Kann man als Deutscher aus Deutschland abgeschoben werden?

8 Antworten

Nein, siehe GG:

Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Abgeschoben werden kann man nicht. Man kann aber an ein anderes EU-Land ausgeliefert werden. Das ist aber rechtlich ganz was anderes.

Jein: Wenn jemand mehr als eine Staatsbürgerschaft hat, kann die Deutsche entzogen werden (zB wenn die unrechtmässig erworben wurde) und die Person abgeschoben werden.
Es ist aber nicht erlaubt, jemandem die einzige Staatsbürgerschaft zu entziehen

terminierertot  19.07.2023, 21:51

Das ist sehr interessant. In Österreich ist nämlich das Staatenlos machen schon erlaubt und wurde schon bisher bei über 40.000 Leuten angewandt.

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Alakdan  19.07.2023, 22:04
@terminierertot

In welchen Fällen oder unter welchen Umständen passiert das denn in Österreich?

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terminierertot  19.07.2023, 22:18
@Alakdan

Wenn festgestellt wird, dass z. B. jemand ein Islamist ist. Islamisten hätten die Staatsbürgerschaft schon garnicht erhalten dürfen, weil sie extremem Gedankengut folgen, dass diametral zur Bundesverfassung steht. Wenn das der Fall ist wird Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben und es wird ein Prozess geführt. 1x kann Einspruch erhoben werden.

Wichtig dabei ist zu beachten:
Nur weil z. B. ein Islamist oder eine andere Person (aber über 70 % davon waren Islamisten) die Staatsbürgerschaft verliert und Staatenlos wird, muss die Person Österreich noch nicht verlassen. Sie darf weiterhin in Österreich arbeiten, verliert aber das Recht jemals wieder die Staatbürgerschaft zu erhalten.

Abgeschoben würde die Person erst, wenn sie auch eine Straftat begehen würde.
Österreich hat dafür Abkommen mit Staaten im Nahen Osten und Südamerika, die den Abgeschobenen dann (für Geld aus Österreich) eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung in deren Land geben.
Ein solchen Abkommen hat Österreich z. B. mit Palästina.

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Nein. Strafkolonien gibt es schon geraume Zeit nicht mehr.