moped 25er ohne führerschein?

5 Antworten

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit viel Glück nur Geldstrafe aber vermutlich kommt noch eine Sperre dazu und der Führerschein darf erst paar Jahre später gemacht werden (Auto Führerschein)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

migebuff  22.10.2024, 07:03
Fahren ohne Fahrerlaubnis

§4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

Fahren ohne Fahrerlaubnis wird schwierig, wenn keine Fahrerlaunis erforderlich ist.

Geldstrafe

Gibt es im Jugendstrafrecht nicht, er ist 15.

vermutlich kommt noch eine Sperre dazu und der Führerschein darf erst paar Jahre später gemacht werden

Wegen einer 20€-Ordnungswidrigkeit? Rechtsgrundlage?

mar1980  22.10.2024, 10:18
@migebuff

Ein Mofa mit 25 kmh ist kein Fahrrad mit Hilfsmotor (Fahrrad mit Hilfsmotor sieht anders aus wie ein Mofa) wenn er mit 15 ein Mofa mit 25 kmh fährt und keine „Mofaprüfbescheinigung“ besitzt (und er wird erwischt das ist immer die Voraussetzung) erhält er eine Geldstrafe (das ist noch das kleinste Problem) und er darf seinen Autoführerschein nicht mit 18 machen sondern erst mit 21 alles andere weiß ich nicht aber wenn es Leute gibt die es besser wissen dann auf diese hören

migebuff  22.10.2024, 12:41
@mar1980

Das Wort "Mofa" steht sogar wortwörtlich in meinem Zitat von §4 Abs 1 Nr 1 FeV:

1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (MOFAs);

Der Gedankengang, dass Mofas keine Mofas sind, ist leider nicht nachvollziehbar.

wenn er mit 15 ein Mofa mit 25 kmh fährt und keine „Mofaprüfbescheinigung“ besitzt (und er wird erwischt das ist immer die Voraussetzung) erhält er eine Geldstrafe

Es ergeht erneut der Hinweis, dass es bei Jugendlichen keine Geldstrafe gibt. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt hier eine Geldbuße oder ein Verwarngeld in Frage.

Auf die fragliche Ordnungswidrigkeit steht ein Verwarngeld von 20€, Tatbestandsnummer 205000:

Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
20,00€

Wenn du anderer Ansicht bist, darfst du gerne die Rechtsgrundlage zitieren.

und er darf seinen Autoführerschein nicht mit 18 machen sondern erst mit 21

Auch diese Aussage ist schlichtweg geraten. Rechtsgrundlage für eine isolierte Sperrfrist wäre §69a StGB, Dauer zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Hier völlig irrelevant, da keine Straftat vorliegt. Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie du auf eine feste Dauer von exakt drei Jahren kommst. Vielleicht die übliche Stammgeschichte von der berühmten "Sperre bis 21"? Heißt also, man kann einen Tag vor dem 21. Geburtstag die Sau rauslassen und bekommt dann eine Sperre bis 21?

wenn es Leute gibt die es besser wissen dann auf diese hören

Zumindest eine korrekte Aussage. Ich würde dir empfehlen, in Zukunft weniger auf Hörensagen zu vertrauen und die Rechtsgrundlagen selbst nachzulesen, bevor du wieder irgendwelche Vermutungen als angebliche Tatsachen präsentierst.

Sofern du eine Diskussion über diese nicht zur Diskussion stehenden Tatsachen führen möchtest, würde ich dich bitten, bei deinen Vermutungen die Rechtsgrundlagen mit anzugeben, auf welche du dich beziehst, dann erkläre ich dir gerne, warum diese nicht zutreffen. Erfahrungsbedingt ergeht rein vorbeugend noch der Hinweis, dass Internetseiten keine Rechtsgrundlage sind.

