Muss der Mann seiner Partnerin Trennungsgeld bezahlen?

9 Antworten

Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Unterhalt zwischen Trennung und Scheidung. Was zwingend eine vorher stattgefundene Hochzeit erfordert. In dem Fall, wenn der Mann mehr verdient als die Frau, ja. Das ist unabhängig von irgendwelchen Kindern. Im Scheidungsverfahren wird dann gegebenenfalls ein Ehegattenunterhalt festgelegt.

Du bist, völlig unabhängig davon, für die Versorgung deiner Kinder verantwortlich. Wenn sie nicht bei dir wohnen, heißt das Kindesunterhalt. Das gilt unabhängig von einer Trennung (oder vom Geschlecht).

Wenn sie nicht verheiratet sind, dann muss keiner von beiden etwas zahlen, weil sie sich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind, demnach besteht nach einer Trennung und anstehender Scheidung auch kein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Nicht automatisch der Mann, sondern gegebenenfalls der Besserverdienende der Eheleute.

Denn Eheleute sind finanziell füreinander verantwortlich – auch wenn sie sich getrennt haben. Sie sind immer noch miteinander verheiratet. Das bedeutet, wer sich nicht selbst unterhalten kann, hat gegen den anderen einen Anspruch auf Unterhalt (§ 1361 BGB).

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Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Muss der Mann seiner Partnerin Trennungsgeld bezahlen?

Das kommt ganz darauf an, ob er in der Ehe der Besserverdienende gewesen ist. Und es kommt natürlich auch darauf an, ob er leistungsfähig ist.

Trennungsunterhalt zahlt der, der mehr verdient hat und leistungsfähig ist, ganz unabhängig von vorhandenen Kindern.

Das Trennungsjahr soll ja dazu dienen, um zu prüfen, ob die Ehe doch weiter geführt werden könnte. So soll in der Zeit eben auch kein Ehepartner schlechter gestellt sein als in der Ehe. Ganz vereinfacht bedeutet dies, dass das Geld was Beide erwirtschaften eben 50:50 verteilt werden.

Verdient er also 2000 Netto und sie 1000 Netto, dann haben sie zusammen 3000 Netto. Jedem davon steht die Hälfte zu. Also ihr 1500 Euro und ihm ebenso. Da er ja mehr verdient, gibt er ihr also 500 Euro ab.

Ob er nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt zahlen muss, steht dann auf einem ganz anderen Blatt.

Wären die Einkommensverhältnisse umgekehrt, müsste sie ihm 500 Euro abgeben.

Würde er aber nur 1300 Euro haben und sie nur 500 Euro, dann muss er ihr nichts abgeben, da er rechtlich gesehen nicht leistungsfähig ist. Das hat dann wieder was mit dem Selbstbehalt zu tun den man hat.

Und wären auch noch vorrangige Kinder im Spiel, dann kann es ach sein, dass der Ehepartner keinen Trennungsunterhalt bekommt, weil der Andere nach dem Kindesunterhaltgar nicht mehr leistungsfähig ist.

Auf Trennungsunterhalt kann auch nicht verzichtet werden (wenn er gezahlt werden könnte) im Gegensatz zu nachehelichem Unterhalt, den man per Ehevertrag ausschließen könnte.

Nein. Wenn ja, dann vielleicht nur freiwillig. Ein Unterhalt steht einer Frau nur zu, wenn ein Ehepaar im Trennungsjahr lebt und die Frau bedürftig ist und der Mann in der Lage ist sie finanziell zu unterstützen.