Muss man als Zeuge bei der Polizei die Wahrheit sagen?

5 Antworten

Man wird zur Wahrheit ermahnt.

Falschaussagen bei der Polizei sind aber nicht pauschal nach § 153 StGB strafbar, da die Polizei keine eidlichen Vernehmungen durchführt.

Durch falsche Aussagen kann aber unter Umständen eine Strafvereitelung oder eine falsche Verdächtigung verwirklicht werden.

Wäre zumindest ratsam, sonst ist das irgendwie Beihilfe oder eben Irreführung und kann auch glaube ich als Strafe geahndet werden. Bin aber nicht sicher

NonNam  11.04.2024, 19:23

Beihilfe? Und Irreführung klingt so nach RTL und USA.

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BlackSoul818  11.04.2024, 19:29
@NonNam

Ich habe keine Ahnung ob sowas strafbar ist, nur eine Vermutung.

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shoot923123  11.04.2024, 20:14
@BlackSoul818

@ BlackSoul818 Warum antwortest du wenn du nur vermutest?Dein Motto:Keine Ahnung aber viel Meinung?

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BlackSoul818  11.04.2024, 23:47
@shoot923123

Wer sagt denn das Vermutungen verboten sind. Das ist hier keine quizsendung. Wenn jemand 100% die richtige Antwort wissen möchte könnte man das auch Google fragen. Jeder darf auf alles antworten, wir sind eh nur Laien, mach nicht gleich ein fass auf.

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§ 153 StGB
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das gilt bei der Polizei ebenso wie vor Gericht.

Geygo 
Fragesteller
 11.04.2024, 15:25

„Falsche Angaben vor der Polizei führen zunächst im Übrigen nicht zu einer strafbaren Falschaussage gem. §§ 153 ff. StGB, da die Polizei keine Stelle ist, die für eine eidliche Vernehmung zuständig ist. Die anderen Tatbestände - insb. die falsche Verdächtigung - sind jedoch trotz dessen auch hier strafbar. Auch die Konsequenzen hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit ist in einem Verfahren nicht zu unterschätzen. „

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AntonAntonsen  11.04.2024, 15:51

Die Polizei nimmt keine eidlichen Vernehmungen vor. Daher gilt der Paragraf für Falschaussagen bei der Polizei nicht.

Je nach den Umständen können aber andere Straftatbestände erfüllt sein.

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NonNam  11.04.2024, 19:24

Das genau gilt bei der Polizei eben genau nicht.

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Hi, Falschaussagen bei der Polizei sind im Gegensatz zu vor Gericht nicht strafbar.

Falsche Verdächtigung und Strafvereitelung wäre es aber.

Du mußt ein Protokoll unterschreiben und bist zur Wahrheit genauso verpflichtet wie vor Gericht.

Solltest Du möglicherweise eine Mitschuld tragen, brauchst Du Dich nicht selbst zu belasten.