Kleinanzeigen Käufer holt Paket nicht ab, will Geld zurück?
Ich habe etwas über eBay Kleinanzeigen "Direkt Kauf" verkauft und noch am Tag der Bezahlung das Paket per DHL mit Sendungsverfolgung verschickt, habe auch ein Bild des korrekt beschrifteten Pakets+Sendungsquittung gemacht.
Habe dann ab und an mal bei der Sendungsverfolgung rein geschaut, 4 Tage später kam das Paket an. Der Empfänger war nicht da, es wurde dann in einen Paketshop umgeleitet. Die genaue Adresse des Paketshops geht auch aus der Sendungsverfolgung hervor.
So nach 8 Tagen schreibt mir dann der Käufer super wütend wo sein Paket bleibt. Habe ihn auf die Sendungsverfolgung hingewiesen. Er behauptet er war mehrmals im Paketshop, da wäre kein Paket für ihn.
Ein Tag später schreibt er dann, ihm wurde von DHL per Telefon (??) mitgeteilt, auf dem Paket stünde NUR ein Vorname und deshalb konnte er das Paket nicht abholen. Ich habe dann direkt das Bild geschickt auf dem man das Paket mit Adressaufkleber von der Post sieht, auf dem in deutlichen Druckbuchstaben ein Vor- und Nachname steht.
Der Käufer scheint nicht der hellste zu sein, denn er hat nicht auf den "Ich habe ein Problem" Button bei Kleinanzeigen gedrückt und da mittlerweile 14 Tage ohne Reklamation seitens des Käufers vergangenen sind, wurde mir heute das Geld automatisch ausgezahlt.
Der Käufer fordert nun sein Geld zurück oder will das Paket erneut zu geschickt bekommen (die erneuten Versandkosten will er nicht übernehmen).
Laut eBay AGB hat der Käufer keinerlei Möglichkeit der Reklamation mehr, nachdem das Geld ausgezahlt wurde. Außerdem habe doch alle meine Pflichten getan, Paket korrekt beschriftet, innerhalb der Frist versendet, Sendungsverfolgungsnummer zu Verfügung gestellt, Bilder von allen Schritten und Belegen gesendet
Mache ich mich strafbar, wenn ich jetzt das Geld behalte, es nicht privat zurück zahle (denn über eBay geht es gar nicht) und darüber hinaus das Paket nicht nochmal auf meine Kosten versende?
4 Antworten
Genau so verhältst Du Dich.
Informiere den Käufer, dass das Paket nachweislich korrekt beschriftet war. Biete ihm an, dass Du das Paket auf seine Kosten gerne noch einmal zusendest, und er dafür aber vorab x Euro an Dich zu überweisen hat.
Schreibe dazu, dass dieses Angebot von Dir nur bei Geldeingang bis xx.xx.2025 (mind 14 Tage im voraus, und das Datum angeben) gilt, und Du die Ware ab dem darauffolgenden Tag entweder verschrottest, verschenkst oder einer anderen Verwendung zuführst.
Dieses Schreiben solltest Du aus Beweisgründen allerdings per Einschreiben Einwurf senden.
Ist ja interessant, dass die von DHL nur anhand des Vornamens die Telefonnummer des Emfpängers ermitteln konnten, um ihm dann mitzuteilen, dass er das Paket nicht abholen kann.
Er hätte angeblich bei DHL angerufen und die haben ihm gesagt auf dem Paket steht nur der Vorname.
Hey :)
Du hast in der Situation jetzt alles richtig gemacht und brauchst dir rechtlich keinen Stress zu machen. Ich hatte fast die selbe Situation schon erlebt, nur n andere Zahlungsmethode, aber auch bei Kleinanzeigen.
Die Sendungsverfolgung zeigt ja eindeutig, dass das Paket zugestellt bzw. in einem Paketshop hinterlegt wurde. Dass der Käufer bei Kleinanzeigen behauptet, er "hätte es nicht bekommen", liegt nicht in deiner Verantwortung, wenn DHL ihre Zustellung dokumentiert hat (siehe Webseite). Was er mit "DHL hat mich angerufen" bzw. "ihn kontaktiert" meint, klingt eher (zumindest für mich) nach kompletter Ausrede, ist nicht typisch. Vor allem, weil er gleichzeitig behauptet hat, es sei nur ein Vorname auf dem Paket, obwohl du ja n Foto hast.. typisch Kleinanzeigen.
