Recht auf das Bankkonto ab 18?
Hallo, angenommen ein Elternteil erstellt ein Bankkonto für die Kinder, in dem immer ein bestimmter Geldbetrag (50€, 100€) monatlich auf diesen Konto überwiesen werden. Mit der Zeit bildet sich dann eine höhere Summe. Wenn nun ein das 18 Lebensalter erreicht hat, hat dann das Kind jederzeit das Recht auf diesen Geldbetrag auf dem Bankkonto und kann machen damit was es will oder entscheiden die Eltern über die Nutzung des Geldbetrages in dem Konto, weil sie es immer monatlich in der Vergangenheit gezahlt haben, obwohl man 18 Jahre alt ist?
Kann mich jemand bitte genau darüber informierten? Ich wäre sehr dankbar!
5 Antworten
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Ne, mit 18 ist vorbei.
Einen Tag vor deinem 18. können sie es noch schnell platt machen und sich davon ein Auto kaufen.
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Das kommt ganz auf die Ausgestaltung des Kontos an.
Ich habe das damals für meinen Sohn explizit so gemacht, dass ich ein Konto zu seinen Gunsten eröffnet habe und verfügt habe, dass er sobald er 18 ist bzw. kurz vor seinem 18. das Geld darauf für einen Führerschein zu nutzen hat. Das entsprechende Sparbuch wurde dann bei der Fahrschule als Sicherheit für die Finanzierung hinterlegt und entsprechend verwendet um DAS zu finanzieren. Und die am Ende übrig gebliebenen paarhuntert € konnte er dann nutzen um sie für sein erstes Auto auszugeben.
Sowas kann man durchaus mit entsprechenden Sparverträgen bei einer Bank als zweckgebundenes Sparen einrichten und dann wird das auch entsprechend umgesetzt. Hätte er den Führerschein anderweitig schon finanziert bekommen habe ich dann hinterlegt, dass die Freigabe gegen Vorlage eines gültigen Führerscheins erfolgen darf. Derartige Sperrvermerke sind also durchaus möglich, man muss sie aber durchaus bei Kontoeröffnung entsprechend vornehmen. Ein normales Spar- oder Girokonto ist so nicht einfach zu sperren, schon gar nicht, wenn das Kind auch der Inhaber desselben ist.
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Recht schonmal gar nicht.
Es ist immer noch das Eigentum der Eltern. Sie haben es für dich angespart, MÜSSEN es dir aber nicht geben.
Du hast keinen Anspruch darauf. Das ist eine Freiwillige Sparanlage und deine Eltern entscheiden selbst was damit geschieht.
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Dann hätte der FS es sicherlich dabei geschrieben. So klingt es nach einem Konto der Eltern.
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Dann verklag deine Eltern auf herausgabe und nimms dir. Wenns so wichtig ist ...
Ich für meinen Teil habe Gier nach Geld noch nie verstanden.
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Das stimmt nicht, denn sobald Kinder volljährig werden, können sie auf das für sie bei der Bank angesparte Geld zugreifen.
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Kommt drauf an ob das Konto auf deinen Namen läuft oder auf das deiner Eltern
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Es läuft auf dem Namen des Kindes, aber die Girokontokarte auf dem Namen der Mutter, jedoch kann das jederzeit geändert werden. Wichtig ist der Name des Kindes auf das Konto und das ist es.
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Das Konto läuft auf den Namen des Kindes? Dann kannst Du auch über das Geld verfügen.
Du kannst Dir auch ein eigenes Konto erstellen.
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Das Bankkonto gehört dem jenigem der es eröffnet hat(deinen Eltern), erst im Todesfall beider Elternteile wärest du berechtig darauf zugriff zu nehmen!
Du selber bist nur begünstiger, aber nicht Kontoinhaber!
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Klar, aber wenn das Konto auf den Namen des Kindes läuft und das Kind 18 Jahre ist, hat man vollen Zugriff darauf mit dem Geldbetrag zu machen, was man möchte.
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Reines Wunschdenken, ohne Kontovollmacht deiner Eltern, kommst du an die Kohle nicht ran !
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Tut mir leid, aber es geht nicht um mich. Das ist kein reines Wunschdenken, sondern Fakt. Wenn das Konto den Namen des Kindes trägt und es 18 ist gibt es automatisch eine Kontovollmacht ohne die Eltern des Kindes.
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Tut mir leid, aber es geht nicht um mich!
Wenn du denn so schlau bist und alles besser weist, kannst du dir deine Frage auf Gf. ja selbst beantworten !
Wenn es auf seinen Namen ist, können sie das nicht.