mar1980  22.10.2024, 13:11
@migebuff

Ok wenn alles so falsch ist was ich schreibe wofür gibt es dann eine „Mofa Prüfbescheinigung“ die man ab 15 Jahren machen kann bzw muss um ein Mofa fahren zu dürfen bzw zu können ach stimmt hab ich vergessen die ist nur für Menschen gedacht die keinen Ärger bei einer Polizeikontrolle haben wollen und einfach nur in Ruhe ein Mofa fahren wollen die anderen fangen dann bei der Polizei an zu diskutieren mit Paragrafen und Grundlagen und das das Gras grün ist usw usw usw usw (An den Fragesteller wenn keine Lust auf Ärger besteht dann einfach eine Mofa Prüfbescheinigung mit 15 Jahren in der Fahrschule machen und ein Mofa fahren das nicht schneller als 25 km/h fährt alles andere ist quatsch mit Soße) und das müssen die Ober klugen auch irgendwann einsehen müssen

Dreamdrummer  22.10.2024, 15:33
@mar1980

Noch cleverer wäre es für ihn, das Mofa stehen zu lassen und sich stattdessen einen E-Scooter zu holen. Der ist nur unwesentlich langsamer und dafür braucht es gar keinen Nachweis irgendeiner „Fahrberechtigung".
Und man kann damit Radwege benutzen und ist kein Hindernis auf der Straße.

mar1980  22.10.2024, 15:42
@Dreamdrummer

Das kann ich bestätigen (würde ich genauso machen) In der Stadt im Sommer benutze ich diese Leihroller sehr oft echt super

migebuff  22.10.2024, 17:20
@mar1980
wofür gibt es dann eine „Mofa Prüfbescheinigung“ die man ab 15 Jahren machen kann bzw muss um ein Mofa fahren zu dürfen

Weil das die Voraussetzung ist, um bestimmte Fahrzeuge zu führen, für die keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, siehe den bereits erwähnten §5 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Mit der Polizei muss niemand diskutieren, diese kennt den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Prüfbescheinigung, außerdem weiß sie, dass das Fahren ohne abglegte Prüfung unter Tatbestandsnummer 205000 im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gelistet ist und ein Verwarngeld i.H.v. 20€ nach sich zieht. Das reine Nichtmitführen der Prüfbescheinigung würde hingegen nur 10€ kosten, wenn die Prüfung abgelegt wurde.

Glück gehabt, für ein Mofa braucht man keine Fahrerlaubnis, sondern einfach nur nen Nachweis dass man mal die Verkehrsregeln gelernt und ne Theorieprüfung bestanden hat (Mofa-Fahrerlaubnis).

Deshalb ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Kostet ein paar Euro und gut ist.

Dass du nicht weiterfahren darfst, sondern die Polizei das Mofa ggf. sicherstellt weil sie dir nicht glaubt dass du es nach Hause schiebst, sollte klar sein.

Bild zum Beitrag

Siehe oben!

 - (Polizei, Führerschein, Roller)

migebuff  22.10.2024, 12:44

Das bezieht sich auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Hier soll ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug ohne Prüfbescheinigung geführt werden.

VectraC20  22.10.2024, 13:34
@migebuff

Fahrerlaubnisfrei ist es nur bis zu einem bestimmten Jahrgang, danach braucht es eine Prüfbescheinigung und die ist mit einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen.

migebuff  22.10.2024, 17:27
@VectraC20
die ist mit einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen.

Mitnichten.

§4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein

Begründe deine angebliche Tatsachenfeststellung bitte dem Zitat der entsprechenden Rechtsgrundlage und erläutere, warum das Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Straftatbestand nach §21 StVG ist, auf den im Höchstmaß ein Jahr Haft steht, während das Fahren ohne abgelegte Mofaprüfung lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist, die laut Tatbestandsnummer 205000 des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs mit einem Verwarngeld von 20€ geahndet wird, wenn beides deiner Ansicht nach gleichzusetzen ist.

Es gibt für Fahrzeuge mit 25 km/h garkeinen Führerschein! Personen die nach 1965 geboren wurden brauchen jedoch in D eine Prüfbescheinigung.

Geh doch dem Theater einfach aus dem Weg und hol dir anstelle des Mofa-(Rollers) einen E-Scooter. Der fährt nur unwesentlich langsamer und für den brauchst du gar nichts.