Muss die Gaspreisentlastung im Dezember an die Endkunden weitergegeben werden?
Im Dezember soll ja beim Gas ein Abschlag erstattet werden. Die Erstattung erfolgt aber gegenüber dem Versorger und nicht dem Endkunden.
Muss der Versorger die Entlastung an den Endkunden weitergeben oder läuft das so wie beim Tankrabatt?
6 Antworten
Im Dezember soll ja beim Gas ein Abschlag erstattet werden.
Richtig. Tatsächlich ist das für Deutschland sogar eine überraschend praktikable Lösung.
Die Erstattung erfolgt aber gegenüber dem Versorger und nicht dem Endkunden.
Und der darf im Gegenzug den Dezember Abschlag des Kunden nicht einziehen.
Muss der Versorger die Entlastung an den Endkunden weitergeben
Ja.
Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass nur erstattet wird, was zuvor verrechnet wurde. Im Endeffekt würde es spätestens im Folgejahr egalisiert.
Meiner Meinung nach müsste ich aber dann ein Guthaben ausbezahlt bekommen. Aber ich glaube wir schauen mal was sich da noch ergibt.
Das geben die NIE und NIMMER weiter.
Theoretisch können die Versorger einfach den Lastschrifteinzug der Dezemberabschläge aussetzen.
Sie können aber auch den Dezember-Abschlagsbetrag auf der Jahresrechnung gutschreiben und darauf wird es wohl hinaus laufen.
Die Versorger erhalten im Dezember also eine dicke Liquiditätsunterstützung, die sie erst mit der Jahresabrechnung, die im kommenden Jahr so nach und nach erstellt werden, an die Verbraucher weiter geben.
Es entsteht am Ende kein Gewinn für die Versorger nur eine Liquiditätshilfe, wenn sie den Einzug nicht aussetzen.
Der Abschlag der da für die Erstattung laut Gesetz berechnet werden soll unterscheidet sich aber von dem Abschlag den ich im Moment bezahle.
Das Gesetz gibt es noch gar nicht und die Zeit, um bis Dezember noch irgendwas zu berechnen für Millionen von Gaskunden, ist definitiv nicht vorhanden.
umgekehrt geht,s nicht oder darf es nicht geben, wenn die Politik bestimmt, es hat alles teurer zu werden und es droht eine Katastrophe, dann kann es kein Zurück mehr geben .. wenigstens nicht, solange die Grünen an der Macht sind
Naja, es ist ja erklärtes Ziel der Grünen Energie teurer zu machen.
Und dazu gehört komischerweise auch Strom, obwohl damit ja zukünftig auch Elektroautos und Wärmepumpen betrieben werden sollen. Und wo der ganze Strom herkommen soll weiß ja auch noch niemand. So viel zur kurzsichtigen Politik der Grünen.
das Thema ist, daß die Grünen natürlich für sich ein "Hintertürchen" einkalkulieren und sorgen .. das ist doch klar .. wer sagt denn, daß jetzt ein Vorbild vorzulegen angemessen wäre.. (?!) .. sie fahren ja auch mit dickem Auto + nicht Fahrrad, usw .. in einem christlich säkularisiertem Staat baut man zuerst einmal auf eigene Bereicherung auf . danach kommt dann das Volk
Muss der Versorger die Entlastung an den Endkunden weitergeben
Das wäre das erste mal, dass das passiert. Normal ist, dass sich die Versorger diesen zusätzlichen Gewinn sauber in die eigene Tasche stecken.
Doch natürlich entsteht ein zusätzlicher Gewinn, weil die Erstattung durch die Gaspreisbremse höher ist als der aktuelle Abschlag, weil zur Berechnung der Gaspreis vom Dezember herangezogen werden soll und der ist wesentlich höher.
Bei mir ist es genau umgekehrt.
Nein, es wird nicht lange rumgerechnet. Die Versorger teilen dem Staat mit, wie viel an Abschlägen sie nicht einziehen werden und bekommen genau diesen Ausfall erstattet.
Doch natürlich entsteht ein zusätzlicher Gewinn
Nein.
weil die Erstattung durch die Gaspreisbremse höher ist als der aktuelle Abschlag,
Erstens ist das abhängig von der Höhe des Abschlags - den jeder Verbraucher selbst täglich anpassen kann - und zweitens würde sich das spätestens bei der Jahresrechnung egalisieren.
Es wird aber auch nicht der Abschlag ausgeglichen, den der Kunde vielleicht vereinbart hat, sondern es wird separat berechnet nämlich über ein Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Preis im Dezember. Deshalb wird da im Endeffekt auch gar kein Abschlag erstattet.
Na und? Ob ich das nun dem jeweiligen Vertragskonto gutschreibe oder nur nicht einziehe, ändert doch nichts.
Es könnte ja auch so laufen wie beim Tankrabatt, das es gar nicht an den Endkunden weitergegeben werden muss.
Eben, insbesondere deshalb weil die aktuellen Abschläge noch niedriger sind als das was da in der gaspreisbremse für Dezember berechnet wird, weil für die Berechnung der aktuelle Preis im Dezember herangezogen werden soll.
Der Abschlag der da im Gesetz vorgesehen ist mit dem 12tel des Verbrauchs multipliziert mit dem Preis im Dezember ist aber wesentlich höher, als der Abschlag, den ich im Moment bezahle.