Kann man den schulischen Teil der Fachhochschulreife als Fachabitur bezeichnen?
Kann man, wenn man den schulischen Teil einer Fachhoschulreife an einem Gymnasium erworben hat und gerade dabei ist den praktischen Teil zu machen, sagen, dass man Fachabi schon hat, weil man den schulischen Teil hat?
Ist nur eine Frage aus Neugier und Interesse. "Fachabitur" ist ja ein umgangssprachlicher Begriff und die zweite Silbe, also "-abitur", heißt übersetzt "weggehen". Man geht dann ja von der Schule weg :D.
Was meint ihr zu dieser Auslegung. Finde es halt interessant, weil es ein umganssprachlicher Begriff ist.
3 Antworten
Fände die Aussage inkorrekt. In Bewerbung etc. schreibt man spezifisch man hat den schulischen Teil.
Zu behaupten man habe Fachabitur würde ja suggerieren, dass du z.B. damit studieren könntest. Was hier ja nicht geht.
Auch in Alltagsgesprächen wäre es in meiner Sicht falsch.
Nach deiner Logik könnte ja auch eine Person mit Hauptschulabschluss sagen, sie hat Fachabitur weil sie von der Schule weggeht
Na, ja, sie geht, aber nicht mit einem Teil runter der der Fachhochschulreife entspricht.
Fachabi gibt es ja nicht.
Entweder man hat die FH Reife (schul. Teil und/oder prakt. Teil und somit die volle FH Reife) oder die fachgeb. Hochschulreife.
Ich habe die volle FH Reife und so sage ich es auch.
Nein, das wäre falsch.
also "-abitur", heißt übersetzt "weggehen".
Ebenfalls nein.
l. abiturus >> einer, der weggehen wird<<
Quelle: Kluge, Friedrich; Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Berlin 2002
Ja, ich meine in einer Bewerbung würde man ja auch schreiben, dass man den schulischen Teil der Fachhochschulreife hat. Ich meine halt nur in lockeren Altagssgesprächen, weil die zweite Silbe, also "-abitur", heißt übersetzt "weggehen". Man geht dann ja von der Schule weg :D.