Rausgeschmissen mit 18?

12 Antworten

Abi an der Fernschule... und dann?

Entweder bist du krank und begibst dich in Behandlung, damit du vollständig wieder gesund wirst oder eben nicht.

Und die Fernschule kostet doch auch Geld? Wie bezahlst du das derzeit?

Und wärst du gesund, dann könntest du regulär dein Abi machen, was nicht mit Kosten verbunden ist und eine schulische Ausbildung darstellt und einen Anspruch begründet.

Und gibt es tatsächlich Aussicht auf Erfolg das Abi auf diese Art zu schaffen? Ist es der erste Versuch mit dem Abi?

Fragen die wohl in einem Verfahren auf dich zukommen werden. Schmeißt sie dich raus, was sie generell ja auch machen kann, dann wirst du nicht umhin kommen erstmal irgendwo unter zu kommen und dich dann einen Anwalt wenden, der die Unterhaltssache mit dir zusammen klärt.

Auch das Jobcenter ist ein Ansprechpartner um zu prüfen, ob man dir eine eigene Wohnung finanziert, weil es dir eben nicht möglich ist Zuhause wohnen zu bleiben.

BAföG dürfte es bei dieser Schulform erst im letzten Jahr geben.

Vielleicht hat das Jugendamt auf die Schnelle auch eine Unterbringungsmöglichkeit, bzw. Adresse an die du dich wenden könntest.

Die Frage ist aber eben auch, wie sehr dich die psychischen Gründen hindern werden dich um alles selbst zu kümmern und inwieweit sie dich hindern werden nach Bestehen des Abis in der Berufswelt Fuß zu fassen.

Wie stellt sie sich das denn praktisch vor? Du könntest nicht mal in ner Woche eine Wohnung finden und Umziehen, selbst wenn du das Geld hättest. Will sie dir den Schlüssel wegnehmen oder was will sie machen? Sich hier ans Jugendamt zu wenden halte ich auch für richtig. Klar ist, dass sie dir bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast Unterhalt zahlen muss.

ClaraNara  13.10.2022, 18:41

Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Geburtstag wie beim Kindergeld (OLG München, Beschluss vom 29. Februar 2016, Az. 34 Wx 19/16). Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.

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Lurch123532  13.10.2022, 19:37
@ClaraNara

Aber das Kind muss sich dann um eine Ausbildung kümmern. Es gibt auch genug Arbeitsplätze, die ein 18-jähriger annehmen kann. Nur zuhause rum sitzen brauchen die Eltern nicht finanzieren.

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Lurch123532  13.10.2022, 19:39
@ClaraNara

Kann da ein anerkannter Abschluss gemacht werden? Wer bezahlt denn die Fernschule? Das müssen die Eltern so nicht finanzieren.

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ClaraNara  13.10.2022, 19:41
@Lurch123532

Wahrscheinlich eine wo man das Msa oder das Abitur nachmacht. Die Zeit in der er sich nicht eingeschrieben an einer Schule, Uni, etc. befindet müssen Eltern nicht bezahlen. Ab dem Einschreiben aber schon.

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Lurch123532  13.10.2022, 19:53
@ClaraNara

Eine Fernschule müssen Eltern nicht finanzieren. Mit 18 kann er noch in eine öffentliche Schule gehen.

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ClaraNara  13.10.2022, 19:58
@Lurch123532

Der Punkt ist, dass er an einer Schule eingeschrieben ist. Wie die bezahlt wird, wissen wir ja nicht. Unterhalt bekommt er trotzdem.

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Lurch123532  13.10.2022, 20:00
@ClaraNara

Eine Fernschule die keinen anerkannten Abschluss anbietet, das brauchen Eltern nicht unterstützen.

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Kessie1  13.10.2022, 20:23
@ClaraNara
Unterhalt bekommt er trotzdem.

So einfach ist das nun leider nicht.

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finalQ 
Fragesteller
 13.10.2022, 18:42

angekündigt hatte es sie es vor zwei monaten. das kam aber so plötzlich, ich dachte nicht, dass sie das so ernst meint. schlüssel habe ich seit jahren nicht mehr

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ClaraNara  13.10.2022, 18:44
@finalQ

Ja selbst dann ist es nicht machbar in deiner Situation und tatsächlich auch nicht rechtens. Informiere sie sachlich darüber, dass sie unterhaltspflichtig ist. Dann wende dich ans Jugendamt für eine Beratung. Solange würde ich auch darauf beharren in der Wohnung zu bleiben.

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finalQ 
Fragesteller
 13.10.2022, 18:46
@ClaraNara

Sie würde die Polizei rufen oder sowas

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ClaraNara  13.10.2022, 18:48
@finalQ

Das wäre doch gut. Das sind immerhin Gesetzteshüter und du bist im recht.

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ClaraNara  13.10.2022, 18:53
@finalQ

Hier geht es explizit um volljährige Schüler: "Volljährige Kinder bekommen Unterhalt von den Eltern, wenn sie noch zur Schule gehen und nicht verheiratet sind. Wohnt der Schüler im Haushalt von Vater oder Mutter, gelten dieselben Regeln wie für minderjährige Kinder. Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre.Lebt der volljährige Schüler nicht mehr im Haushalt von Vater oder Mutter, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Er beläuft sich auf 860 Euro (Stand: Januar 2022). Darin sind bis zu 375 Euro fürs Wohnen enthalten. Den Unterhalt müssen getrennt lebende Eltern im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens aufbringen.