Du hast alle deine Pflichten erfüllt :)
Gehen wir kurz durch... Das Paket wurde von dir korrekt adressiert, (fristgerecht) verschickt und die Sendungsverfolgung haste ja auch noch. Du hast also keinen Grund, das Geld zurückzuzahlen oder das Paket noch einmal auf deine Kosten zu verschicken, was ich beides damals auch nicht gemacht hab. Und für dein Gewissen: Du machst dich auch nicht strafbar, weil du (objektiv) alles richtig gemacht hast.
Wenn der Käufer sein Paket nicht abgeholt hat wie in deinem Fall, ist das nicht dein Verschulden. Und wenn er immer noch Ärger macht in Zukunft, kann er sich eben direkt an DHL wenden. Aber du musst dich deswegen nicht verrückt machen. Bleib entspannt, bei mir lief damals auch alles gut ✌🏼
Danke für die ausführliche Antwort, fühlt sich einfach falsch an, auch wenn ich lt. Kleinanzeigen alles richtig gemacht habe. Darf ich fragen was du dann mit dem Artikel gemacht hast? Behalten? Verschenkt? Er ist schon relativ viel wert aber ich brauche ihn wirklich nicht mehr, heißt ich würde ihn gern verkaufen. Aber rein rechtlich darf man das ja anscheinend nicht😅
Was interessieren die eBay AGB? Das Portal heißt Kleinanzeigen. Aber auch deren AGB können dir diesbezüglich egal sein. Das BGB ist das, was für dich interessant ist.
Und da steht sinngemäß: Wenn du das Paket sorgfältig und entsprechend der wünsche des Verkäufers verschickt hast, ist es von dort an ein Problem des Käufers.
Kommt das Paket zurück, weil der Käufer es nicht abholt, dann ist das unter den Umständen auch das Problem des Käufers. Du bist nicht verpflichtet es ihm auf deine Kosten erneut zuzuschicken. Auch bist du nicht verpflichtet ihn das Geld zu erstatten.
Alles was du hast, ist höchstens eine Mitwirkungspflicht. Heißt: Du musst dem Käufer es abholen lassen oder mit ihm aushandeln unter welchen Umständen du es erneut versenden würdest. Du könntest sogar zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen und vor Gericht einklagen, dass er es endlich wie auch immer abholt. Denn das ist seine Pflicht als Käufer.
Was du nicht darfst: Du darfst die Ware nicht einfach an wen anders verkaufen. Denn sie gehört dir nicht mehr. Sollten die für die Einlagerung der Ware kosten entstehen, könntest du diese vom Käufer einfordern.
Aus Kulanz kannst du natürlich jederzeit vereinbaren den Kaufvertrag aufzulösen. Er bekommt sein Geld wieder (natürlich ohne die Versandkosten) und du bist wieder Eigentümer der Sache.
eBay Kleinanzeigen gibt es nicht. Es gibt die Plattform eBay und es gibt die Plattform Kleinanzeigen. Das nur nebenbei.
Natürlich hat es Konsequenzen, wenn du etwas verkaufst, was dir nicht mehr gehört. Und nur weil der Käufer die Ware nicht annimmt oder abholt, wirst du nicht automatisch wieder Eigentümer.
Aber inwiefern sollte der Käufer der sein Paket nicht abgeholt hat und 800km entfernt wohnt, es mitbekommen wenn ich die Tasche auf dem Flohmarkt verkaufe? Was wäre denn die Konsequenz?
Für mich war die Frage, ob es rechtlich erlaubt ist und nicht, inwieweit der Käufer das mitbekommen könnte.
Aber nehmen wir mal an, du verkauft die die nicht gehorende Tasche auf dem Flohmarkt:
Der Käufer ist plötzlich bereit das Porto zu bezahlen, damit du ihm die Tasche ein zweites mal zuschickst. Das kannst du aber nicht, da du sie nicht mehr hast.
Im günstigsten Fall verlangt der Käufer sein Geld zurück, du zahlst und dabei bleibt es.
Im ungünstigsten Fall bekommst du eine Strafanzeige wegen Betrugs oder so.
Wenn du sie weiterverkaufen willst, dann gib dem Käufern sein Geld wieder und gut ist. Er hat ja schon mitgeteilt die Tasche nicht mehr haben zu wollen.
Danke, also also hätte es Konsequenzen für mich wenn ich den Artikel auf eBay Kleinanzeigen oder wo anders ("erneut") verkaufe?