macht missbrauchen!
Genau wie die Meinungsfreiheit.
Die wird missbraucht, um Meinungen abzugeben , die nicht stimmen, nur damit man im Internet mal Gehört wird
eher bei Behörden. Ich hab immer mal wieder endlose Verfahren mit Gericht usw. nur weil eindeutige Rechtslagen (zum Beispiel muss bei Ahnung von Parkverstössen zuvor ein Zettel an der Scheibe gewesen sein) zunächst von amtlicher Seite ignoriert werden! Es wird immer wieder versucht irgendwie Geld einzutreiben gleich ob das legal ist oder nicht.
Bei solch schwerwiegenden Verstößen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, und ohne versicherungsschutz, und warscheinlich ohne Betriebserlaubnisse) ist eine MPU sehr wahrscheinlich.
Der einzige Verstoss besteht hier im Zustand des Fahrzeugs. Ob wegen dem Tuning zum Beispiel keine Versicherung besteht ist eine ganz andere Frage. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt wohl nicht vor da der FS wahrscheinlich den AM Führerschein hat. Auch mit einem A Führerschein dürfte er den Roller getunt nicht fahren wenn dieser nicht entsprechend vom TÜV abgenommen wurde. Die Betriebserlaubnis (sofern diese allgemein für den Typ ist) ist erloschen wenn das Fahrzeug nicht im Originalzustand ist.
da ich überall gelesen habe dass sie immer erst nach den zweiten verstoß mpu bekommen haben
Wenn du das "überall" gelesen hast, dann sollte es dir leicht fallen, hier eine Quelle dazu anzugeben. Ich habe davon nämlich noch nichts gehört.
Genau genommen ist lediglich der Roller hier nicht konform was nichts mit der Fahreignung des Fahrers zu tun hat. Der Roller muss nun entweder in vorschriftsgemässen Zustand gebracht werden (das heisst Motorleistung wie in Papieren eingetragen oder Tuning vom TÜV abgenommen werden) oder kann anderenfalls beschlagnahmt werden. Dies hat zumindest theoretisch nichts mit der Fahreignung zu tun. Das Fahrzeug ist nicht konform da es nicht dem Zustand wie bei der Typenprüfung entspricht ohne das hier Rückschlûsse auf den Fahrer Sinn ergeben würden.