Pferd hat sich verletzt im Stall als es noch nicht offiziell in meinem besitzt war, frage steht ganz genau unten?
Also ich habe mir Anfang Dezember mein erstes eigenes Pferd offiziell gekauft, der Kauf lief über einen Freund vom eigentlichen Verkäufer(diesen habe ich nie gesehen) der Freund hat das das Pferd zu sich in seinen eigenen Stall geholt damit ich etwas mit dem Pferd Zeit verbringen kann und schauen kann ob es passt. Ich hatte denn stallbesitzer(den Freund vom Verkäufer) gefragt gehabt wie sie denn beim reiten so drauf ist. Also meinte er er würde mal mit ihr ausreiten und schauen wie sie drauf ist.(das war alles ohne das ich anwesend war) also hatte er sie fertig gerichtet und hat dann das andere Pferd was auch noch dort stand zur Weide gebracht und währenddessen hat sich mein Pferd (offiziell seit Dezember) verletzt unter dem Auge das dann am Abend irgendwann von einem Tierarzt genäht werden musste. Meine Frage ist es da ich jetzt erst die Rechnung erhalten habe ob ich das eig wirklich selbst zahlen muss da sie noch nicht in meinem besitzt war und ich das ja auch nicht verschuldet habe oder wer zahlen muss?
5 Antworten
Ich werde nicht so ganz schlau aus der Frage. War der Unfall vor dem Kauf oder danach?
Im Normalfall zahlt den TA derjenige, der ihn beauftragt hat. Wer hat ihn denn gerufen? Du oder der Stallbesitzer? War die Behandlung vorab mit dir abgesprochen? Gibt es einen schriftlichen Einstellvertrag in dem solche Fälle geregelt sind?
all das sind Fragen, die man erstmal geklärt haben müsste bevor man da eine hilfreiche Antwort geben kann.
Also wie gesagt im Dezember wurde sie gekauft und der Unfall qausi war Ende November, der Stallbesitzer hat den Tierarzt gerufen und mir das gesagt damit ich dahin kommen kann. Und es gab keinen Vertrag da er nur seine Pferde eig bei sich stehen hat.
Wenn das Pferd in Deinem Auftrag getestet wird, kann durchaus eine Zahlungspflicht Deinerseits bestehen.
Dafür müsste man die Absprachen genau kennen.
Also der Stallbesitzer hatte mir nur geschrieben das sie sich „leicht“ verletzt hat und das Bild das er mir geschickt hat von dem Schnitt der genäht werden musste, hat er es in ein Tierarzt auch geschickt und meinte das der gesagt hat das muss genäht werden, habe zu dem Zeitpunkt weder gewusst wie der Tierarzt heißt noch wo die Praxis ist oder sonst was.
Also zuerst mal, der Verkauf/ Kauf ist eine absolute Katastrophe...
Man verhandelt IMMER mit dem Eigentümer, niemals über dritte Personen, ohne dass der Eigentümer anwesend ist. Was wäre, wenn der "Freund" das Geld behalten hätte, der Eigentümer hätte es nie gesehen und du wärst die Schuldige gewesen... Großes Kino...
Zweitens, reitet, sattelt und arbeitet man ein potenziell neues Kaufpferd selbst um zu gucken, ob es einem selbst liegt. Mag ja sein, dass der Freund auf spritzige Pferde steht, du aber eher was ruhigeres bevorzugst. Kann sein, dass er besser reitet, als du oder schlechter oder was auch immer.
Zu deiner Frage: Der Schaden ist entstanden, als das Tier noch nicht in deinem Besitz war, also vor Gefahrenübergabe, daher musst du nicht zahlen.
Versteh deine Frage nicht. Warst du zum Zeitpunkt der Verletzung Eigentümer oder nicht? Warum solltest du als Eigentümer nicht den TA bezahlen? Oder war jmd anderer schuld an der Verletzung oder hat fahrlässig gehandelt? Was ist so wichtig, ob es Dezember war oder nicht?
So wie ich es verstehe, bestand weder Besitz noch Eigentum. Damit hätte sich die Frage geklärt.
Dann ist die Sache rechtlich gesehen klar. Zu dem Zeitpunkt nicht dein Pferd und du hast den TA nicht gerufen, somit musst du nichts bezahlen. Schätze, die RE ist ja ohnehin nicht vom TA an dich gegangen, sondern besagter Stallbesi kam damit auf dich zu? Weil 4 Monate lässt sich ja eigentlich keiner Zeit, ehe die RE gestellt wird...
Den TA zählt idR, wer ihn gerufen hat. Du bist nicht Eigentümer und hast den TA nicht gerufen, du zahlst nicht.
Die Rechnung hat der Tierarzt auf mich ausgestellt weil ich dann am Abend als er gekommen ist Vorort war usw..
Willst du es nicht hören oder verstehst du nicht, was man dir sagt? DU TRÄGST NICHT DIE KOSTEN, ob du jetzt anwesend warst oder nicht. Rechnung reklamieren und dem TA sagen, dass der Vorbesitzer zahlen muss. Ggf. eine Kopie des Kaufvertrages beilegen, damit du nachweisen kannst, dass du erst im Dezember Eigentümer und Besitzer wurdest und im November das Pferd noch dem Vorbesitzer gehörte.
Ich habe sie im Dezember gekauft und verletzt hatte sie sich im November. Und ich habe keine Schuld daran. Sie war angebunden und dadurch hat sie sich verletzt weil sie nervös geworden ist weil er seine Stute auf die Weide gebracht hat, eig würde ich sagen er wusste das sie nicht alleine im Stall stehen kann(kann sie immer noch nicht weil sie dann ganz nervös wird, auch im neuen Stall nicht)