Listenhund als anderen melden

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Gute Frage.

Ich habe ja vor 1,5 Jahren eine Notfallhündin aufgenommen - eigentlich nur für 1-2 Tage, aber ich habe sie dann behalten. Es hieß es sei ein Pit - nur das war sie auf keinen Fall. Sie ist größer, schwerer und der Kopf, Schnauze einfach alles ist total anders. Wir wußten nicht, ob sie irgendein Mix ist oder eine Rasse - ich kannte zumindestens keine Rasse, die so aussah. Tierarzt hat dann gemeint, sie wäre ein Boxer-Mix. Ich habe dann viele Bilder angesehen und festgestellt, daß sie entweder eine American Bulldogg ist oder ein Mix daraus oder ein Boxer-Mix, denn im Interent gibt es viele Bilder von Hunden, die aussehen wie meine - und drunter steht AB oder AB-Mix oder Boxer-Mix. Nun weiß ich nicht, ob alle die Boxer-Mixe eigentlich AB´s sind und nur weg. Steuer etc. als Boxer-Mixe getarnt werden oder ob es wirklich um Boxer-Mixe handelt.

Ich habe meine auf Boxer-Mix gelassen. Allerdings steht die AB hier bei uns nicht auf der Liste und in unserem Landkreis zahlt man für alle Hunde die gleiche Steuer. Somit ist es also wurscht.

Aber wenn man nun in NRW lebt einen dort auf der Liste stehenden Hund hat, diesen aber als Mix angibt, dann umgeht man gewissen Auflagen. Wenn´s rauskommt, kann ich mir vorstellen, daß man nicht nur die Auflagen ganz schnell einhalten muß sondern es auch noch eine saftige Strafe gibt. Und wenn dort dann auch noch ein Listenhund steuerlich viel mehr kostet, ist es auch noch eine Art "Steuerhinterziehung" - weiß nicht, ob das die Gemeinde so lustig findet.

Und was ist, wenn mal eine Anzeige gemacht wird? Also wenn z. B. der eigene Hund (irgendein Listenhund) von einem Nicht-Listenhund angegriffen wird, sich der eigene nur verteidigt, den anderen dabei aber verletzt wird. Nun ist es ein blöder Hundebesitzer und der sieht, daß es sich um einen Listenhund oder Listenhund-Mix handelt und macht eine Anzeige?

Ich wäre von Ländern, die Auflagen haben sehr vorsichtig und in Gemeinden, die mehr Steuern verlangen - wäre ich ebenfalls vorsichtig.

Verstehen kann ich es gut, wenn der Hund "falsch" angemeldet wird.

Wenn der Hund gut sozialisiert ist und sie nicht asozial ist, warum ist sie dann nicht ehrlich?

Das hat natürlich Konsequenzen - es brauch nur einen pingeligen Nachbar geben, der sie anzeigt oder sie läuft mal dem Ordnungsamt über dem Weg, die dann einen Staff in diesem Hund sehen - wenn sie dann nicht nachweisen kann, dass der Hund tatsächlich ein Labrador-Ridgeback-Mix ist, dann ist der Hund unwiderruflich weg! Der landet im Tierheim und deine Freundin muss, je nachdem wo sie wohnt, eine Strafe von bis zu 100 000-500 000 € bezahlen - bisschen viel für eine mickrige Anmeldung, was? Ich würde das nicht dem Hund zuliebe riskieren!!!

Avalanche1990 
Fragesteller
 22.06.2011, 18:45

Danke, das finde ich ist eine gute Antwort gewesen. Ich weiss es nicht ich habe ja keinen Einfluss darauf, wie gesagt das ist einfach eine Freundin aus dem Bekanntenkreis. Ich frag mal nach.

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wenn alle Welt Bescheid weiß und jeder im Umfeld darüber spricht, wird es bestimmt zu Problemen kommen.

Mir ist ein sozialisierter Listenhund 10 x lieber als ein unsozialisierter Hund.

Aber das war ja nicht das Thema. Ich verstehe nicht, warum sie sich diesem Stress unterzieht wenn sie die Hundesteuer für einen Listi doch locker bezahlen könnte??

Manchmal kann man so einen Hundemix wirklich nicht unterscheiden.

Avalanche1990 
Fragesteller
 22.06.2011, 18:35

Da spricht nicht jeder drüber, sondern ich habe mit einem Freund darüber diskutiert. Nein es noch zu keinerlei Problemen gekommen der Hund ist jetzt 4 Jahre alt.

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Es gibt Gemeinde und Städte die im Zweifel einen Sachverständigen bestellen, in dem Falle würden die Kosten dann auf den Halter zurüch fallen plus Steuernachzahlung und Anzeige wegen Betrug (Bei unterschlagenen Steuern machen die keine Witze, Totschläger kommen auf Bewährung raus) Da gibts nur eins, Herkunft verschleiern, Papiere verbrennen und den Hund weiter als Mix verkaufen (also wenn jemand fragt, nicht veräußern den Hund) Gut so das deine Freundin das so macht. :-)

BlackCloud  22.06.2011, 17:51

Ich finde das gar nicht gut, denn der Leidtragende ist immer der Hund!

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Wenn in dem Ort für Listenhunde ein erhöhter Steuersatz gilt, dann ist es erstens Steuerhinterziehung - und zweitens ist es ein Verstoß gegen die "Hundeverordnung", denn der Halter ist verpflichtet einen Listenhund zu "melden".

Wenn es rauskommt wird der Hund von den Behörden eingezogen und man findet sich vor Gericht wieder.

Es wird so ausgelegt, dass man einen Listenhund ("gefährlichen Hund"), ohne die erforderliche Erlaubnis hält, was ganz gewaltige Geldbußen nach sich zieht. Für Steuerhinterziehung gibt es oft gleich eine Gefängnisstrafe.

Brigitta270755  22.06.2011, 15:22

Stimmt. Daumen hoch.

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Avalanche1990 
Fragesteller
 22.06.2011, 18:41
@Brigitta270755

Ja theoretisch richtig, aber so etwas passiert eh nicht. Da geht es nicht um das Geld sondern um den Wesenstest und andere nervige Auflagen. Und so viel Ahnung von Steuerhinterziehung scheinst du nicht zu haben. Für eine Gefängnisstrafe reicht es wohl kaum aus, einen Hund falsch gemeldet zuhaben. Theoretisch könnte sie es ja angeben nach bestem Wissen diesen Hund angemeldet zu haben, wenn der jenige von dem sie den Hund hat ihr das so vermittelt hat. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, kann aber strafmildernd wirken.

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BlackCloud  22.06.2011, 21:12
@Avalanche1990

Theoretisch könnte sie es ja angeben nach bestem Wissen diesen Hund angemeldet zu haben, wenn der jenige von dem sie den Hund hat ihr das so vermittelt hat.

Je nachdem, wo sie wohnt, ist der Privatkauf schon illegal!

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