Mit 16 ausziehen, wie weit hilft der Staat und das Jugendamt?

5 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Solange Du noch minderjährig bist, würdest Du wohl in eine betreute Unterkunft vom Jugendamt kommen.

Da würde auch alles finanziert, es würde die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft und die müssten dann sicher zumindest anteilig für die Kosten aufkommen müssen.

Sie sind ja bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder Studium bei Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet, ein möglicher vorrangiger Anspruch je nach Art der Ausbildung auf Bafög - oder BAB - müsste dann geprüft werden.

Dann sollte es noch eine Art Taschengeld vom Jugendamt geben, dass alles kann man dir ausführlich und korrekt beim Jugendamt erklären, wäre eh der richtige Ansprechpartner, wenn Du schon etwa 2 Jahre mit ihnen in Kontakt stehst.

Von eigenen Einkommen oder einer Vergütung in der Ausbildung wirst Du unter der Aufsicht bzw. Betreuung vom Jugendamt nicht viel haben, weil sie davon einen Großteil von dir verlangen würden, der dann teilweise zur Kostendeckung verwendet würde.

Nach meinen Informationen blieben dir dann nur etwa 25 % vom Einkommen oder Vergütung zur freien Verfügung, also eine Art Freibetrag, die Du dann für dich verwenden könntest.

Könnte dann natürlich auch passieren, dass von diesem Freibetrag etwas auf das Taschengeld vom Jugendamt mindernd angerechnet würde, musst Du dich beim Jugendamt einmal erkundigen.

Mit 16 kann es sein, dass du in eine Wohngruppe kommst und nicht in eine eigene Wohnung. Heißt die Kosten werden dann von deinen Eltern übernommen bzw. anteilig übernommen, der Rest vom Staat. Dann gibts nen Taschengeld für dich und eben das, was du dir selbst dazu verdienst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufliche Erfahrung

8888GG8888  12.03.2025, 21:08

Nicht ganz. 75% seines Lohns muss man an das Jugendamt zahlen, wenn man in Obhut vom Jugendamt ist. Leider ziemlich dämlich, so verliert man direkt wieder das kleine bisschen Motivation zu arbeiten... :/

Unterhalt über die Eltern. Vom Jugendamt finanzielle Unterstützung eher kaum.

Außer du ziehst in eine Wohnung oder WG über das Jugendamt selbst (das funktioniert auch eher als eine Wohnung oder WG auf dem freien Markt zu bekommen...).

Dann gibt es so etwas wie Haushaltsgeld meine ich mal gehört zu haben.

Du kannst aber auch schon Bürgergeld beantragen und erhalten - das läuft dann nicht über das Jugendamt selbst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit 16 würdest du wohl in eine betreute Jugend WG kommen wenn du um Inobhutnahme bittest.

Das Jugendamt übernimmt alle Kosten für Unterkunft und Verpflegung und holt sich einen Teil davon bei deinen Eltern zurück.

Du selbst bist in den finanziellen Dingen nicht großartig involviert.

Dafür sind deine Eltern zuständig. Sie müssen Unterhalt leisten bis du deine Erstausbildung beendet hast. Das Kindergeld steht dir ebenfalls zu


isomatte  13.03.2025, 12:01

Das Kindergeld stünde dem Kind selber erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres in eigener Wohnung oder WG - Zimmer zu, wenn es nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von den Eltern bekommt.

Ist das Kind in Betreuung des Jugendamtes untergebracht und sie kommen zum Großteil für die Kosten auf, stünde dem Jugendamt das Kindergeld zu und nicht dem Kind selber.