Kann jeder x-beliebige Ministerpräsident werden?
Nehm wir an eine Wahl im fiktiven Bundesland Achtland an
Cdu 35%
AFD 32%
SPD 10%
Grüne 4%
BSW 16%
Was wäre wenn die CDU und BSW sich auf einen Mann einigen, der kein Mitglied des Landtags ist, aber dort angestellt ist. Ich meine da mit sowas wie Chef der wissenschaftliichen Dien stes oder so?
Was wäre wenn AFD und BSWverbünden? Was können die übrigen Parteien tun?
5 Antworten
Das kommt darauf an wie es in dem jeweiligen Land geregelt ist, ich habe mal in die Verfassung einiger Bundesländer geschaut. In den meisten/allen Ländern sind Mitglieder anderer Parlamente ausgenommen. Ansonsten:
In NRW muss der Ministerpräsident aus dem Landtag kommen
In Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,Saarland, Schleswig Holstein, und Berlin gibt es gar keine Vorgabe.
In Hessen*, Bayern**,Baden-Württemberg***, Bremen**** und Hamburg**** gibt es sonstige Voraussetzungen.
* Mitglieder ehem. Adelshäuser sind ausgenommen
**Nur Wahlberechtigte (unklar ob aktiv oder passiv) Bayer über 40 Jahren
*** Nur wer in BW das passive Wahlrecht hat und über 35 Jahre alt ist
**** Nur wer Wählbar für die Bürgerschaft(Landtag) ist
Was wäre wenn die CDU und BSW sich auf einen Mann einigen, der kein Mitglied des Landtags ist, aber dort angestellt ist. Ich meine da mit sowas wie Chef der wissenschaftliichen Dien stes oder so?
Das ist nicht möglich.
Der Ministerpräsident braucht Stimmen, um gewählt zu werden, da ist es schon praktisch, wenn man eine Mehrheit hat.
Nein, der Ministerpräsident muss abgeordneter im Landtag sein.
Der Bundeskanzler muss übrigens nicht mitglied des Bundestages sein. Also für den Bundeskanzler können sie sich absprechen und einfach irgendjemanden nehmen.
Nein, der Ministerpräsident muss abgeordneter im Landtag sein.
Nein. Tatsächlich ist das nur in NRW in der Landesverfassung vorgeschrieben. In allen anderen Landesverfassungen gibt es keine (solche) Einschränkung.
Nix..
Ja, die könnten den aufstellen.