Muss ich in so einer Situation blinken (Moped)?
Moin und zwar wenn ein Fahrradlenker am Rand der Straße fährt und ich neben ihn vorbei fahre ohne meine Linie großartig zu ändern, müsste ich dann in dieser Situation beim Überholen blinken?
4 Antworten
Nein, definitiv nicht. Solange die Fahrspur breit genug ist, so dass sich zwei einspurige Fahrzeuge trotz des eingehaltenen Sicherheitsabstandes (innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m) nebeneinander überholen können, ohne über die Mittellinie fahren zu müssen, besteht lt. StVO kein Grund zum Blinken.
Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen für einen Überholvorgang nur beim Aus- und Einscheren (also beim Spurwechsel) benutzt werden (§5 Abs 4a StVO).
Der Mindestabstand von 1,5m Innerorts und 2m außerorts gilt nur für zweispurige Fahrzeuge gegenüber einspurigen Fahrzeugen (also z.B. Autofahrer gegenüber Radfahrer), nicht aber für einspurige Fahrzeuge gegenüber einspurigen Fahrzeugen (also z.B. Radfahrer untereinander oder Moped gegenüber Radfahrer).
Hallo,
das Blinken ist Vorschrift vor und nach dem Überholvorgang. Also ja.
Wie weit Du dabei ausscherst, ist für das Blinken ohne Belang.
Herzliche Grüße,
Willy
Tut man doch auch im Auto...
Du musst 1,5m Abstand halten (zumindest im Auto, soweit ich mich erinnern kann) und da musst du deine Linie großartig ändern.
Auch schon vor September musst Du beim Überholen den Blinker setzen.
Ich würde es tun, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Ich muss im Moped nur 1 Meter Abstand halten beim Überholen jedoch ändern sich die Regeln glaub ich im September das ich bei Fahrradfahrer 1,5m Abstand halten muss