Rechtliche Frage zum Thema Pferd, Notfallversorgung und ausländische Tierärzte?


06.09.2022, 00:03
  • 7) nächster Tag -unterwegs zum Stall & bekam mitgeteilt, dass der Schweizer Tierarzt bzw. diesmal sein Kollege schon weggefahren sei & die Kontrolle schon viel früher gemacht wurde, obwohl der Termin für mich erst um 12 Uhr war!!
  • 8) Ich als Pferdebesitzer konnte weder Informationen zu der Notfallbehandlung noch zu der 2.Behandlung oder zu dem möglichen Kosten ingesamt bekommen, da sich der Tierarzt & bekannte Stallbesitzer nicht an den Termin gehalten haben. 
  • 9) Die Rechnung für die 2.Behandlung habe ich bekommen: fast CHF1000 & es wurde gleich berechnet: obwohl der Tierarzt schon da war & es eine 2. Behandlung war. Anfahrkosten Medikamente alles ! Es war aber kein Notfall!

07.09.2022, 23:26

Erstmal an alle Antworten und Hilfen. Vielen herzlichen DANK!!!!

Kisajelo  06.09.2022, 06:06

Was steht denn im Mietvertrag?

Infashion333 
Fragesteller
 07.09.2022, 23:45

Hallo, vertraglich ist es so geregelt, dass ich als Besitzer zu erst kontaktiert werde und auch mein Tierarzt angerufen wird. Sonst falls verfügbar der Stall Tierarzt.

6 Antworten

Schwierig, wenn kein konkretes Vorgehen im Notfall vereinbart wurde. Ich bin ebenso Stallbetreiber und ich habe mit fast allen Besitzern vereinbart, dass im Notfall mein Personal oder ich einen TA rufen dürfen. Dies ist im Idealfall der vom Besi angegebene Tierarzt, wenn nicht (schnell genug) verfügbar, ein TA unserer Wahl. Im Regelfall dann die hiesige Pferdeklinik. Natürlich wird aber parallel der Besi bzw. dessen Notfallkontakte (2) verständigt. Sollte tatsächlich gar niemand erreichbar sein (den Fall hatte ich bisher ein Glück noch nicht) entscheide ich das weitere Vorgehen.

Etwas befremdlich, dass dein Stallbetreiber scheinbar nicht mal versucht hat, dich zu erreichen? Und auch ziemlich undurchsichtig mit dem 2. TA-Besuch. Wenn der ohnehin im Stall war, dann wird die Anfahrt anteilig auf die behandelten Pferde abgerechnet. Und wofür du so eine krass teure Rechnung beim 2. mal bezahlen sollst, wenn es kein Notfall mehr war und auch die ohne deine Zustimmung verordneten Medis würde ich keinesfalls so akzeptieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
Infashion333 
Fragesteller
 07.09.2022, 23:42

Vielen Dank für die Antwort und die Hilfestellung!!

Zu den Fragen: Ja, genau ich habe weder telefonisch noch per Nachricht eine Information zu dem Notfall bekommen oder überhaupt mitbekommen, dass es einen Notfall gab!

Abgesprochen war, und vertraglich ist es auch so geregelt, wie Sie es selbst mit Ihren Pferdebesitzern vereinbart haben. Daher verstehe ich nicht wieso ich erst am nächsten Tag eine normale Nachricht zu reden bekomme.

  1. TA- Besuch: Leider ist das so passiert, ich kann es auch nicht nachvollziehen. Vor allem aber verstehe ich nicht warum sich nicht an den Termin gehalten wird mit dem einen Tierarzt, und dann am nächsten Tag aber der Kollege des Tierarztes zu einer viel früheren Zeit kommt als ausgemacht, bzw der TA dann weg ist, als eigentlich der Termin war. Zudem hätte ich das nie erfahren, hätte ich nicht eigenständig den TA des Notfall angerufen, nachdem ich die Nachricht des Stallbeteibers gelesen habe, dass der TA Kollege schon weg war.
  2. Ja, Das werde ich auch nicht, daher habe ich mich auch dazu entschieden erstmal alles auf Pause zu legen.
  3. Zudem habe ich auch keine Rückmeldung mehr von dem Schweizer Tierarzt bekommen, nach dem 2 Besuch, als ich fragte welche Medikamente verabreicht wurden und ob es möglich wäre alle Informationen an meinen TA zu senden, da er nun alles weitere übernehmen werde. Keine Rückmeldung auf 2 Nachrichten bis dato.

