Rechtsregel auch am Parkplatz geltend?

8 Antworten

Hi, die STVO gilt auch. Man darf z.B. nicht ohne Fahrerlaubnis hier herumfahren.

Aber die Vorfahrtsregeln von Straßen gilt auf Parkplätzen nicht, sondern gegenseitige Rücksichtnahme.

Hier werden Schäden oft mit 50/ 50 abgerechnet.

Ausnahme ist, wenn jemand rückwärts ausparkt, wer rückwärts fährt, hat eine besondere Sorgfaltspflicht.

DjTilDawn  01.03.2022, 05:47

Die StVO hat rein gar nichts mit dem Fahrerlaubnisrecht zu tun, und schon gar nicht mit der Regel Rechts vor Links.

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....sofern nicht anders geregelt, gilt auf den Fahrwegen die StVO....also ohne anderslautende Beschilderung "rechts vor links"...allerdings nicht für das ausparken. Hier hat der/die Ausparkende Vorrang für passierende Fahrzeuge zu gewähren....

Es ist ein wenig kompliziert.

  1. Die StVO, also auch die Regel Rechts vor Links, gilt nur an Kreuzungen und Einmündungen, und auch nur dann, wenn "rechtlich unterschiedliche Straßen" vorliegen. Rechtlich unterschiedlich können Straßen aber nur sein, wenn sie öffentlich gewidmet sind, also vereinfacht gesagt ein Straßenschild haben. Das ist auf einem Parkplatz ja aber eindeutig nicht der Fall.
  2. Eine Kreuzung oder Einmündung ist durch Urteile klar definiert, und liegt auf einem Parkplatz definitiv nicht vor.
  3. Um sich zu behelfen, hat man in Urteilen festgelegt, dass ausnahmsweise dann doch auf einem Parkplatz rechts vor links und/oder andere Vorfahrtsregeln anzunehmen sind, wenn es eine erkennbare Hauptfahrbahn gibt. Diese kann z.B. durch andersartige Pflasterung oder Markierungen kenntlich gemacht sein.
  4. Das Hinweisschild "Hier gilt die STVO" ist nett gemeint, hat aber keine rechtliche Bindung. Man versucht so nur dem Autofahrer einen Hinweis zu geben, wie er sich bitte zu verhalten hat.

Auf einen Parkplatz gelten, Ständige Vorsicht und gegen seitige Rücksicht