Ist harter Geschlechtsverkehr mit 14-jähriger okay?

18 Antworten

sagen wir mal so, wäre ich jetzt der Vater der 14-Jährigen würde ich Dich garantiert anzeigen, denn nach § 182 ist das schon Sex mit Jugendlichen, zumal Du über 21 Jahre alt bist... 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html


Ganz davon abgesehen, habe ich allerdings bei Dir eh das Gefühl, dass man Dich nicht ernst nehmen kann...


https://www.gutefrage.net/frage/bekannter-vergewaltigt-katzen?foundIn=user-profile-question-listing
GoodFella2306  21.04.2017, 09:45

Ich denke auch eher dass er da vor seinem Handy oder PC sitzt, und sich im Gedanken an seine beknackten Phantasien seinen kleinen Puller schrubbt.

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Libertinaer  21.04.2017, 10:42

denn nach § 182 ist das schon Sex mit Jugendlichen, zumal Du über 21 Jahre alt bist... 

Was ja nicht verboten ist.

Ganz davon abgesehen, habe ich allerdings bei Dir eh das Gefühl, dass man Dich nicht ernst nehmen kann...

Wohl wahr. Allerdings im Internet im Allgemeinen und bei GF im Besonderen auch keine Alleinstellungsmerkmal. ^^

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schwarzwaldkarl  21.04.2017, 11:04
@Libertinaer

Was ja nicht verboten ist

würde ich so pauschal nicht beantworten, denn vor einem Jahr war die Kleine zwangsläufig noch 13 Jahre... Hier ist sogar erlaubt von Pädophilie zu reden oder schreiben...

Wohl wahr. Allerdings im Internet im Allgemeinen und bei GF im Besonderen auch keine Alleinstellungsmerkmal. ^^

stimmt schon, hatte ich dann schon hin und wieder bei Kommentaren von Dir ... ;-)

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Libertinaer  21.04.2017, 11:27
@schwarzwaldkarl

würde ich so pauschal nicht beantworten

Wird besser sein 8-)

denn vor einem Jahr war die Kleine zwangsläufig noch 13 Jahre...

... und vor 10 Jahren 4. :)

Aber ich hatte schon immer den Verdacht, dass hier manche User in der Vergangenheit leben oder gar ewiggestrig sind, ^^

Hier ist sogar erlaubt von Pädophilie zu reden oder schreiben...

Na, nicht mal wenn sie jetzt 13 wäre.

Und Verleumndung ist, anders als der einvernehmliche Sex mit 14-Jährigen, wirklich ein Straftatbestand. 8-)

Das macht's auch gleich viel lustiger! :)

stimmt schon, hatte ich dann schon hin und wieder bei Kommentaren von Dir ... ;-)

Hatte ich schon mit gerechnet, dass wir da einer Meinung sind! ;-)

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Sie weiss doch gar nicht, was sie da macht und für was sie sich da entscheidet. Du solltest auf jeden Fall noch ein paar Jährchen ins Land gehen lassen, damit sie reifer und vor allem auch klüger wird und entscheidungen wie diese treffen kann.

Ich halte diese Beziehung für fragwürdig.

Boah, was hier für ein Müll geschrieben wird... naja, ist ja auch irgendwo Ansichtssache.

Also die rechtliche Seite wirst du kennen. Ich persönlich finde es grundsätzlich seltsam wenn ein 23jähriger mit einer 14jährigen zusammen ist. Aber auch das ist nicht das Thema.

Schön, das du dir Gedanken um ihre Gesundheit machst. Informiere dich dazu doch am besten in Foren, wie BDSM Foren...

Ansonsten rate ich, sie künftig den Takt angeben zu lassen. Also mit neuen Praktiken nicht aktiv auf Sie zukommen sondern warten, bis sie etwas wünscht. Wenn Ihr zusammen bleiben solltet kannst du das in etwa 2 Jahren aktiver gestalten.

Und ich dachte 15-18 sei ein großer altersunterschied xd ich glaube nicht dass das schlimme ist was genau ihr da im bett treibt, sondern dass ihr es treibt..
Ist das nicht schon verführung minderjähriger wenn du 21 oder älter und sie u16 ist?

Wonnepoppen  21.04.2017, 09:14

Wenn sie damit einverstanden ist nicht!

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BayernLucka  21.04.2017, 09:16

Rechtlich gesehen ist es nicht verboten.
Allerdings gibt es sehr große Schwierigkeiten wenn das junge Mädchen mit ihren Eltern zur Polizei geht...
Moralisch gesehen finde ich es ziemlich verwerflich...

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selemin  21.04.2017, 09:16

doch er verführt sie doch also is klar wenn man verführt ist das man dann einverstanden ist sons wäre es vergwaltigung

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Trashtom  21.04.2017, 09:19
@selemin

Man ist in diesem Alter gesetzlich geschützt. Das hat auch den Hintergrund, dass man in dem Alter noch sehr naiv ist und genau so etwas nicht passieren sollte. 