Es ist eine komplizierte Situation leider :(

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Hjalti  08.09.2022, 15:00
@Infashion333

Ja, ist es. Und richtig doof, wie man dann wegen der (Nach)Lässigkeit anderer Leute in so eine Lage kommt, für die man ja echt nichts kann.

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Infashion333 
Fragesteller
 08.09.2022, 15:33
@Hjalti

Ja leider, ich habe nun nur erfahren können dass die Medikament angeblich nur oral verabreicht wurden, dies erzählte mir der Stallhelfer, jedoch wusste er auch nicht mehr als das, aber viel mehr konnte ich nicht in Erfahrung bringen … beide TA reagieren weder auf anrufe noch auf meine nachrichten mit meinen Fragen.

Es ist in meinen Augen sehr komisch … mehr kann ich nicht sagen…

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Auch wenn das viele Pferdebesitzer nicht gern hören:

Der Stallbesitzer ist für die medizinische Versorgung überwiegend verantwortlich, kann die Kosten unverzüglich vom Eigentümer jedoch einfordern! Er darf bei jeder Behandlungsbedürftigkeit entscheiden, welchen Tierarzt er dazu zieht! (Ergibt sich auch aus den diversen Urteilen die es gegeben hat, zu lasten der Stalleigner)

In der Regel wird das im Vorfeld besprochen, damit es keinen Ärger gibt!

Auch ist es nicht zwingend in einem Notfall den Besitzer des Tieres zu informieren, wenn dadurch schuldhaft die Behandlung des Tieres verzögert wird! Gilt im übrigen auch im Rahmen einer Nottötung. Auch hier hat im Zweifel der Tierarzt oder gar der Pferdehalter, bei Eignung die Entscheidung, auch ohne Zustimmung des Pferdebesitzers.

Es kann nicht jeder machen was er will, auf beiden Seiten des Vertrages, jedoch steht dem Pferdehalter deutlich mehr Rechte zu, wie dem Pferdeeigentümer. Der Nachtteil ist jedoch, der Pferdehalter muss auch bei deutlich mehr Situationen haften und sich sauber erklären können, wie manche annehmen.

Sei es bei dem Weideunfall der stundenlang nicht wahrgenommen wird,

das schlecht angesetzte Zusatzfutter vom Pferdebesitzer, was man leichtfertigt trotzdem reicht,

die Decke wo der Verschluss nicht sauber verschlossen wurde,

die Giftpflanze im Heu.

Auch ist bei vielen Pferdehaltern, noch nicht angekommen, bei Haltungsmängeln gibt es seit geraumer Zeit Beweislastumkehr, hier muss der Halter nachweisen das er allen seiner Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist.

Tierarztrechnung an sich:

Je nach Einsatz, kann 1000 Franken oder 1025 Euro schnell erreicht werden.

Der zugefügte § 3a führt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt., entsprechend 59,50 EUR brutto, ein.

– Im tierärztlichen Notdienst muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden. –

Die Nachtzeit beginnt um 18:00 und endet um 8:00 Uhr. Die Wochenendzeit gilt zwischen freitags 18:00 und montags 8:00 Uhr. – Das Wegegeld beträgt nun 3,50 EUR pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 EUR zzgl. MwSt

TA- Besuch: Leider ist das so passiert, ich kann es auch nicht nachvollziehen. Vor allem aber verstehe ich nicht warum sich nicht an den Termin gehalten wird mit dem einen Tierarzt, und dann am nächsten Tag aber der Kollege des Tierarztes zu einer viel früheren Zeit kommt als ausgemacht, bzw der TA dann weg ist, als eigentlich der Termin war. Zudem hätte ich das nie erfahren, hätte ich nicht eigenständig den TA des Notfall angerufen, nachdem ich die Nachricht des Stallbeteibers gelesen habe, dass der TA Kollege schon weg war.

