Muss man als Zeuge bei der Polizei die Wahrheit sagen?
Muss man wenn als Zeuge von der Polizei vorgeladen wird die Wahrheit sagen oder gilt das nur vor Gericht?
5 Antworten
Man wird zur Wahrheit ermahnt.
Falschaussagen bei der Polizei sind aber nicht pauschal nach § 153 StGB strafbar, da die Polizei keine eidlichen Vernehmungen durchführt.
Durch falsche Aussagen kann aber unter Umständen eine Strafvereitelung oder eine falsche Verdächtigung verwirklicht werden.
Wäre zumindest ratsam, sonst ist das irgendwie Beihilfe oder eben Irreführung und kann auch glaube ich als Strafe geahndet werden. Bin aber nicht sicher
Ich habe keine Ahnung ob sowas strafbar ist, nur eine Vermutung.
@ BlackSoul818 Warum antwortest du wenn du nur vermutest?Dein Motto:Keine Ahnung aber viel Meinung?
Wer sagt denn das Vermutungen verboten sind. Das ist hier keine quizsendung. Wenn jemand 100% die richtige Antwort wissen möchte könnte man das auch Google fragen. Jeder darf auf alles antworten, wir sind eh nur Laien, mach nicht gleich ein fass auf.
§ 153 StGB
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das gilt bei der Polizei ebenso wie vor Gericht.
„Falsche Angaben vor der Polizei führen zunächst im Übrigen nicht zu einer strafbaren Falschaussage gem. §§ 153 ff. StGB, da die Polizei keine Stelle ist, die für eine eidliche Vernehmung zuständig ist. Die anderen Tatbestände - insb. die falsche Verdächtigung - sind jedoch trotz dessen auch hier strafbar. Auch die Konsequenzen hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit ist in einem Verfahren nicht zu unterschätzen. „
Die Polizei nimmt keine eidlichen Vernehmungen vor. Daher gilt der Paragraf für Falschaussagen bei der Polizei nicht.
Je nach den Umständen können aber andere Straftatbestände erfüllt sein.
Hi, Falschaussagen bei der Polizei sind im Gegensatz zu vor Gericht nicht strafbar.
Falsche Verdächtigung und Strafvereitelung wäre es aber.
Du mußt ein Protokoll unterschreiben und bist zur Wahrheit genauso verpflichtet wie vor Gericht.
Solltest Du möglicherweise eine Mitschuld tragen, brauchst Du Dich nicht selbst zu belasten.
Beihilfe? Und Irreführung klingt so nach RTL und USA.