Darf der Stallbesitzer mir verbieten mit Halfter zu longieren, obwohl kein anderer in der Halle ist?
Hallo zusammen,
heute am Stall gab es ein paar Streitigkeiten um das obige Thema.
Meine Tierärztin war vor ein paar Tagen bei uns am Stall und hat mein Pferd chiropraktisch behandelt. Um Genick, Rücken usw. zu entlasten soll ich seitdem nur mit Halfter longieren, was ich dann auch heute tun wollte, als kein anderer in der Halle war.
Das Problem war nur, dass dann direkt der Stallbesitzer ankam und meinte, dass das verboten wäre, weil es scheinbar schon mal irgendwo einen Rechtsstreit dazu gab und die Versicherung des Stallinhabers den entstandenen Schaden ( Ka was das gewesen sein sollte) übernehmen musste.
Ich frage mich halt, wieso deren Versicherung den Schaden meines Pferdes übernehmen sollte?
Auf die Frage hin, warum es denn so schlimm wäre, am Halfter zu longieren, wenn niemand anders darin ist, ich die Tür schließe, damit mein Pferd nicht darüber springen kann, wenn ich es nicht halten kann (er meinte, dass mein Pferd einfach über die bandentür springen könnte) und danach sogar den Hufschlag harke, hat er immer wieder gesagt, dass es verboten wäre.
Also meine Frage: darf der Stallbesitzer mir verbieten mit Halfter zu longieren und wer haftet bei einem Unfall?
10 Antworten
Mit Halfter longieren ist eh nicht gut. Besorge Dir einen Kappzaum dann gibt's auch keine Probleme mehr.
Longieren mit Halfter, ist kein richtiges Longieren. Da ist spazieren gehen sinnvoller. Falsches longieren sehen die wenigsten Stallbesitzer gerne. Das läuft zu schnell außer Kontrolle und das beschädigt ganz schnell den Hallenboden.
Der Stallbesitzer kann auch das komplette Longieren in der Halle verbieten. Jetzt lasse da ein paar Leute sich an gewisse Dinge nicht halten, ist es nur eine Frage der Zeit wo das komplett unterbunden wird.
Ein Halfter ist zum führen und anbinden da und nicht zum longieren.
Bevor Dir der Vertrag gekündigt wird, halte Dich daran. Quertreiber braucht kein Stallbesitzer. Ja, der Stallbesitzer darf das verbieten. Entweder richtig oder gar nicht.
Ist es grundsätzlich verboten in der Halle zu longieren? Bei uns ist es nämlich so, dass wir in der großen Halle gar nicht longieren dürfen und in der kleinen nur wenn keiner in der Halle ist oder die damit einverstanden sind.
Aso. Ja das ist natürlich doof aber grundsätzlich darf er das entscheiden
Erstmal sein Stall seine Regeln.
Gute Ställe, haben dafür ja eine Hallen und Stallordnung, die Bestandteil des Einstallvertrages ist!
Ich bin mir sicher, das Beispiel was er meinte geht ungefähr so:
- Pferd wurde von "Besitzerin" longiert, mit Halfter.
- Dieses wurde von dem Betriebsleiter, bzw. Stallpersonal beobachtet.
- Es gab einen Unfall wo Pferd und "Besitzerin " verletzt wurden.
- Der/die Jugendliche war 12 oder 13 Jahre alt.
- Vor Gericht wurde angenommen, dieser Unfall wäre bei fachgerechter Arbeit nicht geschehen und der Stall hätte zum Schutze des Kindes eingreifen müssen.
Er hat das Hausrecht. Ja.
Wenn du minderjährig bist, musst du dich dringend mit deinen Eltern darüber unterhalten. Sie stehen für Schäden mit ein.
Sein Stall, seine Regeln.
Es gibt auch Ställe, die verbieten Hilfszügel oder auf der Stelle longieren.
Mit Halfter hast du halt kaum Einwirkung aufs Pferd, ein Kappzaum wäre dafür geeigneter.
Zum Anbinden auch nicht - wenn man die Halswirbelsäule seines Pferdes mag. Den Rest unterschreibe ich.