Können sich Klimaaktivisten auf Artikel 20 Abs. 4 des GG berufen?
Hallo,
in Deutschland wird heftig über das Vorgehen der sog. "Letzten Generation" diskutiert. Politisch und gesellschaftlich scheint es in diesem Zusammenhang eine Mehrheit für zwei Ansichten zu geben:
- Der Klimwandel ist zwar real und muss bekämpft werden.
- Die Methoden der Letzten Generation sind aber gesetzwidrig und müssen strafrechtlich verfolgt werden.
In Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes steht, dass jeder Deutsche das Recht hat, sich gegen den zu wehren, der versucht die demokratische Ordnung in Deutschland abzuschaffen. Dieser Artikel muss logischerweise auch gesetzwidriges Handeln meinen, da er sonst bedeutungslos wäre.
Der Klimawandel und die Untätigkeit gegen ihn hat das Potenzial, die demokratische Ordnung in Deutschland abzuschaffen. Die massiven Verwerfungen durch immer häufiger auftreten Extremwetterereignisse, die enormen Migrationsbewegungen, Verteilungskonflikte mit anderen Staaten usw. usf. waren in der Geschichte immer wieder ein Grund dafür, Grundrechte bis auf das extremste einzuschränken.
Sollte und kann sich die Letzte Generation also bei ihrem Vorgehen darauf berufen, gegen die politischen Verhältnisse zu kämpfen, die in letzter Konsequenz die Demokratie in Deutschland gefährden werden?
Liebe Grüße
Inwiefern gefährdet der Klimawandel unsere Demokratie?
In Zeiten von Umweltkatastrophen oder extremen Belastungen durch Kriege und Migration, wurden historisch demokr. Grundrechte immer wieder eingeschränkt.
5 Antworten
Der Artikel ist zu 100% nicht anwendbar.
Voraussetzung ist, dass der Staat aktiv daran arbeitet die Demokratie zu unterwandern. Dazu reicht es nicht, zu behaupten, dass Einflüsse der Umwelt geeignet sind, die Demokratie zu gefährden.
Der Klimawandel hat schlicht und einfach nichts mit der Staatsform zu tun, er trifft alle gleich.
Diese Störungen der Grundrechte passieren dann aber nicht, mit der Behauptung "wir handeln vorbeugend gegen den Klimawandel" sondern eher ist es so, dass danach z.B. nach der Zerstörung eines Landes jemand sagt, er sei die einzige Hoffnung und alle haben auf ihn zu hören. Und sich dann als Diktator entpuppt.
Außerdem ist es mir mit ein paar Ausnahmen wie den Korruptionsvorfall in der Regierung letztens nicht bekannt, dass jemand aktuell unsere Demokratie unterwandert....
In Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes steht, dass jeder Deutsche das Recht hat, sich gegen den zu wehren, der versucht die demokratische Ordnung in Deutschland abzuschaffen.
Mit einem Zusatz allerdings:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nein.
Klimaaktivisten können sich nicht auf diesen Artikel berufen, weil der Klimawandel nicht die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet.
Können sie machen. Ist genau so unsinnig wie alles andere was sie von sich geben, passt also gut zusammen.
Da die Anwendung von Artikel 20 Abs. 4 GG in der Geschichte der BRD noch nie vorgekommen ist, muss der Artikel natürlich noch politisch gefüllt werden. Es gibt keine Rechtssprechung dazu, die man sich irgendwie als Leitlinie nehmen kann. Deswegen wollte ich das mal zur Diskussion stellen.