Pferd hat sich verletzt im Stall als es noch nicht offiziell in meinem besitzt war, frage steht ganz genau unten?

5 Antworten

Ich werde nicht so ganz schlau aus der Frage. War der Unfall vor dem Kauf oder danach?

Im Normalfall zahlt den TA derjenige, der ihn beauftragt hat. Wer hat ihn denn gerufen? Du oder der Stallbesitzer? War die Behandlung vorab mit dir abgesprochen? Gibt es einen schriftlichen Einstellvertrag in dem solche Fälle geregelt sind?

all das sind Fragen, die man erstmal geklärt haben müsste bevor man da eine hilfreiche Antwort geben kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – zert. Fütterungsexperte, Pensionsstall, QH-Zucht, Turnier
Linn47 
Fragesteller
 30.03.2023, 00:45

Also wie gesagt im Dezember wurde sie gekauft und der Unfall qausi war Ende November, der Stallbesitzer hat den Tierarzt gerufen und mir das gesagt damit ich dahin kommen kann. Und es gab keinen Vertrag da er nur seine Pferde eig bei sich stehen hat.

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Wenn das Pferd in Deinem Auftrag getestet wird, kann durchaus eine Zahlungspflicht Deinerseits bestehen.

Dafür müsste man die Absprachen genau kennen.

Linn47 
Fragesteller
 30.03.2023, 00:53

Also der Stallbesitzer hatte mir nur geschrieben das sie sich „leicht“ verletzt hat und das Bild das er mir geschickt hat von dem Schnitt der genäht werden musste, hat er es in ein Tierarzt auch geschickt und meinte das der gesagt hat das muss genäht werden, habe zu dem Zeitpunkt weder gewusst wie der Tierarzt heißt noch wo die Praxis ist oder sonst was.

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Also zuerst mal, der Verkauf/ Kauf ist eine absolute Katastrophe...

Man verhandelt IMMER mit dem Eigentümer, niemals über dritte Personen, ohne dass der Eigentümer anwesend ist. Was wäre, wenn der "Freund" das Geld behalten hätte, der Eigentümer hätte es nie gesehen und du wärst die Schuldige gewesen... Großes Kino...

Zweitens, reitet, sattelt und arbeitet man ein potenziell neues Kaufpferd selbst um zu gucken, ob es einem selbst liegt. Mag ja sein, dass der Freund auf spritzige Pferde steht, du aber eher was ruhigeres bevorzugst. Kann sein, dass er besser reitet, als du oder schlechter oder was auch immer.

Zu deiner Frage: Der Schaden ist entstanden, als das Tier noch nicht in deinem Besitz war, also vor Gefahrenübergabe, daher musst du nicht zahlen.

Versteh deine Frage nicht. Warst du zum Zeitpunkt der Verletzung Eigentümer oder nicht? Warum solltest du als Eigentümer nicht den TA bezahlen? Oder war jmd anderer schuld an der Verletzung oder hat fahrlässig gehandelt? Was ist so wichtig, ob es Dezember war oder nicht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
verreisterNutzer  29.03.2023, 19:17

So wie ich es verstehe, bestand weder Besitz noch Eigentum. Damit hätte sich die Frage geklärt.

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Linn47 
Fragesteller
 30.03.2023, 00:48

Ich habe sie im Dezember gekauft und verletzt hatte sie sich im November. Und ich habe keine Schuld daran. Sie war angebunden und dadurch hat sie sich verletzt weil sie nervös geworden ist weil er seine Stute auf die Weide gebracht hat, eig würde ich sagen er wusste das sie nicht alleine im Stall stehen kann(kann sie immer noch nicht weil sie dann ganz nervös wird, auch im neuen Stall nicht)

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Hjalti  30.03.2023, 07:29
@Linn47

Dann ist die Sache rechtlich gesehen klar. Zu dem Zeitpunkt nicht dein Pferd und du hast den TA nicht gerufen, somit musst du nichts bezahlen. Schätze, die RE ist ja ohnehin nicht vom TA an dich gegangen, sondern besagter Stallbesi kam damit auf dich zu? Weil 4 Monate lässt sich ja eigentlich keiner Zeit, ehe die RE gestellt wird...

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Linn47 
Fragesteller
 30.03.2023, 12:25
@Hjalti

Doch die ist tatsächlich gestern bei mir angekommen, weil der meine Daten dort damals aufgeschrieben hatte

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Den TA zählt idR, wer ihn gerufen hat. Du bist nicht Eigentümer und hast den TA nicht gerufen, du zahlst nicht.

Linn47 
Fragesteller
 30.03.2023, 00:48

Die Rechnung hat der Tierarzt auf mich ausgestellt weil ich dann am Abend als er gekommen ist Vorort war usw..

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Keks37  30.03.2023, 12:48
@Linn47

Willst du es nicht hören oder verstehst du nicht, was man dir sagt? DU TRÄGST NICHT DIE KOSTEN, ob du jetzt anwesend warst oder nicht. Rechnung reklamieren und dem TA sagen, dass der Vorbesitzer zahlen muss. Ggf. eine Kopie des Kaufvertrages beilegen, damit du nachweisen kannst, dass du erst im Dezember Eigentümer und Besitzer wurdest und im November das Pferd noch dem Vorbesitzer gehörte.

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