Nötigung?

3 Antworten

1. Es gibt Fahrräder (S-Pedelecs) die müssen auf der Straße fahren. Die dürfen garnicht auf den Fahrradweg!

2. Mögliche Strafen wären "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)". https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/

Wenn du nur Gehupt hast oder ähnliches, könnten es lediglich die 3 Punkte/Geldstrafe oder sowas werden.

Mit viel Glück wollte aber der Radfahrer lediglich bezwecken, dass du Angst bekommst und dich mal (u.a. über Punkt 1) erkundigst und ansonsten ist er eventuell zu faul dich anzuzeigen.

Fazit: Du kannst nur hoffen und für die Zukunft lernen!

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Recherche
KeineRolle507 
Fragesteller
 04.08.2023, 23:00

Der war mit einem Normalen Rad unterwegs. Hatte auch Kopfhörer auf gehabt

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tommgrinn  05.08.2023, 01:02
@KeineRolle507

Kopfhörer sind keine Entschuldigung für deine Nötigung. Und woran hast du erkannt, dass es kein S-Pedelec war? Mal davon abgesehen, es auch keine Entschuldigung wäre, wenns keins gewesen wäre.

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Es ist schon seit einiger zeit nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, radwege zu verwenden. Aber mitten auf der straße fahren? ne das muss auch nicht. es gibt so was wie ein Rechtsfahrgebot.

tommgrinn  04.08.2023, 22:13

Er meint sicherlich mitten auf der Fahrbahn und das könnte ich verstehen, denn sonst wird man oft von Autos abgedrengt. Leider schon selbst oft fühlen müssen.

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koofenix  05.08.2023, 07:43

Im Prinzip hast Du Recht, aaaabär: Auf etwas engeren Strasen mache ich mich auch breit um Autofahrer nicht zu, für mich gefährlichen, Überholmanövern zu animieren. Die konkrete Situation beim Fragesteller ist mir natürlich nicht bekannt.

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Der Radfahrer hat dich selber genötigt weil er extra auf der Straße geblieben ist, obwohl es einen Radweg gab. Und Handy am Steuer ist auch für Radfahrer verboten, von daher wird der sich eher selbst ins Knie schießen, sollte er das als Beweismaterial verwenden wollen.

Olaf68  05.08.2023, 14:13

Der Radfahrer hat niemanden "genötigt", es könnte allerhöchstens eine Behinderung vorliegen. (Hupen, Handy und Mittelfinger sind natürlich verboten).

Aus der Fragestellung ist nicht bekannt ob der "Radweg" benutzungspflichtig und auch benutzbar war oder z.B. andere Umstände vorlagen, die das normale Fahren auf der Fahrbahn notwendig machten.

Und mit "mitten auf der Straße" meinen die allermeisten, daß ein Radfahrer nicht über die Gullies rumpelt, sondern ca. 1m vom rechten Lenkerende zum Bordstein einhält - dazu ist er durch diverse Gerichtsurteile verpflichtet, um der Sorgfalt gegenüber den Fußgängern zu genügen (sonst hätte ich letztes Jahr auch einen umgenietet, der ohne zu gucken hinter einem KFZ aber vor mir auf die Fahrbahn trat).

Zusätzlich verhindert der Abstand das illegale und gefährliche Engüberholen ohne Fahrspurwechsel.

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Olaf68  06.08.2023, 17:30
@KeineRolle507

Grundlos Hupen ist nicht so teuer; solange DIr keine Nötigung nachzuweisen ist (mehrfaches, aggressives Hupen, dicht auffahren, Motor aufheulen lassen usw.) verbuche es als Erfahrung; da dürfte nix mehr kommen.

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