Können sich Klimaaktivisten auf Artikel 20 Abs. 4 des GG berufen?

FloAusSchwaben  22.05.2023, 08:11

Inwiefern gefährdet der Klimawandel unsere Demokratie?

seizegott 
Fragesteller
 22.05.2023, 08:12

In Zeiten von Umweltkatastrophen oder extremen Belastungen durch Kriege und Migration, wurden historisch demokr. Grundrechte immer wieder eingeschränkt.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Artikel ist zu 100% nicht anwendbar.

Voraussetzung ist, dass der Staat aktiv daran arbeitet die Demokratie zu unterwandern. Dazu reicht es nicht, zu behaupten, dass Einflüsse der Umwelt geeignet sind, die Demokratie zu gefährden.

Der Klimawandel hat schlicht und einfach nichts mit der Staatsform zu tun, er trifft alle gleich.

Diese Störungen der Grundrechte passieren dann aber nicht, mit der Behauptung "wir handeln vorbeugend gegen den Klimawandel" sondern eher ist es so, dass danach z.B. nach der Zerstörung eines Landes jemand sagt, er sei die einzige Hoffnung und alle haben auf ihn zu hören. Und sich dann als Diktator entpuppt.

Außerdem ist es mir mit ein paar Ausnahmen wie den Korruptionsvorfall in der Regierung letztens nicht bekannt, dass jemand aktuell unsere Demokratie unterwandert....

seizegott 
Fragesteller
 22.05.2023, 08:21

Da die Anwendung von Artikel 20 Abs. 4 GG in der Geschichte der BRD noch nie vorgekommen ist, muss der Artikel natürlich noch politisch gefüllt werden. Es gibt keine Rechtssprechung dazu, die man sich irgendwie als Leitlinie nehmen kann. Deswegen wollte ich das mal zur Diskussion stellen.

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FloAusSchwaben  22.05.2023, 09:06
@seizegott

Stauffenberg hätte nach dem Paragraphen gehandelt.

Die Letzte Generation tut dies nicht.

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In Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes steht, dass jeder Deutsche das Recht hat, sich gegen den zu wehren, der versucht die demokratische Ordnung in Deutschland abzuschaffen.

Mit einem Zusatz allerdings:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Nein.

Klimaaktivisten können sich nicht auf diesen Artikel berufen, weil der Klimawandel nicht die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet.

Können sie machen. Ist genau so unsinnig wie alles andere was sie von sich geben, passt also gut zusammen.