Je nach Organisationsform ist das nicht unüblich. Gerade bei Außeneinsätzen, schaut auch unser Tierarzt spontan vorbei. Für ihn macht es ja keinen Sinn, wenn er um 5 Uhr in den Bullenstall(ob bei uns oder beim Nachbarn) gerufen wird und um 13 Uhr zur Impfung oder Nachkontrolle in den Pferdestall. Da auch hier Wegezeiten nur zu weniger Versorgung führen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut
Infashion333 
Fragesteller
 08.09.2022, 15:29

Guten Tag,

vielen Dank für die Informationen und die Hilfestellung!!

Auch ist es nicht zwingend in einem Notfall den Besitzer des Tieres zu informieren, wenn dadurch schuldhaft die Behandlung des Tieres verzögert wird! Gilt im übrigen auch im Rahmen einer Nottötung. Auch hier hat im Zweifel der Tierarzt oder gar der Pferdehalter, bei Eignung die Entscheidung, auch ohne Zustimmung des Pferdebesitzers.

Gilt dies auch wenn vertraglich anders geregelt ist? Ich denke nämlich nicht, wenn nämlich mitten am Tag ein Unfall passiert, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher den Besitzer/Notfallkontakt zu erreichen, als in der Nacht, hier geht es ja auch darum, dass es nicht einmal versucht wurde… und ich erst am nächsten Tag beiläufig von der Situation erfuhr. Vertraglich ist das so nicht geregelt.

Ich verstehe die aufgeschriebenen Erklärungen von Ihnen schon, jedoch hat auch der TA Pflicht der Information gegenüber dem Besitzer, der nachher die Rechnung zahlen muss oder nicht??

Und kann der schweizer Tierarzt denn auch seine Tarife plötzlich ändern, wenn der Notfall Einsatz mitten am Tag war, denn es war Kein Nachteinsatz (mit Notfall- Nachzeit Gebühr) es war mitten am Tag!

Tierarztrechnung an sich:
Je nach Einsatz, kann 1000 Franken oder 1025 Euro schnell erreicht werden.
Der zugefügte § 3a führt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt., entsprechend 59,50 EUR brutto, ein. 
– Im tierärztlichen Notdienst muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden. – 
Die Nachtzeit beginnt um 18:00 und endet um 8:00 Uhr. Die Wochenendzeit gilt zwischen freitags 18:00 und montags 8:00 Uhr. – Das Wegegeld beträgt nun 3,50 EUR pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 EUR zzgl. MwSt

Und die Nachkontrolle war preislich genauso hoch wie der Notfall, finden Sie das nicht auch sehr komisch, wie wird denn da berechnet, denn die Schweiz soweit ich weiß, hat kein Preiseinigung unter den TA wie hier in Deutschland. Zudem wurden die Medikament nun doch hauptsächlich oral verabreicht und nicht gespritzt oder sonstiges komplizierteres Verfahren verwendet..

Dass – Im tierärztlichen Notdienst muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden. – 

Das verstehe ich auch, es erklärt aber nun mal nicht den Preis der Folgeuntersuchung. Denn dann hätten es ja 2 Notfälle sein müssen… dem war aber nicht so.

Für mich wirkt die ganze Situation wenig transparent und sehr komisch.

Und wenn ein Termin doch mit 3 Personen (Besitzer, Stallbesitzer und TA) ausgemacht ist, sollte man sich doch an den Termin halten ?

Zudem bin ich extra früher aus der Arbeit, um pünktlich um 12 zu dem TA Termin anzukommen.(klar das ist meine Sache, aber Bescheid geben das der TA nicht zu dem Termin erscheint sondern früher oder später, das muss man schon, denn immerhin wird mir alles in Rechnung gestellt)

Ich habe auch erst von allem erfahren als ich im Stall war und den TA vom Notfall angerufen habe, ob dieser nun noch zu der Nachuntersuchung kommen würde. Mir wurde auch erst hier gesagt als ich von mir aus beim TA nachgefragt habe, dass der TA Kollege gekommen sei und nicht er selbst vorbeikommen sei, und das der TA Kollege die Nachuntersuchung bereits füher am morgen unternommen hätte mit dem Stalbesitzer zusammen.