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finalQ 
Fragesteller
 13.10.2022, 18:55
@ClaraNara

ja, sie aber ist rechtsexpertin und meint, da ich getrödelt habe zählt das alles nicht mehr und ich muss jetzt "halt zusehen" wie ich klarkomme

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ClaraNara  13.10.2022, 18:56
@finalQ

Was heißt Rechtsexpertin. Hat sie das studiert, oder ist das hobbymäßig?

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ClaraNara  13.10.2022, 19:02
@finalQ

Ich weiß zwar nicht was dort im genauem vorgefallen ist, aber das ist schon ziemlich herzlos. Wie gesagt, es ist wichtig, dass du Kontakt mit dem Jugenamt aufnimmst. Die können dich dann in Einrichtungen wie das Betreute Jugendwohnen vermitteln.

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finalQ 
Fragesteller
 13.10.2022, 19:02
@ClaraNara

wollte ich nicht im post schreiben, aber meine eltern sind beide anwälte und haben auch knapp 7 jahre scheidungsprozesse und alles mögliche gegeneinander geführt. folglich bin ich da halt irgendwie nicht so zuversichtlich

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ClaraNara  13.10.2022, 19:03
@finalQ

Das geht bis zum 22. Lebensjahr. Kommt auch auf die Stadt an in der du wohnst, was für Einrichtungen es gibt.

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finalQ 
Fragesteller
 13.10.2022, 19:05
@ClaraNara

also wirklich sich dort melden? was würden die machen bei so kurzfristigen sachen?

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ClaraNara  13.10.2022, 19:11
@finalQ

Das kann ich nicht abschätzen. Aber es lohnt sich auf jeden Fall, da sie dich auch an andere Einrichtungen vermitteln können, oder zur rechtsberatung.

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ClaraNara  13.10.2022, 19:13
@finalQ

Gibt es denn ansonsten jemanden aus deiner Familie oder Freundeskreis bei dem du für kurze Zeit unterkommen könntest?

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Peteb20  13.10.2022, 19:21
@finalQ

Da kannst du getrödelt haben wie du willst, da gibt es keine Verfallsdatum für, selbst wenn du jetzt 2 Jahre nichts machen würdest und gehst mit 20 Jahren wieder zur Schule, dann sind deine Eltern ab da auch wieder unterhaltspflichtig dir gegenüber. Als Anwältin sollte deine Mutter das auch wissen, lass dir nichts erzählen.

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Hi, wende dich bitte morgen ans Jugendamt (ja das geht auch mit 18 noch), damit die Situation genau beurteilt werden kann. Spezifisch hinsichtlich des Unterhalts.

Grundsätzlich vor die Türe setzen darf sie dich mit 18 Jahren, aber auch hier muss es eine angemessene Frist geben ("in einer Woche bist du weg", ist keine Frist. Kann aebr sein dass sie dir das schon vor 3 Monaten mitgeteilt hat. Dann schon eher).

Fraglich ist halt primär der Punkt der Finanzierung und ob deine Mutter tatsächlich keinen Unterhalt zahlen muss (da kommt es auf den exakten Sachverhalt an, das lässt sich so schwer beurteilen)

finalQ 
Fragesteller
 13.10.2022, 18:40

Ja, hat sie angekündigt. Und was genau soll ich da sagen? Traue mich sowas nicht

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Nathi4424  13.10.2022, 18:55
@finalQ

Kopiere diesen Text den du verfasst hast, und schicke es per Email zum Jugendamt.

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Unterhaltspflicht besteht ab Vollendung des 18. Lebensjahres gegen BEIDE Eltern. Also wende dich ans Jugendamt, lass dich dort beraten, die helfen dir bei der Berechnung des Unterhaltes, sofern sie feststellen, daß diese Schulform, die du derzeit besuchst, unterhaltsberechtigend ist.

Einfordern musst du diesen dann selbst. Wenn sie dich rausschmeisßt, kannst du das Kindergeld an dich abzweigen lassen, nicht viel, aber 319,-- Euro haben. Dazu findest du die Anträge im Internet.

Hast du die Situation mit deinem Vater besprochen? Vlt., kann er dich zumindest vorübergehend aufnehmen, bis du geklärt hast, ob dir Unterhalt zusteht und du dir dann vlt. ein WG- Zimmer leisten kannst.

Ansonsten bleibt dir nur die Obdachlosenunterkunft, wenn du nicht bei Freunden, Familie oder Bekannten unterkommen kannst.

Und ja, kein Elternteil muss sein volljähriges Kind noch zu Hause wohnen lassen, In Ausbildung muss dann eben der Unterhalt für auswärts wohnende Kinder geleistet werden, wovon das Kind sich eine Unterkunft suchen muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du machst morgen früh einen Termin beim Jugendamt und lösst dich beraten. Die wissen dort, wovon sie reden und können dir auf deine Situation zugeschnittenen Rat geben.