Merz wurde nicht gewählt - wie geht es jetzt weiter?
Friedrich Merz hat bei der Wahl zum Kanzler im ersten Wahlgang nicht genug Stimmen bekommen. Anscheinend haben einige Mitglieder der CDU/CSU und SPD in der geheimen Wahl doch das Land über ihre Partei gestellt. Wie geht es jetzt weiter? Was meint ihr?
LG
5 Antworten
wie geht es jetzt weiter?
Tja, da muss Scholz dann wohl doch noch weiter den Kanzler geben, trotz Verabschiedung gestern. Das hat er sich sicherlich anders vorgestellt.
Und die schon geplanten Reisen von Merz kann er auch vergessen.
Nun, war abzusehen das einige Abgeordnete noch ein Hühnchen zu rupfen hatten mit dem lieben Herr Merz. Sage nur Abstimmung mit der AfD.
Denke mal dies sollte der Denkzettel sein und im 2. Wahlgang klappt es dann.
Kein Drama, normal in der Politik und kein Grund sich aufzuregen.
Könnte Neuwahlen geben.
Bleibt zu hoffen, dass Deutschland der Schmarotzer Merz als Kanzler erspart bleibt.
Wenn ch dem zweiten und dritten Wahlgang keine Mehrheit zustande kommt, dann hat der Bundespräsident zwei Optionen.
1. Er ernennt den Kanzler mit relativer Mehrheit
Oder
2. Er löst den Bundestag auf und es finden innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen statt.
Art 63 GG
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Außerdem:
Art. 39 GG
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
???
Ich erwarte eine Klarstellung von dir wenn du hier schon Verwirrung stiftest!
Es steht doch klar im GG! Also was labberst du!?
Der Bundespräsident wird vom GG ermächtigt in diesem Fall den BT aufzulösen. Und beim auflösen des BT gibt es laut GG Neuwahlen binnen 60 Tagen.
Mit einem zweiten Wahlgang… das ist jetzt nichts, was nicht geregelt wäre.
Mit dem zweiten Wahlgang. So wie es vorgesehen ist.
Nein. Neuwahlen im Sinne von neuer Kanzlerkandidat, aber keine erneuten Bundestagswahlen.