Kann man mit einem Auto ohne den Fahrzeugführer auf den Übungsplatz?
Muss eigentlich der Fahrzeugeigentümer anwesend sein, wenn man mit dem Auto auf dem Übungsplatz fahren möchte?
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Person bzw ein Angehöriger verstorben aber das Auto noch nicht abgemeldet wurde, kann man mit diesem Auto dann trotzdem noch auf den Übungsplatz?
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Mit einem angemeldeten Fahrzeug darf überall gefahren werden.
Der Eigentümer muss nicht dabei sein, allerdings jemand mit der dafür notwendigen Fahrerlaubnis
Kann man mit einem Auto ohne den Fahrzeugführer auf den Übungsplatz?
Der Fahrzeugführer ist derjenige, der auf dem Fahrersitz sitzt und am Lenkrad dreht. Ohne diesen fahren Autos (bisher) nicht. Auch nicht auf dem Übungsplatz.
Muss eigentlich der Fahrzeugeigentümer anwesend sein, wenn man mit dem Auto auf dem Übungsplatz fahren möchte?
Nein, aber wenn er das Fahrzeug jemand anderes überlässt, muss er natürlich wissen, welchem Fahrer er es zu welchem Zweck überlässt. Man darf nicht einfach irgendein Auto nehmen, ohne zu wissen ob der Eigentümer einverstanden ist.
Das Fahrzeug wird beim Tod des früheren Eigentümers in das Eigentum einer anderen Person übergegangen sein. Es gibt keine besitzlosen Autos.
Du brauchst:
- ein zugelassenes und versichertes Auto
- einen volljähriger Beifahrer mit entsprechender gültiger Fahrerlaubnis, der neben dir sitzt (und optimalerweise nüchtern ist)
Es muss ein Beifahrer mit gültigem FS im Auto sein. Nicht nur irgendwo in der Umgebung vom Platz anwesend.
Und Frage 2: siehe 1 sowie: der (Bei)Fahrer sollte alsFahrer mit angemeldet sein, sonst gibt es im Falle eines Unfalls Scherereien mit der Versicherung.
Wie sieht es denn in folgendem Beispiel aus?
Der Fahrzeugeigentümer ist verstorben aber der Sohn oder die Tochter möchte damit auf dem Übungsplatz fahren und hat die Fahrzeugpapiere sowie den Führerschein und Ausweis der verstorbenen Person dabei und gegebenenfalls auch einen Nachweis des Todes sowie der Abstammung?
Das ist alles egal...das Auto muss angemeldet sein u es muss jemand mit gültigem Führerschein auf dem Beifahrersitz sitzen
Es muß als Beifahrer Jemand im Auto sitzen, der einen gültigen Führerschein besitzt. Inwiefern das der Fahrzeugeigentümer oder der Halter sein müssten, müßtest du erklären.
Joa wenn der Eigentümer verstorben ist kann man ihm schlecht bescheid sagen oder kannst du mit Toten sprechen?