Rechts vor links?
Rechts vor links gilt in dem Sinne erst wenn man an einer Kreuzung steht und gerade aus fährt, richtig? Also wenn man beispielsweise rechts in die Straße fahren will ,während da auch noch ein Auto rausfahren möchte, dann ist man nicht wartepflichtig ,da man eigene Spur hat und sich nicht kreuzt mit dem von rechts raus-kommenden Auto.
Ist das korrekt?
2 Antworten
Der von rechts kommende hat auf der gesamten Fahrbahn Vorfahrt, wenn dieser z.B. an einem Hindernis vorbeifährt oder Du einen Wendekreis hast, dass Du denjenigen behinderst, musst Du auch dann warten.
Behinderst Du den von rechts kommenden nicht, darfst abbiegen.
da ich mich mit dem anderen Auto ja nicht kreuze
Wenn Du ihm nicht behinderst ist dies richtig, Ausnahmen wann Du dennoch warten musst habe ich in Beispielen beschrieben.
Rechts vor links zählt immer dann, wenn du keine Schilder siehst, die das regeln.
Wenn die Ampel also mal ausfällt und du nirgends ein "Vorfahrt achten" oder "Hauptstraße" Schild siehst, oder wenn deine rechte Seite keinen abgesenkten Bordstein hat, dann zählt Rechts vor links.
Ansonsten:
Ausschau nach Schildern halten, Ampeln gehen vor Schilder, Angesenkte Bordsteine haben zu warten.
Also mein Fahrlehrer meinte zu mir, da als ich an einer Rechts vor links Kreuzung stand daß es gilt wenn ich gerade aus fahre aber sollte ich Rechts in die Straße rein wollen dann gilt es nicht da ich mich mit dem anderen Auto ja nicht kreuze. Also nur für den Fahrer der gerade aus will ist es zutreffend aber ich wollte genau das sicherstellen.