Probezeit Führerscheine Verlust?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage wird Dir niemand ohne exakte Kenntnisse von den Tatumständen nebst Art und Höhe des Sachschadens oder gar eines Personenschadens beantworten können.

Jetzt habe ich nur noch 3 Tage Probezeit

Das ist grundlegend irrelevant, da sich der eigentlich beanzeigte Vorfall noch innerhalb (D)einer Probezeit ereignete. Hierbei gilt für mögliche Probezeitmaßnahmen immer das Tattagsprinzip.

Wichtig sind nun erst mal zwei Fragen:

- Handelt es sich um einen derart schwerwiegenden Schaden an einem Gegenstand, dessen Verursachung durch die mechanische Einwirkung auch in einem LKW vom Fahrer während seiner Rangiertätigkeit bemerkt hätte werden können, bzw. bemerkt hätte müssen? ( Vorsätzliches Entfernen vom Unfallort )

- Hätte der LKW-Fahrer wegen besonderer Enge und / oder Unübersichtlichkeit seines Handelns in Relation zu den besonderen Merkmalen seines Fahrzeuges ( Tote Winkel ) seine Rangierarbeit an dieser Stelle ggf. nur mit einem außenstehenden Einweiser beginnen und durchführen dürfen? ( Grob rücksichtsloses Verhalten )

Bevor Du nun von Dir aus überhaupt etwas zu dem Dir vorgeworfenen Sachverhalt äußerst, solltest Du Dir zunächst unbedingt erst mal über einen von Dir beauftragten Fachanwalt für Verkehrsrecht in entsprechender Akteneinsicht Kenntnis darüber verschaffen ( lassen ), was Dir aktuell überhaupt ganz genau vorgeworfen wird anhand entsprechender Zeugenaussagen und / oder Schadenhergangsbeschreibungen vom Tatort.

rückwärts fahren mit dem LKW mit Unfall A Verstoß.

Könnte ggf. passieren, wenn das Manöver ohne umständebedingt nötigen Einweiser zu einer schwerwiegenden Gefährdung oder Nötigung ( z.B. einer Notbremsung ) gegenüber Dritten führte.

Verliere ich mein Job, [...] und 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt

Erst mal abwarten, was genau bei obiger Sache heraus kommt. Melde Dich vorsorglich aber auf jeden Fall schon mal umgehend "Arbeit suchend" bei der Arbeitsagentur. Dann könnte man Dir dort jedenfalls schon mal kein "Meldeversäumnis" vorwerfen, welches seinerseits sonst auch zu einer Woche Sperre beim ALG I führen könnte.

Handle in beiden Belangen bitte umgehend zeitnah zur möglichen Wahrung etwiger Fristen.

LG

IchbinRobin989 
Fragesteller
 19.08.2023, 21:13

Danke dir, laut Angaben handelt es sich um ein Parkendes Fahrzeug das beschädigt wurde, bemerkt habe ich nichts, der Geschädigte hatte auch 1 Stunde Zeit mir mitzuteilen das ich sein Fahrzeug beschädigt habe, denn ich musste den Anhänger angucken und der hatte Probleme mit dem luftschlauch, die örtliche Reperatur dauerte 1 Stunde, und das ist genau die Stelle wo der Unfall angegeben worden ist und die einzige Stelle wo ich rangiert habe. Laut dem Geschädigten hatte er mich gesehen, und hätte angeblich laut gerufen und gewunken. Komisch Sache habe sogar Beweise das mein Anhänger an der angeblichen Unfallstelle stand.

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Gnurfy  19.08.2023, 21:30
@IchbinRobin989

Merkwürdige Geschichte, denn wenn es so wäre, so wäre ich persönlich doch unverzüglich als Geschädigter direkt auf den ( angeblich von mir selbst dabei beobachteten ) Schädiger zu gegangen.

Gibt es denn auch aussagekräftige Fotos von dem angeblich von Dir verursachten Schaden an diesem PKW?

Auf jeden Fall aber derart dubios, dass sich nun erst recht ein Gang zum Anwalt empfehlen würde. Fotografiere am besten auch gleich mal alle Kanten, Unterfahrschutze und Seitenbegrenzungsleuchten von Deiner damaligen Zugkombination; am besten dann auch im Detail hochauflösend mit einem gut ablesbaren Zollstock an den möglicherweise in Betracht kommenden Berührungspunkten zur Abschätzung der ungefähren Bodenhöhen der Fahrzeug-Anbauelemente.

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IchbinRobin989 
Fragesteller
 19.08.2023, 22:09
@Gnurfy

Ich habe keine teils zum Unfall, habe auch das beschädigte Fahrzeuge nicht gesehen weder auf ein Bild noch sonst wo. Danke für deine Hilfe.

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Gnurfy  19.08.2023, 22:49
@IchbinRobin989

In den eingangs angesprochenen Akten ( die ein Anwalt mal einsehen sollte ) muss es ja irgendwelche Dokumentationen und bestenfalls auch Fotos zum Schaden geben. Entweder bei der Polizei, oder / und bei der Versicherung des Geschädigten.

Du selber wirst zur Erstellung eigener Fotos ja wohl noch wissen, welche Zugmaschine und welchen Trailer Du an diesem Tag hattest.

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Sry das ich heute so viele Fragen Stelle

Albert Einstein sagte mal: Wichtig ist, dass man nie aufhört zu fragen.

In der Tat, es ist schwer zu sagen, was da auf dich zukommt. Es hängt auch von der Schadenshöhe ab, denn wenn der Schaden höher als 1.300,- € beträgt, und das geht bei einem Unfall schneller als man es vielleicht ahnt, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen, unabhängig davon, ob du noch in der Probezeit bist oder nicht. Allein ein Schaden von mehr als 600,- € dürfte ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich ziehen.

Fahrerflucht: Strafe auch bei Bagatellschäden (ruv.de)

Woher ich das weiß:Recherche

Bei soviel Unaufmerksamkeit wäre es besser du würdest kein LKW mehr fahren. Bevor noch was schlimmes passiert. Mach lieber was anderes.

IchbinRobin989 
Fragesteller
 19.08.2023, 19:59

Es bringt nichts Vorurteile zu kommentieren, Unaufmerksamkeit ist eine menschliche Sache die selbst dich betrifft, da reicht das sichere Fahren gewohnter Ablauf bei dir läuft auch nicht alles perfekt und das passiert überwiegend durch Unaufmerksamkeit

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IchbinRobin989 
Fragesteller
 19.08.2023, 20:03
@MrSlowhand129

Hast du überhaupt einen Führerschein? Wenn ja dann wüsstest du dass es sogar noch häufiger passiert, du nimmst es selber nur nicht wahr weil du in dieser Situation halt unaufmerksam bist. Es gibt sehr viele Situationen. Und in meiner Probezeit was ich an Kilometer gefahren habe da kommen nicht mal Leute hin die 10 Jahre fahren. Ich finde das nett dass du kommentierst aber bitte behaupte nicht dass es nur an gewisse Personen liegt die Unaufmerksamkeit. Die hast auch du.

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Ich würde dir dringend raten eine Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen

Geh zum Anwalt, der macht das schon