Ist folgendes bezüglich meiner Fehltage am Arbeit schlimm, wenn ich ein Attest rechtzeitig, wie in den Informationen zur arbeit verlangt, zusende?
Ich mache einen Minijob und hätte am Donnerstag 2 Stunden und gestern, am Freitag, 2 Stunden arbeiten müssen aber da ich krank war, bin ich nicht hingegangen. Ich werde heute ein Attest, wie in den Informationen verlangt, zusenden aber ich habe in den Informationen zur arbeit gelesen dass ich hätte Bescheid geben müssen daas ich krank bin. Ist das jetzt schlimm? Werde ich gekündigt? Reicht das Attest?
Ich wurde nicht angerufen und nicht benachrichtigt von der Arbeit
Ich bin aus Berlin
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6 Antworten
aber ich habe in den Informationen zur arbeit gelesen dass ich hätte Bescheid geben müssen daas ich krank bin
Natürlich hättest du Bescheid geben müssen. Du kannst doch nicht einfach so der Arbeit wegbleiben. Man rechnet doch mit dir.
Werde ich gekündigt?
Möglicherweise.
Reicht das Attest?
Nein. Es kommt auf den guten Willen deines Arbeitgebers an. Aber ein Attest brauchst du auf jeden Fall!
Alex
Auch als Minijobber bist du natürlich verpflichtet, dich unverzüglich bspw. telefonisch beim Arbeitgeber krankzumelden. Die AU-Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag ohne Aufforderung beim Arbeitgeber sein.
Wahrscheinlich wirst du deshalb zwar nicht gekündigt aber dein Chef wird dich sicherlich zu einem Gespräch zitieren und die Fehltage werden dir möglicherweise vom Lohn abgezogen.
Wenn du nicht Bescheid gibst, bekommst du auf jeden Fall eine Abmahnung. Wenn du das dann noch mal machst, dann erfolgt meistens die Kündigung. Vielleicht hast du Glück, aber normalerweise fliegst du raus.
Wer ohne Entschuldigung seinem Arbeitsplatz fernbleibt riskiert seine Kündigung, mindestens wäre eine Abmahnung fällig.
Interessant ist, dass Du beim Arzt warst und Dir eine AUB besorgt hast - aber nicht bei Deinem AG angerufen hast.
Im Arbeitsvertrag steht da aber sicher auch, dass man dem Arbeitgeber Bescheid geben muss, wenn man nicht zur Arbeit kommen kann.
Also wie genau Lieferando mit seinen Angestellten umgeht kann ich nicht sagen, aber bei uns zumindest ist unentschuldigtes Fernbleiben der Arbeit ein Kündigungsgrund.
Attest sende ich heute ja