Der Termin war aber für alle 3 Parteien um 12 Uhr. Ich wurde weder vom SB noch vom TA noch vom TA Kollegen über die Terminänderung noch über die Nachuntersuchung an sich informiert. In meinen Augen ist das ein sehr kryptisches und unkorrektes Verhalten, da mir weder SB noch Arzt den Befund der Nachuntersuchung gesagt haben, oder sich an den Termin gehalten haben. Und nein es gab in der Zeit kein anderen Notfall für den Schweizer TA Kollege warum er früher gekommen wäre oder gegangen wäre….Ich habe gefragt.

Je nach Organisationsform ist das nicht unüblich. Gerade bei Außeneinsätzen, schaut auch unser Tierarzt spontan vorbei. Für ihn macht es ja keinen Sinn, wenn er um 5 Uhr in den Bullenstall(ob bei uns oder beim Nachbarn) gerufen wird und um 13 Uhr zur Impfung oder Nachkontrolle in den Pferdestall. Da auch hier Wegezeiten nur zu weniger Versorgung führen.

Wie Sie sehen eine komplizierte Situation … :/

Trotzdem vielen Dank für die Hilfestellung!

VG

Infashion333

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StRiW  08.09.2022, 17:00
@Infashion333

Im übrigen ist die Passagen nicht haltbar, da ja der Halter für jegliche schuldhafte Verzögerung haftbar und auch strafrechtlich belangt werden kann.

Ist jedoch auch wieder abhängig von dem genauen Notfall und der Gesamtsituation. Den es gibt auch endschuldbare Versäumnisse, wo es schon gewesen wäre, jedoch aufgrund von Verwerfungen in der Struktur einfach unter geht.

Aus dem Grunde Notfalllaufpläne! Wo jeder der im Dienst ist nachlesen kann, wie er die Situation Eskalieren muss! Das muss man auch mal üben, vor allem mit Aushilfen und geringqualifizierten Mitarbeitern.

Hinfahren und mit den Leuten sprechen, nicht am Telefon. Wenn man emotional reagiert einen dritte Person damit beauftragen.

Notfallgebühr ist immer dann Fällig wenn die Struktur der Praxis gestört wird und sich auf die Terminabwicklung auswirkt!

Es geht um Vertrauen und Absprache.

Daran müsst ihr so oder so arbeiten.

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Infashion333 
Fragesteller
 09.09.2022, 01:05
@StRiW

Danke für die Rückmeldung,

Hinfahren und mit den Leuten sprechen, nicht am Telefon. Wenn man emotional reagiert einen dritte Person damit beauftragen.

Das habe ich schon gemacht, habe auch eine Begleitung mitgenommen. Jedoch wird alles auf später verwoben und „Ich habe jetzt dafür keine Zeit.“ Der TA wohnt ca 1,5h vom Stall entfernt in der Schweiz, und sagte mir am Telefon, dass alles an den SB gesagt wurde, und auch keine Zeit hat.

Für mich ist das kein normales Verhalten mehr. Und ich verde den TA nicht verfolgen, um Informationen über mein Pferd zu erfahren, welche selbstverständlich sind zu bekommen.

Leider werden sich weder Absprachen gehalten noch ist das Vertrauen mehr da.

Ich denke nicht, dass man daran noch arbeiten kann, wenn sich seit der Kündigung der Service im Stall verschlechtert hat und auch die Basic Pflege des Pferdes in Vollpension nicht mehr gehalten wird. Leider ist das nun so.

Trotzdem danke für den Beitrag.

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Hjalti  08.09.2022, 16:32

Vertrag vor geltendem Gesetz, sofern die vertraglichen Regelungen gegen keines verstoßen. Zudem gibt es bei aller Paragraphenreiterei auch noch sowas wie gesunden Menschenverstand und wie ich es verstanden habe, ging es FS ja nicht darum, dass der TA überhaupt gerufen wurde, sondern um die Umstände wie hier verfahren wurde. Und es ist wohl absolut nicht zuviel verlangt, den Eigentümer zeitnah zu informieren, wenn es einen Notfall mit dem Pferd gibt. Und es ist auch nicht zuviel verlangt, kurz zu informieren, wenn sich der vereinbarte TA-Termin verschiebt. Ein kurzer Anruf, ein WA-2-Zeiler ist mir als Stallbetreiber jedenfalls bei sowas durchaus möglich. Und ich denke, anderen auch.

