Muss man zwangsläufig den Hund angeben?

5 Antworten

Und hier das Gleiche wie bei deiner Frage mit dem Kind:

https://ratgeber.immowelt.de/a/nachteil-einliegerwohnung-das-muessen-mieter-wissen.html

Dann dürfte die Wohnung schon mal wegfallen! Und den Hund verschweigen bzw. als "Besucherhund" ausgeben: auch das wird nicht klappen! Stress und mögliche Kündigung sind vorprogrammiert.

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?
Ein generelles  Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.
Welche Folgen hat es, ohne Erlaubnis einen Hund zu halten?
Einen Hund in der Wohnung zu halten, trotz bestehenden Verbot, kann zur  Kündigung führen.
Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?
Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.

https://www.mietrecht.com/hundehaltung-mietwohnung/

Wie schon geschrieben, wenn du den nicht an gibst und Hundehaltung nicht erlaubt ist riskierst du eine fristlose Kündigung der Wohnung. Falls du der nicht nach kommst kann es unter umständen ziemlich teuer für dich werden.

Wenn du den Hund nur als Besucherhund ausgibst muss der Hund zumindest ja bei jemandem anderen angemeldet sein. Und unterschätz niemals die Nachbarn. Die kriegen mehr mit als man denkt. Und wenn der Hund zu oft bei dir ist wirst du dich trotzdem bei deinem Vermieter erklären müssen.


NINAMAHna 
Fragesteller
 05.04.2021, 16:12

Da sind keine Nachbarn aber ok

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Wo anders hin ziehen?
Ich hatte nie Probleme mit Hunden Mietwohnungen zu finden. Aber mich würden halt auch keine 10 Pferde dazu bringen in einer größere Stadt zu ziehen.


NINAMAHna 
Fragesteller
 08.04.2021, 07:15

Ich ziehe ins dirf

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Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Frag mal bei den Wohnungsgenossenschaften an, da ist es oft erlaubt. In such in FB-Gruppen, da gibts auch immer wieder Angebote.Eine Hundehaltung ohne Genehmigung kann eine Kündigung nach sich ziehen, ich würde also den Hund nicht verschweigen

Rechtlich kannst du fristlos gekündigt werden, wenns rauskommt...Es gibt nur einzelne Gerichtsurteile, kein festes Gesetz dass Haustierhaltung erlaubt sein muss! Der Vermieter hat nach wie vor ein Wort mitzureden.


NINAMAHna 
Fragesteller
 05.04.2021, 16:05

Dann ist es halt ein besucherhund. Was anderes bleibt mir nicht

https://ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung.html

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LePetitGateau  05.04.2021, 16:06
@NINAMAHna

Und dann ist es jeden Monat nach wie vor ein Besucherhund? Ich sag ja nur: Stell dich auf ne fristlose Kündigung ein (und verlass dich aufs Gehör der Nachbarn), wenn du damit leben kannst versuch es

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AngiedieSchlaue  05.04.2021, 16:06
@NINAMAHna

Ja klar. Und Deinen Vermieter willst Du für blöd verkaufen. Da bewegst Du Dich auf ganz dünnem Eis.

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Ratefuchs007  05.04.2021, 16:07
@NINAMAHna

Dann bekommst Du eben später die Kündigung, Du solltest Deine Vermieter nicht für komplett verblödet halten.

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NINAMAHna 
Fragesteller
 05.04.2021, 16:07
@ronalda

Sind sie, ja. Sonst würden sie Hunde nicht so diskriminieren

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LePetitGateau  05.04.2021, 16:08
@NINAMAHna

Wer bei Selbstauskunft lügt dass er kein Haustier und natürlich auch kein Kind hat, der fliegt sofort :)

Keine Sorge, Nachbarn bezeugen so eine Lärmbelästigung immer gerne und problemlos.

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ronalda  05.04.2021, 16:09
@NINAMAHna

Nein. Häufig wohl die Hundebesitzer. Ich würde in meiner Wohnung auch keinen Hund dulden.

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NINAMAHna 
Fragesteller
 05.04.2021, 16:10
@LePetitGateau

Lärm? Muss dich enttäuschen mein Hund macht keinem Lärm. Und was ziehst du mein Kind rein alter ich hab nie gesagt dass ich mein Kind nicht angebe, komm mal klar

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JollySwgm  05.04.2021, 17:13
@NINAMAHna
ich hab nie gesagt dass ich mein Kind nicht angebe

Irgendwie klang da vorhin anders:

Ich werde goar nüscht angeben haha
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Kessie1  05.04.2021, 16:26

Sie ist (mal wieder) auch mit diesem Account gesperrt - aufgrund der überaus freundlichen Art...

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1897Helene  24.12.2021, 00:57

Nicht nur ein Wort mitreden. Der Vermieter ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung und entscheidet letzten Endes über eine eventuelle Tierhaltung. Ohne die Zustimmung des Vermieters läuft nichts er hat das sagen .

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