Neukauf Motorrad keinen Fahrzeugbrief?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Brief gehört zwingend zum Fahrzeug, weil z. B. ohne den Brief keine Zulassung möglich ist und ohne die Zulassung keine Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie @HugoHustensaft richtig schreibt, liegt es in der Verantwortung des Händlers, den Brief auf eigene Kosten zu beschaffen.

Entweder kommt der Brief noch zeitnahe auf dem Postweg oder er ist auf irgendeine Weise verlorengegangen.

"Einfach so" kann man sich keinen neuen Brief ausstellen lassen, weil das nur im Rahmen des Aufgebotsverfahrens möglich ist, was einige Zeit dauert.

Ob und wenn ja, wie viel schon bezahlt worden ist, ist uns nicht bekannt aber es würde die Sache vereinfachen oder beschleunigen, wenn noch nicht der (volle) Kaufpreis bezahlt worden wäre.

Dann sollte der Händler in eigenen Interesse tätig werden.

Abgeschlossen ist die Lieferung erst dann, wenn auch der Fahrzeugbrief ausgehändigt worden ist und somit stellt sich die Frage, ob ihr einen Liefertermin vereinbart hattet.

Vielleicht solltet ihr dem Händler papierschriftlich mitteilen, dass ihr von Kauf zurücktretet, wenn er bis zum XX.XX.XXXX seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist und ihr selbstverständlich bereits geleistete Zahlungen zurückfordert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege! Aber:

Da es sich um ein Neufahrzeug handelt existiert doch noch garkein Brief?

Soweit ich mich erinnere, bin ich damals mit COC Papieren, Kaufvertrag und eVb Numner zur Zulassungsstelle und habe dann erst Brief und Schein bekommen.

Kann auch sein ich erinnere mich nicht richtig 😅 aber finde es einleuchtend.

Bulli97 
Fragesteller
 26.06.2023, 13:11

Also es hat sich alles geklärt der Fahrzeugbrief kam an. Bei einem Neukauf erhält man den Fahrzeugbrief (Teil 2)....den großen Zettel. Damit geht man dann zur Zulassungsstelle wo man den Fahrzeugbrief Teil 1 (den kleinen) bekommt.

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Der Händler ist dafür zuständig, das muss er mitliefern - und wenn der nicht auffindbar ist, muss er via Aufgebotsverfahren einen neuen Brief beschaffen, selbstverständlich auf seine Kosten, wobei die Zeitdauer für das Verfahren nicht unterschätzt werden darf. Ohne Brief bleibt das Eigentum aber immer fraglich und eine Zulassung unmöglich.

Was ist das denn für ein Händler??? Klingt ja nicht gerade seriös.

Der Händler weiß auch nicht wo dieser ist.

Dann muss er dem auf den Grund gehen. Wenn das Motorrad zuletzt auf legalem Weg den Besitzer gewechselt hat, muss der letzte auch einen Fahrzeugbrief haben.

Ohne Brief würde ich da die Finger von lassen. Du bekommst das Fahrzeug so gar nicht zugelassen.