Konzert besuchen mit 17?

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Da gibt es keine allgemeingueltige Regelung. Konzertveranstaltungen sind in aller Regel keine Tanzveranstaltungen und fallen somit nicht unter die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu Tanzveranstaltungen. Findet die Konzertveranstaltung aber in einer Gaststaette oder einem Club statt, gelten die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen zum Gaststaettenbesuch.

Sonst ist Minderjaehrigen der Besuch von Konzertveranstaltungen gesetzlich nicht untersagt und es gibt auch keine gesetzlichen Einschraenkungen hinsichtlich der Uhrzeit.

Allerdings stellen die Veranstalter normalerweise ihre eigenen Regelungen auf. Meist erlauben diese Jugendlichen ab 16 den Besuch der Veranstaltung ohne erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Begleitperson (in Bayern sogar oft schon ab 14). Zu manchen Veranstaltungen werden Minderjaehrige aber auch gar nicht eingelassen (auch nicht mit entsprechender Begleitperson).

Du musst dich also beim Veranstalter erkundigen, wie das bei genau der Veranstaltung geregelt ist, die ihr besuchen wollt.

Ist halt immer so ne Sache wie groß das Konzert ist, wenns ein kleines Konzert im Jugendzentrum oder inner Kneipe oderso ist juckt das Alter in der Regel keine Sau, wenns ein größerer Veranstaltungsort ist kann das anders aussehen, hängt aber immer von der Person ab die an der Kasse sitzt.

Schau auf die Bestimmungen der Veranstalter.

In der Regel darf man ab 16 auf Konzerte wenn die Veranstaltung bis 0:00 Uhr zu Ende ist. Weil bis 0:00 Uhr darf man ab 16 gesetzlich auf Veranstaltungen

DerCaveman  02.07.2023, 01:51
Weil bis 0:00 Uhr darf man ab 16 gesetzlich auf Veranstaltungen

Das deutsche Jugendschutzgesetz kennt keine derartige Bestimmung fuer Konzertveranstaltungen.

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TJDettweiler  02.07.2023, 02:38
@DerCaveman

Falsch

Jugendschutz für Konzerte: Generelle Vorgaben
Der Gesetzgeber hat strenge Altersgrenzen für öffentliche Tanzveranstaltungen festgelegt. So darf beispielsweise eine Person unter 16 Jahren diese nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen und muss dabei auf die Uhr achten. Auch Jugendliche mit einem Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur bis 24 Uhr bleiben. Jedoch erachtet das Jugendschutzgesetz Konzerte und Festivals in vielen Fällen nicht als Tanzveranstaltungen.

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-konzerte/

weil das Jugendschutzgesetz oft Konzerte und Festivals nicht mit Tanzveranstaltungen gleichsetzt, dürfen Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren auch auf Festivals und Konzerte. Wie zb eine 9 Jährige auf ein Harry Styles Konzert.Auf Tanzveranstaltungen perse gilt die strickte Untersagung der Anwesenheit von Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren.

Wenn du schon eine Antwort bemängelst, dann erzähle es richtig.

zwischen 16 - 18 muss man ein Konzert immer noch bis 0:00 Uhr verlassen haben

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DerCaveman  02.07.2023, 02:55
@TJDettweiler

Die Begrenzung auf 24 Uhr gilt fuer Tanzveranstaltungen, nicht aber auch fuer Konzertveranstaltungen, die gar keine Tanzveranstaltungen sind.

Weiterhin gibt es jugendschutzrechtliche Einschraenkungen, wenn die Veranstaltung in einer Gaststaette stattfindet, nicht aber auch bei Hallen- oder Freiluftkonzerten.

Genau so steht es auch mehrfach in dem von dir verlinkten Text.

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DerCaveman  02.07.2023, 03:31
@TJDettweiler

Dort steht u.a. dies hier (Hervorhebungen durch mich):

Daraus folgt, dass bei einem Konzert die Frage „Ab welchem Alter darf es besucht werden?“ oft wie folgt beantwortet werden kann: Sowohl Kinder als auch Jugendliche können Konzerte allein besuchen, ohne dass Altersgrenzen Anwendung finden. Denn die Eltern entscheiden grundsätzlich darüber, wie lange ihre Zöglinge raus dürfen. Das Jugendschutzgesetz legt Begrenzungen nur für bestimmte Orte wie Gaststätten und Tanzveranstaltungen fest.

Die gesetzlichen Regelungen zu Tanzversanstaltungen finden sich in JuSchG § 5: Ohne erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Begleitperson unter 16 gar nicht und ab 16 (aber unter 18) nur bis 24 Uhr. Mit entsprechender Begleitperson keine uhrzeitmaessige Beschraenkung.