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Kochanek  21.04.2017, 09:38

Das juristische Knackpunkt-Alter in Deutschland ist 14 Jahre.

Wenn es einvernehmlich und unentgeltlich geschieht, sind sexuelle Handlungen mit 14-Jährigen legal. Strafbar macht er sich erst, wenn er ihr danach ein Bier serviert, dafür müsste sie 16 sein.

Ganz gut erklärt hier:

http://www.bravo.de/dr-sommer/das-sex-gesetz-235211.html

http://www.pubertaet.de/index.php/pubertaet/pubertaet-und-gesellschaft/item/303-der-sex-und-das-gesetz

http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/

Ich wage trotzdem zu bezweifeln, dass Fisten bei einer 14-Jährigen eine gute Idee ist...

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Libertinaer  21.04.2017, 10:12

verführung minderjähriger

Das gibt es in Hollywood-Filmen & -Serien, aber (schon laaaaange) nicht mehr im deutschen Recht.

In Deutschland bestimmt man ab 14 selbst über seine Sexualität.

Und was die Eltern (geschweige denn durchgeknallte Macho-Brüder) davon halten, spielt deswegen auch keine Rolle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Allyluna  21.04.2017, 11:17
@Libertinaer

Dann greift halt §182 Strafgesetzbuch!

Und SELBSTVERSTÄNDLICH spielt es eine Rolle, was die Eltern dazu zu sagen haben - denn sie haben das Sorge- und Umgangsrecht bis zur Volljährigkeit!

Alles Weitere müsste dann schlimmstenfalls vor Gericht geklärt werden. 

Wobei - meine Meinung! - der 23-Jährige in diesem Falle auf die Wünsche der Eltern (wenn eben vorhanden) Rücksicht nehmen sollte, insbesondere, wenn er nicht völlig und ausschließlich triebgesteuert ist, sondern auch der 14-Jährigen tatsächlich keinen (weiteren) Schaden zuführen möchte und das Beste für sie möchte.

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Kochanek  21.04.2017, 11:33
@Allyluna

§182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) greift aber nur, wenn eine der darin genannten notwendigen Bedingungen für eine Strafbarkeit erfüllt ist und dies nachgewiesen werden kann.

Also (1) Ausnutzen einer Zwangslage, (2) Bezahlen eines Entgelts oder (3) Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des/der Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung.

Wenn also weder eine Zwangslage vorliegt, noch Geld versprochen oder bezahlt wurde, und die Jugendliche sich bewusst zu dem Sex entschieden hat, dann ist es auch kein sexueller Missbrauch im Sinne dieses Paragrafen und somit liegt keine strafbare Handlung vor.

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

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Allyluna  21.04.2017, 11:44
@Kochanek

Daher schrieb ich ja auch, dass die Eltern durchaus involviert sind (sein sollten) und dies wohl im Zweifel Gerichte im Einzelfall zu entscheiden haben. Du kannst wohl kaum beurteilen, welche dieser Möglichkeiten ggf. vorliegen und welche nicht (wie wohl niemand hier).

Würde sich die Jugendliche NICHT zu diesem Sex entschieden haben, würde der Paragraph gar nicht greifen, denn dann wären wir bei Vergewaltigung.

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Libertinaer  22.04.2017, 20:54
@Allyluna

Und SELBSTVERSTÄNDLICH spielt es eine Rolle, was die Eltern dazu zu sagen haben - denn sie haben das Sorge- und Umgangsrecht bis zur Volljährigkeit!

? Was genau hast Du denn am juristischen Terminus "sexuelle Selbstbestimmung" nicht verstanden?

Und was nicht an dem verlinkten Fall, in dem das OLG letztinstanzlich sehr deutlich macht, dass auch das Umgangsrecht nicht dafür missbraucht werden darf, das RECHT auf sexuelle Selbstbestimmung auszuhebeln?

Selbst wenn es sich um eine Beziehung handelt, bei der gewisse Mitbürger moralisch die Nase rümpfen.

Und was das Sorgerecht angeht: Das wurde den Eltern entzogen. Uups.

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Libertinaer  22.04.2017, 21:19
@Allyluna

Du kannst wohl kaum beurteilen, welche dieser Möglichkeiten ggf. vorliegen und welche nicht (wie wohl niemand hier).

Es gibt reichlich Fachliteratur und Urteile zum Thema. Muss man sich "nur" organisieren ((Uni-)Bibliothek oder Buchhandel bzw. Urteile auch via Presse/Internet) bzw. wenigstens zur Kenntnis nehmen.

