wohnung mit hund bis 50cm?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Nun hat ein Freund von mir erzählt das man den Hund dem Vermieter nicht melden muss solange er unter 50cm Schulterhöhe ist. Stimmt das oder erzählt er nur Quatsch?

Es ist quatsch: Hund ist Hund, egal welche Größe.

Ich weiß das kleine Hunde (chihuahua, yorkshire terrier ect.) unter Kleintiere fallen und man diese nicht melden muss

Nein, nicht im Mietrecht.
Kleintiere sind im Mietrecht alles was "nicht frei rumläuft", also Nager, Vögel, Fische, etc.
Hund und Katzen zählen da nicht zu Kleintieren, weil sie immer frei in der Wohnung rumlaufen.

und das der Vermieter nur mit Begründung Hunde verbieten darf

So ist es

Wie kann ich bei der Wohnungssuche punkten wenn ich einen Hund habe? er macht nichts kaputt und bellt auch kaum.

Du könntest mit dem Vermieter ein extra Schreibsel aufsetzen, das Du für alle durch den Hund entstandenen Schäden voll aufkommst.

Gruß

emoschlumpf666 
Fragesteller
 22.11.2016, 17:27

wo bekomme ich so ein schreibsel her? hast du evt. einen link?

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monara1988  22.11.2016, 18:09
@emoschlumpf666

Vordrucke kenne ich nicht. Ich würde mich im Netz informieren worauf man achten muss, und das dann selbst aufsetzen.
Ich denke aber, das der Vermieter, wenn er damit einverstanden ist, das selbst aufsetzen würde, und Du müsstest dann vorher wissen worauf man achten muss, und wenn das Schreiben dann ok ist, unterschreiben.

Ich hoffe Du findest ne Wohnung wo Dein Hund kein Problem sein wird! :)

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Also ich glaube dadurch, dass der Hund dich zur Arbeit begleitet, kannst du beim Vermieter auf jeden Fall punkten. Ich würde auf jeden Fall davon abraten das zu verschweigen.

Das größte Problem bei der Wohnungssuche war meiner Erfahrung nach die Angst vor Lärm, Gestank oder starkem Verschleiß. Das meiste davon lässt sich aber durch einen guten persönlichen Eindruck beseitigen. Bei mir war es zumindest so! Ursprünglich hieß es auch "keine Haustiere" aber als sie den Hund dann persönlich kennen gelernt haben, war es in Ordnung. 

Dass die Wohnungssuche sich ein wenig schwieriger gestaltet als ohne Hund ist klar. Aber ich glaube trotzdem dass man da durchaus fündig werden kann, wenn man von vornherein offen und freundlich ist. Dein großer Pluspunkt ist auf jeden Fall, dass der Hund nicht ohne dich zuhause ist und somit Nachbarn auch eigentlich nicht gestört werden. Oft lassen sich Vermieter auch überreden, indem einfach die Nachbarn um Erlaubnis gefragt werden. 

Viel Glück bei der Suche :)

in Österreich ist es so das nur - im Käfig befindliche - Nagetiere nicht dem Vermieter gemeldet werden müssen, tiere die frei in der wohnung laufen wie hunde katzen oder dergleichen müssen sehr wohl gemeldet werden, da spielt die größe keine rolle.

vielen sind kleine Hunde natürlich lieber (warum auch immer, denn auch kleine Hunde machen mist, sind laut, können Möbel, Kabel und so zerfetzen den Boden beschädigen etc. aber das liegt wohl daran das die nicht so "gefährlich" wirken).

allgemein würde ich aber dem Vermieter niemals ein tier verschweigen, egal ob es nun ein "Käfigtier", "kleintier" oder sonstiges ist. damit macht man sich nur feind bei dem Vermieter.

Einen Hund würde ich nicht verschweigen. Such dir eine WHG wo Hundehaltung erlaubt ist, bzw. kläre das mit dem Vermieter ab

Einen Hund würde ich immer beim VM angeben. Er bellt und schon ist die sprichwörtliche Katrze aus dem Sack. Und wenn er nur 1x am Tag muff sagt.

Dein Freuind meint´s gt,a berw as hat man davon, wenn man sogar Recht hätte, aber dafür stocksaure Mitmieter und nen wütenden vermieter,d er sich vera* fühlt?

http://www.zuhause.de/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen/id_53949804/index

Dieser Link, Punkt 1, trifft es wohl noch besser für Dich:

http://www.mietrecht.org/tierhaltung/hunde-in-mietwohnung/

1. Im Idealfall erlaubt der Mietvertrag die Hundehaltung

Erlaubt der Mietvertrag pauschal die Tierhaltung, sind normale und sozial verträgliche Hunde sicherlich erlaubt.

Ungewöhnlich große oder aggressive
Hunde sind hingegen in aller Regel trotzdem ausgeschlossen. Solche
Tiere passen nicht in das soziale Gefüge eines Mietshauses. Sie
beinhalten für die Nachbarn unkalkulierbare Risiken. Gerade große und
aggressive Hunde sind kaum beherrschbar, können ins Treppenhaus
entweichen, bellen durchdringend und schaffen im Haus eine Atmosphäre
von Misstrauen, Angst und vielleicht übertriebener Vorsicht. Dies trifft
vornehmlich zu, wenn Kleinkinder und alte Leute im Haus leben.

In diesem Sinne lässt sich auch das Urteil des BGH
v. 20.3.2013 (VIII ZR 168/12) verstehen. Unabhängig davon, ob die
Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt oder verboten ist, müssen im
Einzelfall die konkret betroffenen Belange und Interessen von Vermieter
und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abgewogen werden.
Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters ausschlägt, ist
die Hundehaltung nicht zu beanstanden (siehe dazu unten Einzelfälle in
der Rechtsprechung).