Die zum Gaststaettenbesuch finden sich in JuSchG § 4: Unter 16 ohne erziehungsbeauftragte Begleitperson nur zwischen 05 Uhr und 23 Uhr und auch dann nur zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getraenks. Jugendliche ab 16 ohne entsprechende Begleitperson nur zwischen 05 Uhr und 24 Uhr. Mit entprechender Begleitperson keine uhrzeitmaessige Beschraenkung. In Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbare Vergnuegungsbetriebe duerfen Kinder und Jugendliche gar nicht eingelassen werden (also auch nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person).

Zu Konzertveranstaltungen kennt das Jugendschutzgesetz hingegen keinerlei entsprechende Regelungen. Die Regelungen zu Tanzveranstaltungen sind nur anzuwenden, wenn es sich auch um eine als Tanzveranstaltung einzustufende Veranstaltung handelt (was bei Pop und Rock Konzerten normalerweise aber nicht der Fall ist). Die Regelungen zum Gatsstaettenbesuch sind nur anzuwenden, wenn die Veranstaltung auch tatsaechlich in einer Gaststaette stattfindet (z.B. in einem Club). Auf Hallen- und Freiluftveranstaltungen trifft aber beides regelmaessig nicht zu.

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TJDettweiler  02.07.2023, 03:43
@DerCaveman

Das gilt nur wenn die Eltern dabei sind oder mit Mamizettel bei dem eine Aufsichtsperson eingesetzt wird.

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DerCaveman  02.07.2023, 08:24
@TJDettweiler

Anscheinend verstehst du es wirklich nicht oder du willst es nicht verstehen. Tut mir leid fuer dich, laesst sich aber wohl nicht aendern. Geholfen habe ich dir ja nun wirklich genug.

Aber wenn jemand stur behauptet, die Erde sei eine Scheibe, kommt man mit Argumenten irgendwann nicht mehr weiter. Dann muss man es eben lassen.

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TJDettweiler  02.07.2023, 08:28
@DerCaveman

Du verstehst es nicht.

Bei Partys nach 24 Uhr gilt „Muttizettel“-Pflicht

Was ist ein „Muttizettel“?

Bei Berliner Schulpartys oder 16Plus-Partys, wenn also Jugendliche ab 16, aber unter 18 Jahren ohne Elternbegleitung über 24 Uhr hinaus feiern wollen, ist der sogenannte „Muttizettel“ Pflicht. Mit dem Formular beauftragen die Eltern eine volljährige Person, bei der Veranstaltung auf den Jugendlichen achtzugeben. Gültig ist der „Muttizettel“ allerdings nur, wenn dem dem Formular auch eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten beigefügt wird. Im Normalfall lassen sich auf den Internetseiten der Clubs bzw. der Betreiber der Veranstaltungsreihe die entsprechenden Vordrucke zum Herunterladen finden.

https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/darf-kind-mit-16-jahren-alleine-zum-konzert#:~:text=Bei%20Partys%20nach%2024%20Uhr%20gilt%20%E2%80%9EMuttizettel%E2%80%9C%2DPflicht&text=Mit%20dem%20Formular%20beauftragen%20die,Personalausweises%20eines%20Erziehungsberechtigten%20beigef%C3%BCgt%20wird.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/ac4c6f22016c4ddc51b468cd2cb767bc/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf

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DerCaveman  02.07.2023, 10:16
@TJDettweiler

Niemand (ausser dir) spricht hier von Berliner Schulpartys oder 16Plus Partys. Hier geht es um Konzertveranstaltungen!

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TJDettweiler  02.07.2023, 10:30
@DerCaveman

Der Artikel trägt den Titel:

Darf meine 16-jährige Tochter alleine zum Konzert?

und du erzählst mir hier:

Niemand (ausser dir) spricht hier von Berliner Schulpartys oder 16Plus Partys. Hier geht es um Konzertveranstaltungen!

😂😂😂

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DerCaveman  02.07.2023, 10:38
@TJDettweiler

Nicht nur die Ueberschrift lesen, sondern auch den Text!

Aus deinem ersten Link:

Gibt es ein Mindestalter für einen Konzertbesuch?
Eigentlich nicht. Maßgeblich ist die Größe des Konzerts: Bei einem kleinen – etwa in einer Kneipe oder in einem Jugendheim – müssen Vorschriften wie beispielsweise das Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Die Veranstalter sind hier weitestgehend frei.

Keine Rede von Hallenkonzerten oder Open Air Veranstaltungen!

Aus deinem 2. Link:

Das Jugendschutzgesetz gilt nicht ❙ auf Popkonzerten, hier steht das Geschehen auf der Bühne im Mittelpunkt, ...

Wie klar muss es denn eigentlich noch formuliert sein, damit du es endlich verstehst?