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StRiW  08.09.2022, 16:43
@Hjalti

Kommunikation ist hier gescheitert. Wer was wie wo verbockt hat, sollte man aufarbeiten, in beiderseitigen Interesse. Wenn es irgendwo ein Zahlendreher in der Nummer ist, die gänzlich falsche Nummer oder schlicht Absprachemangel im Betrieb.

Es kann durchaus sein, das man versuche unternommen, hat die nicht zum Erfolg geführt haben oder eben zwischenmenschliche Unzulänglichkeiten die einem die Kommunikation erschweren! Auch hier sollte ein einvernehmliche Lösung erzielt werden.

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Rechtliche Fragen sollten mit einem Anwalt geklärt werden.

Was ist denn jetzt deine Frage? Ob du zahlen musst?

Sag dem behandelnden Tierarzt, dass du erstmal nichts zahlst weil du nicht einmal genau weißt, was los war. Und weil man sich nicht an den Termin mit dir gehalten hat.

Und was für einen Notfall handelt es sich denn? Ist der Stallbesitzer befugt einen Tierarzt zu beauftragen?

Vielleicht könnt ihr euch auf eine geringere Summe einigen.

Oh, jetzt lese ich, dass die Nachsorge genau so teuer wurde wie der Notfall. Das würde ich auch nicht so hinnehmen.

Hast du keine Rechnungen bekommen? Da muss alles drin stehen. Und beim zweiten Mal war es ja tatsächlich nur die Nachsorge, man soll dir erklären, wieso das wie ein Notfall berechnet wurde.

Ich fürchte, du kommst alleine nicht dagegen an aber Rechtsanwälte wollen auch ihr Geld haben, keiner arbeitet umsonst.

Ich würde erstmal den Rechnungen widersprechen. Als Grund kannst du deine Zweifel an deren Richtigkeit angeben.

Schreibe auch, dass du eine ordentliche und transparente Auflistung aller Posten erwartest. Falls das nicht schon geschehen ist.

Keine Ahnung was ich dir da raten soll, widerspreche erstmal und suche dann das Gespräch mit Tierarzt und Stallbesitzer.

Vielleicht kannst du dadurch etwas an der hohen Rechnung ändern.

Bleib gelassen aber sag auch, ganz höflich, dass du darüber nachdenkst einen Anwalt einzuschalten.

Keine Ahnung ob ich mein Pferd danach noch da lassen würde....

Infashion333 
Fragesteller
 06.09.2022, 00:11

Vielen Dank für die schnelle Reaktion, meine Frage ist weiter unten gestellt, das es nicht mehr in den Fragebogen gepasst hat. Der Notfall sei anscheinend eine Vergiftung auf der Koppel gewesen… laut Stallbesitzer/ Tierarzt.

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vanillakisss22  06.09.2022, 00:22
@Infashion333

Ja, es wird schwierig.

Woran hat der Stallbesitzer die Vergiftung gemerkt?

Ich habe keine Ahnung von Pferden aber ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit .....tierärzten gemacht.

Und am Ende kostet es mehr Geld als davor.

Guck ob du das über ein Gespräch hinbekommst, nimm eine Vertrauensperson mit, so oder so. Oder zwei.

Ich würde das nicht alleine klären, nachher dreht man dir das Wort im Mund herum usw.

Du könntest auch Hilfe bei der Tierärztekammer suchen, sie können dir entweder.weitet helfen oder dir Tipps geben.

Ich überlege, was mir da noch so einfällt.....

Wenn, schreibe ich es wieder als Kommentar dazu.

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Infashion333 
Fragesteller
 06.09.2022, 00:23
@Infashion333

Danke für die längere Antwort, tatsächlich habe ich die Rechnung per Mail schon erhalten, aber die Posten sind nicht sehr klar. Bei einem Gespräch weichen mir Tierarzt und Stallbesitzer auch aus… und nein, ich möchte dort nicht länger bleiben. Da dieses Verhalten ein No-Go ist…

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vanillakisss22  06.09.2022, 00:26
@Infashion333

Ja, wenn dein Pferd so oder so da wegkommt, würde ich in die Vollen gehen.