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Kochanek  22.04.2017, 22:05
@Allyluna

Vergewaltigung ist juristisch das "Eindringen in den Körper" - das kann auch Eindringen mit dem Finger sein. Aber es lässt sich ja auch sexueller Missbrauch vorstellen, ohne irgendwo einzudringen. Missbrauch ist es jedenfalls immer dann, wenn das Gegenüber nicht möchte.

Aber du hast natürlich insofern recht: Wäre es in diesem Fall nicht einvernehmlich, dann käme auch eine Verurteilung nach §177 infrage. Möglicherweise aber auch nach beiden Paragrafen, also §177 und §182.

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Allyluna  25.04.2017, 15:55
@Libertinaer

...weil ja ein Fall immer auf alle anderen Fälle anwendbar ist - deswegen haben wir ja auch keine Richter und Anwälte mehr, sondern nur noch Leute, die in die Uni-Bibliothek rennen und gucken, was für ein Urteil zu ungefähr so einem Fall schon mal gefällt wurde und das dann abschreiben... *sarkasmusoff*

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Allyluna  25.04.2017, 16:01
@Libertinaer

*gähn* 

schön, wenn man nur das liest, was einen interessiert, den Rest aber aus der Argumentation ausblendet. 

WENN die Eltern begründen können, dass der Umgang für das Kind schädlich ist (ganz unabhängig vom Sex), dann greift das Sorge- und Umgangsrecht.

ABER - und auch das wiederhole ich sehr gerne für Dich  - welche Situation genau vorliegt, KANNST Du nicht wissen. Vielleicht ist es durchaus das Ausnutzen einer Zwangslage? Vielleicht IST die Jugendliche schlicht (noch) nicht fähig zur sexuellen Selbstbestimmung? Bloß, weil sie die gesetzlich haben darf, heißt es nicht, dass sie sie hat! Womit (wen überrascht es?), die Eltern, der Vormund, wer auch immer, wieder mit im Boot wäre.

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Libertinaer  25.04.2017, 20:00
@Allyluna

weil ja ein Fall immer auf alle anderen Fälle anwendbar ist

Die Rechtsprinzipien, auf denen ein Urteil aufbaut, sind das wichtige! 8-)

Die kann man hier der Urteilsbegründung entnehmen.

Oder eben auch der juristischen Fachliteratur, die entsprechende Beispiele bringt.

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Libertinaer  25.04.2017, 20:10
@Allyluna

WENN die Eltern begründen können, dass der Umgang für das Kind schädlich ist (ganz unabhängig vom Sex), dann greift das Sorge- und Umgangsrecht.

? Exakt! Ganz UNABHÄNGIG vom Sex!

Schädlich wären laut der Urteilsbegründung z.B. Verführung zu Alkohol/Drogenkonsum oder zu [religiösem] Sektiertum.

Soll dir jetzt den Dreh von "strafbar wg. § 182" (zu dem man auch noch einiges schreiben könnte - was ich in anderen Antworten tue) zur jetzigen Aussage irgendjemand abnehmen?

JETZT behauptest Du, zumindest im Prinzip, etwas korrektes. VORHER eben NICHT.

Problem gelöst ... =;-)

ABER - und auch das wiederhole ich sehr gerne für Dich  - welche Situation genau vorliegt, KANNST Du nicht wissen.

Und wenn meine Oma Räder hätte, wäre sie ein Omnibus.

Sich aus den Fingern saugen kann man viel. Egal um welches Alter es geht. Wie sinnlos ...

Vielleicht ist es durchaus das Ausnutzen einer Zwangslage?

Worauf basiert diese wüste Spekulation? Nichts? Eben! ^^

Vielleicht IST die Jugendliche schlicht (noch) nicht fähig zur sexuellen Selbstbestimmung?

Du hast den Absatz weder genau gelesen, noch verstanden, was der Sinn des Ganzen ist, noch kennst Du die praktische Anwendung des Paragrafen, noch gibt es  irgendeinen konkreten Hinweis auf eine Straftat. Außer eben, was Du dir nach Belieben aus den Fingern saugst, weil es gar keine belastbaren Tatsachen gibt, die für eine strafrechtliche Relevanz sprächen.

Also wenn DAS nicht "unreif" ist, dann weiß ich es auch nicht ... =;-))

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Wenn sie 14 ist und alles einvernehmlich ist, dann ist das moralisch gesehen eure Sache.

Wobei ich nicht glaube, dass eine 14jährige das alles schon unabhängig entscheidet. Sie könnte dem auch zustimmen, weil sie denkt sie muss dem zustimmen, weil du das gerne machen willst. Vielleicht kommt sie sich auch richtig erwachsen vor, wenn sie das mit macht.

Generell glaube ich, dass irgendetwas nicht stimmt, wenn ein 23jähriger eine 14jährige Freundin hat. Das hat einen touch von Pädophilie.