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TJDettweiler  02.07.2023, 10:51
@DerCaveman
Gibt es ein Mindestalter für einen Konzertbesuch?
Eigentlich nicht. Maßgeblich ist die Größe des Konzerts: Bei einem kleinen – etwa in einer Kneipe oder in einem Jugendheim – müssen Vorschriften wie beispielsweise das Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Die Veranstalter sind hier weitestgehend frei.
Handelt es sich um eine Großveranstaltung, gibt es in der Regel detaillierte Vorgaben. Die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gilt für Räumlichkeiten, die mehr als 200 Besucher fassen. Sie regelt u. a. Rettungswege zur Brandverhütung, eventuell nötige Sicherheitskonzepte sowie Sanitäts- und Ordnungsdienste. Außerdem werden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Konzerten, die überwiegend von jungem Publikum besucht werden, Lautstärkebegrenzungen getroffen.
Der Veranstalter und die zuständigen Behörden können auch bestimmen, ab welchem Alter Kinder oder Jugendliche ein bestimmtes Konzert besuchen dürfen. Die Behörden können gerade dann Alters- und Zeitbegrenzungen vorgeben, wenn etwa wegen besonders aggressiver Musik, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Liedtexten eine jugendgefährdende Wirkung zu befürchten ist. Selbst während eines Konzerts kann eine Anordnung ergehen, wenn sich erst dann eine Gefahr zeigt. Dann kann auch angeordnet werden, dass Minderjährige das Konzert verlassen müssen.

nochmal:

Die Behörden können gerade dann Alters- und Zeitbegrenzungen vorgeben,

Deshalb ist meine Antwort zur Frage auch diese gewesen:

Schau auf die Bestimmungen der Veranstalter.
In der Regel darf man ab 16 auf Konzerte wenn die Veranstaltung bis 0:00 Uhr zu Ende ist. Weil bis 0:00 Uhr darf man ab 16 gesetzlich auf Veranstaltungen

Selbstredend bezieht sich das auf die Bestimmungen die die Behörden dem Veranstalter vorgeben. Daran sind sie gesetzlich gebunden.

Das entscheiden eben nicht wie du mir hier erzählen willst die Eltern.

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DerCaveman  02.07.2023, 10:58
@TJDettweiler

Kritisiert hatte ich nicht deine Empfehlung, sich beim Veranstalter zu erkundigen, sondern deine Aussage: "Weil bis 0:00 Uhr darf man ab 16 gesetzlich auf Veranstaltungen".

Natuerlich kann es bei bestimmten Veranstaltungen Auflagen von Behoerden geben oder auch der Veranstalter selbst stellt irgendwelche entsprechenden Regelungen auf. Eine gesetzliche Regelung, nach der man ab 16 nur bis 24:00 Uhr auf eine Veranstaltung darf, gibt es aber eben nicht.

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TJDettweiler  02.07.2023, 11:02
@DerCaveman

Du verstehst es immer noch nicht. Wenn das die behördliche Vorgabe für die Veranstalter ist dann ist das die gesetzliche Regelung. Diese gesetzliche Regelung bezieht sich auf das Jugendschutzgesetz.

Konzerte die nach 24 Uhr enden lassen in der Regel keine unter 18 jährigen aufs Konzert. Das sind Erfahrungswerte

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DerCaveman  02.07.2023, 11:03
@TJDettweiler

Gesetzliche Regelungen stehen in Gesetzen. Behoerdliche Anordnungen stehen nicht in Gesetzen.

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TJDettweiler  02.07.2023, 11:05
@DerCaveman

Ach so und was passiert wenn jemand sich nicht an behördliche Vorgaben hält? Wird er angeblich nicht nach dem Gesetz bestraft oder wie?

na dann braucht man auch keine gesetzlichen Vorgaben und Kinos können 12 jährige auch ruhig in Filme ab 18 reinlassen und es passiert nichts.

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DerCaveman  02.07.2023, 12:12
@TJDettweiler

Nachdem du den Unterschied zwischen einer Tanzveranstaltung und einer Konzertveranstaltung nach einem langen Theater anscheinen doch noch begriffen hast, setzt du nun behoerdliche Anordnungen mit gesetzlichen Regelungen gleich. Lassen wir es gut sein.

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TJDettweiler  02.07.2023, 12:19
@DerCaveman

Nach dem langen Theater bis Du erstmal begriffen hast dass es nirgendwo um eine Tanzveranstaltung ging, sondern um Konzertveranstaltungen das ganz groß als Überschrift steht geht immer noch weiter dass du mir mitfeiern Fantasien auf den Wecker gehst, weil du zu faul bist eine Verlinkungen von oben bis unten durchzulesen.

Als ob Ariana Grande, Harry Styles auf Tanzveranstaltung auftreten würden 😂

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Hi,

Ich glube unter 15 in Begleitung und für Jugnliche gibt es eine zeitliche Begrenzung wann sie nach Hause gehen müssen ohne Eltern. Mit ELtern können sie durchmachen, ist logo.

LG

Harry

Nach dem Jugendschutzgesetz fallen Konzertveranstaltungen nicht in die Tanzveranstaltungen wobei diesbezüglich das Jugendschutzgesetz keine Anwendung findet, nur bei Abgabe von alkohlischen Getränken.