Widerspreche den Rechnungen schriftlich und fordere eine ordentliche und transparente Auflistung aller Posten, die die Rechnungen ausmachen. Das steht dir zu.

Und frage wirklich bei der Tierärztekammer nach, was.du da.tun kannst.

Mir haben sie mal gut weiter geholfen.

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Infashion333 
Fragesteller
 07.09.2022, 23:54
@vanillakisss22

Vielen Dank, Vanillakisss22, ja ich werde morgen gleich mal mit der TA-Ärztekammer sprechen. Falls noch etwas einfällt, können Sie mir gerne schreiben.

Ich hoffe, dass ich dort auch die ersten Anhaltspunkte bekommen kann.

Es ist alles leider sehr unklar, und ein sehr komisches Verhalten von TA und Stallbesitzer gewesen. Da sich auch der Notfall am Tag ereignete und die chance sowieso größer ist den Besitzer zu erreichen.

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-Sorry Leute, irgendwie will mein Ergänzungsbeitrag nicht: auf jeden Fall hier die Frage:

10) nun meine Frage: rechtlich gesehen, da mein Pferd in einem deutschen Reitstall steht & im notfall ein Schweizer Tierarzt kommt, ist es noch deutsches Recht involviert? 

Zu dem Verhalten vom Stallbesitzer: da ich nicht mal eine Notfallnachricht bekommen habe, und fast alles ohne mich als Besitzer entschieden worden ist, kann ich dagegen vorgehen? Wegen den Kosten? Diese kommen mir nämlich sehr hoch vor vor allem 2. Behandlung! 

Ich fühle mich nämlich komplett hintergangen, nicht mal genaue Informationen vom Stallbesitzer oder Tierarzt zu bekommen! 

immerhin bekomme ich am Schluss die Rechnung von ca. CHF 2000.  

(Bitte nicht falsch verstehen, ich bin froh dass überhaupt ein Arzt gekommen ist, aber ich bin über die ganze Vorgehensweise sehr unzufrieden. Es ist wirklich viel Geld, aber was mich am meisten stört ist die Vorgehensweise von dem Stallbesitzer und seinem bekannten Tierarzt!)

Vielen Dank für Hinweise vorab, 

Ich weis gerade nicht was ich machen soll, morgen werde ich auf jeden Fall einen Anwalt und meinem Vertrauens- Tierarzt konsultieren. 

LG Infashion333

Ich danke jeden für die mögliche Informationen diesbezüglich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
pony  06.09.2022, 18:23

wäre echt nett, wenn du mal auf IRGENDWAS hier reagieren könntest. danke.

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Infashion333 
Fragesteller
 07.09.2022, 23:46
@pony

Hallo, danke für die Antworten, ich habe erst jetzt die Antworten gesehen und Hilfestellungen gesehen, und schreibe allen zurück. Da ich erst zeit habe. VG

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Welches Vorgehen ist für den Notfall im Einstellvertrag festgelegt?

Infashion333 
Fragesteller
 08.09.2022, 00:08

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort und die Hilfestellung!!

Vertraglich ist es so geregelt, dass ich als Besitzer zu erst kontaktiert werde und auch mein Tierarzt angerufen wird. Sonst falls dieser nicht verfügbar ist wird der Stall Tierarzt aus der Nähe (Deutschland) gerufen.

Es steht nirgends, dass die TA Bekanntschaft des Stallbesitzer aus der Schweiz gerufen wird, um ein Tier zu behandeln, welches über 1h entfernt von dem Schweizer TA steht. Wie kommt dieser denn so schnell im Notfall denn hin? Das fande ich auch sehr komisch, denn schnell kommt dieser sicherlich nicht an…

VG

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verreisterNutzer  08.09.2022, 07:03
@Infashion333

Dann würde ich mich ggf bei einem Anwalt informieren, da dieses Vorgehen mit dir nicht abgesprochen ist.

Beim TA würde ich schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben, bis das geklärt ist. Welche formalen Vorschriften es da gibt und ob Fristen einzuhalten sind, frag bitte vorher einen Anwalt.

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